Rettungstransportwagen RTW Typ C nach DIN EN 1789 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-16
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabetelle
E-Mail:
Telefon: +49 5242963-345
Fax: +49 5242963222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rettungstransportwagen RTW Typ C nach DIN EN 1789
Lieferung von 3 Rettungstransportwagen RTW Typ C nach DIN EN 1789
Rheda-Wiedenbrück
Lieferung von 3 Rettungstransportwagen RTW Typ C nach DIN EN 1789
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung.
Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung enthalten Angaben zu/r:
- zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. 123, 124 GWB,
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, sich auf gesondertes Verlangen die im folgenden genannten Nachweise vorlegen zu lassen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit ausgestellt wird (Vorlage im Original),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenosschenschaft.
-Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, als Mindestanforderung gemäß Eigenerklärung Eignung.
-Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auf gesondertes Verlangen)
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen
Nachweis DIN EN 1789-2020-12 (Nachweis erfolgt über Prüfberichte s. LV)
-Nachweis über Ersatzteilverfügbarkeit über 10 Jahre
-Gewichtsbilanz
-zulässige Achslasten sind auszuweisen
-Schaltpläne
-Energiebilanz
-Angaben (Datenblätter o.ä.) über verwendete Materialien, insbesondere Aussagen zur (Nicht-) Beständigkeit gegenüber Desinfektionsmitteln
-Referenzliste der letzten 2 Jahre über die Leistung, die dem Auftragsgegenstand entspricht
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
-Bestätigung des Auftragnehmers, dass das Fahrzeug der Norm und dem Angebotsinhalt entspricht sowie einer Qualitätskontrolle unterzogen wurde (TÜV, TÜD oder Dekra)
-Bestätigung über die Ablieferungsinspektion
-Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien
-Nachweis über Servicestandorte und Servicebedingungen/Kundendienst
Technische Merkmale s. Leistungsvezeichnis
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue-und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG-NRW).
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (gem. Formblatt 521) und ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung
- Information DSGVO (Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
Abschnitt IV: Verfahren
Rheda-Wiedenbrück, über Vergabeplattform RIB in Textform
§ 55 Abs. 2 VgV – Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftragsgebers gemeinsam an einen Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Die Angebote können elektronisch in Textform abgegeben werden. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 13.04.2023, 10.00 Uhr.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: +49 5242963345
Fax: +49 5242963222