Gemeinde Neuhausen a.d.F. - Europaweite Vergabe von Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung für das Projekt "S2 Endbahnhof Neuhausen a.d.F." Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3406
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Neuhausen auf den Fildern
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuhausen-fildern.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Florian Krumenaker; LL.M.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Neuhausen a.d.F. - Europaweite Vergabe von Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung für das Projekt "S2 Endbahnhof Neuhausen a.d.F."
Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung sind Leistungen der Bauüber-wachung und Bauoberleitung nach HOAI in der Leistungsphase 8 für das Projekt "S2 End-bahnhof" für die Maßnahmen
- Unterführung (in Stahlbeton) inkl. Zugang zur Unterführung und Aufzug
- Busbahnhof als multimodaler Knoten (mit Zufahrt und Bussteig)
- Bahnhofsvorplatz
- Straßen- und Wegebau angrenzender Straßen- und Wegabschnitte, wie Bahnhof-straße mit Minikreisel, Bernhäuser Straße und Fußweg, jeweils in Teilabschnitten
- Bahnhofsüberdachung (mit tragender Stahlkonstruktion)
- inkl. Leitungsverlegungen innerhalb der o.g. Maßnahmen
73765 Neuhausen auf den Fildern
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern beabsichtigt im Zuge der Verlängerung der S-Bahn-Linie der S2 bis zum neuen Endbahnhof Neuhausen in Abstimmung mit der SSB den Endbahnhof mit Überdachung inkl. Unterführung, einer Treppenanlage, einem Busbahnhof als multimodalen Knoten (mit Zufahrt, Bussteig und Fahrradstation/Mobilitätsstation) und neuem Bahnhofsvorplatz zu realisieren. Anschließend sollen auch ein Kreisverkehr als Minikreisel in der Bahnhofstraße realisiert werden, sowie die Sanierung der angrenzenden Straßen, wie der Bahnhofstraße und der Bernhäuser Straße, jeweils in Teilabschnitten durchgeführt werden. Zudem sollen ein neuer Fußgängerüberweg und ein Fußweg entstehen.
Die SSB AG wird den Gleiskörper mit 3 Gleisen, Bahnsteigen und dem Betriebsgebäude realisieren.
Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung sind Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung nach HOAI in der Leistungsphase 8 für das Projekt "S2 Endbahnhof" für die Maßnahmen
- Unterführung (in Stahlbeton) inkl. Zugang zur Unterführung und Aufzug
- Busbahnhof als multimodaler Knoten (mit Zufahrt und Bussteig)
- Bahnhofsvorplatz
- Straßen- und Wegebau angrenzender Straßen- und Wegabschnitte, wie Bahnhofstraße mit Minikreisel, Bernhäuser Straße und Fußweg, jeweils in Teilabschnitten
- Bahnhofsüberdachung (mit tragender Stahlkonstruktion)
- inkl. Leitungsverlegungen innerhalb der o.g. Maßnahmen
Die Bauüberwachung und Bauoberleitung umfasst auch Vermessungsleistungen, die Koordination mit den parallel laufenden Maßnahmen der SSB AG und den Leitungsträgern, sowie die Berücksichtigung der Anforderungen / Auflagen aus den Fördermittelanträgen.
Des Weiteren umfasst die Bauüberwachung und Bauoberleitung auch Bauleistungen, die im Auftrag und auf Rechnung der SSB ausgeführt werden, wie bspw. die Rampe zum südlichen Bahnsteig und Leitungsverlegungen, die im Rahmen der Leitungsverlegungen der Gemeinde Neuhausen parallel mitverlegt werden.
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung nach Einzelmaßnahmen beabsichtigt, ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Die Planungen der Einzelmaßnahmen befinden sich gegenwärtig in unterschiedlichen Phasen. Die Maßnahmen, die im Zuge der Unterführung mit ausgeführt werden, befinden sich derzeit in der Ausführungsvorbereitung. Geplanter Baubeginn dafür ist Juli 2023 und das geplante Bauende im März 2024. Die restlichen Maßnahmen befinden sich derzeit in der Entwurfsplanung, der nächste geplante Bauausführungszeitraum ist dann von Oktober 2025 bis zur geplanten Fertigstellung im August 2027.
Einzelne Maßnahmen sind förderfähig, z.B. als Fußverkehrsverbindung wird die Unterführung sowie der Busbahnhof nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert.
Das Bauvolumen für die vorgesehenen Maßnahmen beläuft sich auf ca. EUR 10 Mio. netto.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus Anlage 3 (Beschreibung der Einzelmaßnahmen). Überdies erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe nähere Informationen zum Leistungsumfang.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und ggf. Auswahlreferenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Bereich "Verkehrsanlage" und "Ingenieurbauwerk" im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgen-de Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22 und 23) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Neben den Mindestreferenzen im Bereich "Verkehrsanlagen" und "Ingenieurbauwerk" nach Ziffer 4.2.2 wird im Rahmen der Auswahlentscheidung noch eine weitere Referenz (sog. Auswahlreferenz) bewertet. Diese muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung für eine Überdachung in Stahlkonstruktion. Bei dem Referenzprojekt muss die Leistungsphase 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Auswahlreferenz ist keine Mindestreferenz, die bei Nichtvorlage mit dem Teilnahmeantrag zum Verfahrensausschluss führt. Sie kann jedoch im Rahmen der Auswahlentscheidung bei Vorlage zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden. Die Auswahlreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
1. Mindestreferenz "Verkehrsanlage"
Bewertet wird die Art der Anlage des Straßenverkehrs nach folgender Maßgabe:
Bauüberwachung und Bauoberleitung
für eine Anlage des Straßenverkehrs: 0 Punkte
Bauüberwachung und Bauoberleitung
für eine Anlage des Straßenverkehrs
mit einem Anteil einer Fahrbahn in Betonbauweise: 3 Punkte
Bewertet werden die anrechenbaren Herstellkosten nach folgender Maßgabe:
> 1,5 Mio. netto bis 3,0 Mio. netto: 1 Punkt
> 3,0 Mio. netto: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2020: 1 Punkt
ab dem 01.01.2020 und vor dem 01.01.2022: 2 Punkte
ab dem 01.01.2022: 3 Punkte
2. Mindestreferenz "Ingenieurbauwerk"
Bewertet wird, die Art des Ingenieurbauwerk nach folgender Maßgabe:
Bauüberwachung und Bauoberleitung für
die Errichtung eines Ingenieurbauwerks
in Stahlbetonbauweise: 0 Punkte
Bauüberwachung und Bauoberleitung für
die Errichtung einer Unterführung
in Stahlbetonbauweise: 1 Punkte
Bauüberwachung und Bauoberleitung für
die Errichtung einer Unterführung
in Stahlbetonbauweise unter Gleisbett: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2020: 1 Punkt
ab dem 01.01.2020 und vor dem 01.01.2022: 2 Punkte
ab dem 01.01.2022: 3 Punkte
3. Auswahlreferenz "Überdachung"
Bewertet wird, ob der Bewerber eine entsprechende Auswahlreferenz mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt hat, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Liegt eine zulässige Auswahlreferenz vor, erhält der Bewerber zusätzlich 3 Punkte.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können insgesamt maximal 18 Punkte (max. 9 Punkte bei der Mindestreferenz "Verkehrsanlagen"; max. 6 Punkte bei der Mindestreferenz "Ingenieurbauwerk"; max. 3 Punkte bei der Auswahlreferenz " Überdachung") erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Generalplanungsleistungen).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen.
Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2020, 2021, 2022).
(2) Angebe von Referenzen
Zu (2) Referenzen:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Verkehrsanlage:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung für eine Anlage des Straßenverkehrs mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens EUR 1,5 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt muss die Leistungsphase 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
- Ingenieurbauwerk:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung für die Errichtung eines Ingenieurbauwerks in Stahlbetonbauweise mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens EUR 1,5 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt muss die Leistungsphase 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme),
- Anrechenbare Herstellkosten in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von jeweils mehr als insgesamt einer Referenz ist nicht erwünscht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6AY7
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de