Vergabe einer Einpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Wartung von Sirenen im Gebiet des Landkreises Aurich Referenznummer der Bekanntmachung: 60232-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Einpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Wartung von Sirenen im Gebiet des Landkreises Aurich
Vergabe einer Einpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Wartung von Sirenen im Gebiet des Landkreises Aurich.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt die Vergabe einer Einpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Wartung von Sirenen im Gebiet des Landkreises Aurich. Übergeordnetes Ziel des Auftraggebers ist die Einhaltung und Umsetzung der technischen Rahmenbedingungen bzw. der entsprechenden Vorgaben des Landes Niedersachsen hinsichtlich der zu beschaffenden Sirenen. Insoweit hat der Auftragnehmer auch einen Probelauf, die Dokumentation, die Einweisung/Schulung und weitere Servicedienstleistungen mit 24/7 Erreichbarkeit zur Behebung von Störungen innerhalb von 48 Stunden zu erbringen. Mit Sirenen auszustatten sind alle Kommunen im Gebiet des Auftraggebers. Dabei sollen die Sirenen weit überwiegend im Wege einer Dach-/Gebäudemontage installiert werden.
Die unter der Rahmenvereinbarung geltende Maximalmenge für die Sirenen beträgt 140 Sirenen.
Ausgelöst werden sollen mit Hilfe der einzelansteuerbaren Sirenen die Emittierung von Feuer- und Probealarmen, die Durchsagefunktion mit Textspeicher und Einsprechmöglichkeit auf verschiedene Ebenen. Die Sirenennetzalarmierung soll sowohl über POCSAC (2m-Band digital) und über Tetra-Digitalfunk möglich sein. Dabei soll die Alarmierung sowohl von der Leitstelle Ostfriesland mit Sitz im Landkreis Wittmund als auch von der Informations- und Kommunikationszentrale (IuK) des Auftraggebers im Kreishaus Aurich erfolgen. Der Auftraggeber übernimmt die Lieferung und den Einbau der BOS-Sicherheitskarten und die Programmierung der POCSAG-Empfänger.
Weiterhin erwartet der Auftraggeber vom späteren Auftragnehmer organisatorische Unterstützung bei der Installation der Sirenen an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standpunkten. Dies umfasst insbesondere die terminliche Koordination zwischen dem Auftraggeber, der jeweiligen Kommune und dem späteren Auftragnehmer zur Installation der jeweiligen Sirene. Diese Leistung umfasst auch die Aufstellung einer Übersicht eines jeden Standortes (als Handakte und in digitaler Form) mit Angaben zum Eigentümer des Gebäudes inkl. Kontaktdaten, Adresse, UTM-Koordinaten WGS84 - EPSG 4326 (dezimale Schreibweise mit 6 Nachkommastellen) mit Hochwert_Breite & Rechtswert_Länge, der Adresse/Subadresse zur Ansteuerung über TETRA, dem Standort der Sirene, d. h. ob diese auf einem Dach/Gebäude oder auf einem Mast montiert ist. Die Dokumentation (digital und als Handakte) hat zu jeder einzelnen Anlage zu erfolgen, wobei auch eine Übersicht der einzelnen Standorte der Sirenen pro Kommune auf einer Karte ersichtlich sein muss und eine Gesamtübersicht aller Anlagen im Landkreis Aurich anzulegen ist. Die digitale Dokumentation ist als Excel-Datei anzulegen.
Die Wartungsleistungen haben ein 2-jähriges Update mit Wartung sowie eine 24/7 Hotline und eine 24/7 Entstörung vor Ort zu umfassen.
Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Einmalige auftraggeberseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21684
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6FDP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB:
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.