Rahmenvereinbarung zur bedarfsweisen Bereitstellung von IT-Spezialisten und IT-Fachpersonal Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-03EU2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur bedarfsweisen Bereitstellung von IT-Spezialisten und IT-Fachpersonal
Externe Projekt- und Betriebsunterstützung im Umfeld der Informationsverarbeitung und -technologie, die über eine flexible und bedarfsgerechte Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, gedeckt werden soll, wobei Gegenstand der Rahmenvereinbarung und der hierüber erfolgten Einzelabrufe der Bezug von Dienstleistungen ist.
Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die unterschiedlichen Bedarfe, an externer Projekt- und Betriebsunterstützung im Umfeld der Informationsverarbeitung und -technologie, über eine flexible und bedarfsgerechte Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, gedeckt werden, wobei Gegenstand der Rahmenvereinbarung und der hierüber erfolgten Einzelabrufe der Bezug von Dienstleistungen ist.
Konkret soll die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern den Bezug von IT-Spezialisten und IT-Fachpersonal aus den folgenden sechs (6) Fachgebieten ermöglichen:
- Netzwerk Infrastruktur (LAN, WAN, Management etc.)
- Rechenzentrum Infrastruktur (Server, Storage, HCI, Virtualisierung, Backup etc.)
- Betriebssysteme und Datenbanken (Windows, Linux, MS SQL, Oracle, Clustertechnik etc.)
- Arbeitsplatz Services (Endgeräte, IMAC/D, Softwaredistribution, Client Virtualisierung, Citrix etc.)
- Softwareentwicklung (Architektur, Programmierung, Testmanagement etc.)
- IT-Projektmanagement (Projektleitung, Projektmanagement (PMO) etc.)
Die Rahmenvereinbarung wird auf eine Laufzeit von zwei Jahren geschlossen und kann von Seiten der Universität Siegen zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 VgV. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018, Zuschlagskriterium ist der Quotient aus Leistung und Preis. Zur Ermittlung der Kennzahl Z-Bieter werden die Leistungspunkte L-Bieter durch den Wertungspreis P-Bieter dividiert. Siehe Bieterleitfaden Ziff. 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweise:
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.
Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit
den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen (Vordruck 521) und
- soweit das der Fall ist - ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 ABs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB (formlose Eigenerklärung).
Dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen.
- Gültige Bestätigung der Berufsgenossenschaft, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.),
- Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck 531).
Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben).
- Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, sind diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist eine Tabelle in einer eigenen Anlage beizufügen.
- Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), sind zusätzlich die Formular 533 und 532 zu verwenden. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
- Das Formular 523 EU Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k? Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 mit dem Angebot abzugeben.
Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des Bewerbers.
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in
Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 1 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. Sofern das Geschäftsjahr 2021 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Angaben zur technische Leistungsfähigkeit aus der Leistungsbeschreibung (s. Ziff. 3.1).
(Mit einem Hinweis auf den Datenschutz können die Angaben nicht verweigert werden. Der Bieter ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich.)
Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten.
Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer Bank innerhalb der Europäischen Union ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens drei Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Lieferung noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.
Die Anzahlung ist auf max. 40% der Auftragssumme beschränkt. Außerdem muss eine Summe von mindestens 20 % des Auftragswerts als Schlusszahlung nach Abnahme vorgesehen werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt nachträglich und muss als PDF-Datei unter Angabe der Auftragsnummer an die im Auftrag genannte E-Mail-Adresse erfolgen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Im Falle einer Skontogewährung kann die Zahlungsfrist auf bis zu 14 Tage verkürzt werden.
Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer ordnungsgemäß erstellten und prüfbaren Rechnung im Original, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechnete Leistung vom Auftragnehmer ordnungsgemäß erbracht bzw. eine die o. g. Bedingungen erfüllende Bankbürgschaft eingereicht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP-NRW).
VMP-legitimiertes Personal des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DK4C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.