VgV Tragwerksplanung - Neubau einer Kindertagesstätte in Neuhausen auf den Fildern

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Neuhausen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Michael Ernst, Ortsbauamt Neuhausen auf den Fildern, und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Sabine Heinrichs
E-Mail:
Telefon: +49 711/76963937
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuhausen-fildern.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E93412512
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E93412512
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VgV Tragwerksplanung - Neubau einer Kindertagesstätte in Neuhausen auf den Fildern

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Neuhausen beabsichtigt den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Neuhausen auf den Fildern.

Hierzu hat die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt.

Die Verhandlungen mit den Preisträgern sind noch nicht abgeschlossen.

Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA Elektro und Projektsteuerung jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 20.06.2023 statt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Hauptort der Ausführung:

Neuhausen auf den Fildern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der erhöhte Bedarf an Kitaplätzen in Neuhausen auf den Fildern soll durch den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte gedeckt werden. Als maximaler Ansatz soll von 4 Krippengruppen mit jeweils 10 Kindern und von 4 Kindergartengruppen mit jeweils 20 Kindern ausgegangen werden.

Die Kindertagesstätte soll auf dem Grundstück gegenüber der Christuskirche im Norden der Dietrich-Bonhoeffer-Straße geplant werden. Die städtebauliche Aufgabe stellt die Nachbarschaft zum angrenzenden Grünraum und die Berücksichtigung der ausgeprägten Topografie in naturnaher Lage dar.

Das Wettbewerbsgebiet beinhaltet eine Fläche von insgesamt ca. 4.203 m². Auf dem Wettbewerbsgrundstück ist die natürliche Geländeoberfläche schwach nach Norden geneigt.

Für den Kita Neubau kann von einer zweigeschossigen Bauweise in Holz- oder Holzhybridbauweise ausgegangen werden.

Kosten geschätzt KG 300+400 netto ca. 5,5 Mio € (Stand 07/2022).

NUF ca. 1.550 m², BGF ca. 2.415 m².

Es ist geplant Fördermittel zu beantragen.

Geplanter zeitlicher Ablauf: Planungsbeginn ab Sommer/August 2023, Baubeginn Februar 2025, geplante Fertigstellung Sommer/August 2026.

Zusatz Tragwerksplanung:

Für das Wettbewerbsgrundstück des Neubaus der Kindertagesstätte wurde ein Geologisches Gutachten erstellt. Dieses wird in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Für Teile des Grundstücks ist von einer Überflutungsgefahr bei Starkregen und oberflächlichen Abfluss von Niederschlägen auszugehen. Der Starkregenabfluss ist bei der Planung zu berücksichtigen.

Die im Wettbewerbsgebiet verbreiteten Schichten (künstliche Auffüllungen ausgenommen) sind für eine Flachgründung über bewehrte Einzel- oder Streifenfundamente grundsätzlich geeignet. Auch eine Plattengründung wird unter bestimmten Umständen als möglich erachtet.

Für den Neubau der Kindertagesstätte soll die Energiegewinnung über Geothermiesonden betrachtet werden. Die Energiegewinnung über Geothermiesonden ist im Untergrund bis zu einer Tiefe von etwa 100 m grundsätzlich geeignet und genehmigungsfähig. Unterhalb der Stubensandsteinschichten ist örtlich mit Andryhitvorkommen zu rechnen, sodass die Tiefe auf die Unterkante der Stubensandsteinschicht begrenzt wird.

Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6 inkl. Objektüberwachung als Besondere Leistung wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit Erfahrung im Holzbau/ Holzhybridbau gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 35
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.

Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem

formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese

zugelassen.

Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien

die höchste Punktzahl erzielen:

1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)

Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.

Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für

entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen

Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.

2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)

Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten

Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.

Es können 2 Referenzen gewertet werden.

Referenz A und B sind zwingend erforderlich.

Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.

Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.

Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der

Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).

Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.

Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes

Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte

bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der

jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich

durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber

mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist

die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann

die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.

.

Referenz A - zwingend:

Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks

(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines 2-geschossigen Gebäudes, ca. 2.400m² BGF)

.

Referenz B - zwingend:

Nachweis eines realisierten Projekts Thema mehrgeschossige Holz- oder Holzhybridbauweise

(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines 2-geschossigen Gebäudes, ca. 2.400 m² BGF)

.

Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch

in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge

werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten

Stellen zu senden.

Voraussichtliche weitere Termine:

Verhandlungsgespräche 20.06.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der

Bewerbergemeinschaft, anzugeben:

Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen

Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die

Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

.

Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

.

Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,

ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.

1Nr. 2 GWB).

.

Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder

arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

.

Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch

die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

.

Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen

aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des

Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

.

Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des

Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des

Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.

Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/

Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.

.

Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets

in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der

Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

.

Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/

Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §

150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise

nachzureichen.

Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in

deutscher Übersetzung).

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,

Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei

Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder

beglaubigten Abschriften zu verlangen.

Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische

Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der

Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:

Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den

letzten drei Jahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der

Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eigenerklärungen über Referenzen.

Es können 2 Referenzen gewertet werden.

Referenz A und B sind zwingend erforderlich.

Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.

Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.

.

Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:

- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks,

- Gesamtprojektkosten (KG 300+400) mind. 3 Mio € netto,

- Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,

- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen des Bewerbers.

Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

.

Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:

- Nachweis eines realisierten Projekts Thema mehrgeschossige Holz- oder Holzhybridbauweise,

- Gesamtprojektkosten (KG 300+400) mind. 2 Mio € netto,

- Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,

- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen des Bewerbers.

Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

.

Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

.

Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe

aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates

zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung

Fachplanung Tragwerksplanung berechtigt sind, oder vergleichbare Qualifikation.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen

Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung, wer über ein Diplom,

Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie

2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der

Fachrichtung Tragwerksplanung, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen

werden kann.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen

Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und

wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die

fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher

und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von

Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit

bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine

Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein

allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene

Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass

Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft

oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das

Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur

Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.

Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die

Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg

entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter

dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in

Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter

I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene

Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen

und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem

unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst

unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur

Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer

Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.

Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über

die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15

Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage

vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend

gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt

und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn

der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind (§160 Abs. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/03/2023

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