Freiberufliche Leistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in 67598 Gundersheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schneller 3
Ort: Osthofen
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 67574
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Wonnegau
E-Mail:
Telefon: +49 6242/5004-109
Fax: +49 6242/5004-199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-wonnegau.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in 67598 Gundersheim
Objektplanung in Anlehnung an die §§ 33 ff HOAI (Gebäude und Innenräume)
Das Bauvorhaben liegt in der Ortsgemeinde 67598 Gundersheim in der Katzensteiner Straße 17.
Leistung: Objektplanung in Anlehnung an die §§ 33 ff HOAI (Gebäude und Innenräume)
Beauftragung der LPH 9 Gewährleistungsüberwachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister.
Mindestens den Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss im Fach Architektur oder vergleichbar mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung aufweisen.
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§123 Abs. 4 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer
1 nachweisen können.
§ 124 Abs. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
§ 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf.
erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen
werden ebenfalls ausschließlich über
die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber
automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu
beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die
Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten
Bewerbers/Bieters.
2. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder
per E-Mail von der unter I.1) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der
Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen
sollen bis spätestens 20.03.2023 für die Teilnahmeanträge bzw.
Angebote gestellt werden.
3. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt
grundsätzlich über die Vergabeplattform. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-
/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle
mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen
grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der
jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3)
angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat
der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch
in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer
Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1)
genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234