Gemeinsame Kindertagesstätte der Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg (Dithmarschen)
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-burg-st-michaelisdonn.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg (Dithmarschen)
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-burg-st-michaelisdonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsame Kindertagesstätte der Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak
Die Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak beabsichtigen die Eröffnung einer gemeinsamen Kindertagesstätte in Eddelak in der Nähe der dortigen Schule und des bestehenden Kindergartens. Die Arbeiten zum Neubau eines Gebäudes laufen derzeit. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Betrieb der Kindertagesstätte inklusive Betreuungsleistungen für voraussichtlich 80-100 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt. Die Finanzierung des Betriebs soll wesentlich nach dem Standardqualitätskostenmodell des KitaG SH ab 2025 erfolgen.
25715 Eddelak
Vgl. oben II.1.4) und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.
Vorgesehen ist eine Laufzeit von zehn Jahren; seitens der Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak besteht eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit um weitere zwei Jahre.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VIII auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %),
AK 2.: Größe der jährlichen vergleichbaren Umsätze (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3 (20 %),
AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VI) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- PL 5: Eigenerklärung Keine Insolvenz o.Ä.
- PL 6: Eigenerklärung Keine schweren Verfehlungen
- PL 7: Eigenerklärung Keine sanktionierten Vertragsverletzungen
- PL 1: Unternehmensprofil/-organisation
- PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 GWB
- PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge
- PL 4.1: Eigenerklärung Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
- PL 4.3: Keine Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung
- PL 4.2: Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG, MiLoG
- PL 8: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- PL 9: Kein Bezug zu Russland
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
EK-I: Wirksame Gründung; EK-II: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB); EK-III: Voraussetzung für die Förderfähigkeit des Betriebs einer Kindertagesstätte (vgl. § 75 SGB VIII); EK-IV: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 126 GWB); EK-IVa: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland.
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn einer der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 und in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Bezüge zu Russland vorliegt, der Zuschlag nicht wirksam erteilt werden kann und der Vertrag nicht durchgeführt werden darf (gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge).
Weitere Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen-, Sach-, sonstige Schäden)
- WL 2: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre)
- WL 3: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre)
Kriterien: EK-V Haftpflichtversicherung; EK-VI Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VII Hinreichende Größenordnung Umsätze aus vergleichbaren Betreuungsleistungen.
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Nachweis der Eignung wird hingewiesen..
Zu EK-V: Deckung von 1,5 Mio. EUR muss mind. für Auftragsfall durch Versicherer zugesagt sein.
EK-VI jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel mit 1,5 Mio. EUR doppelt so hoch sind wie der auf das Jahr bezogene Wert des vorliegenden Auftrags, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
EK-VII jedenfalls erfüllt bei spezifischen Umsätzen, die im jährlichen Mittel so hoch sind wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- TL 1: Referenzliste (3 Jahre) über vergleichbare Betreuungsleistungen
- TL 3: Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe
- TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre)
Kriterien: EK-VIII Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-IX Personalstärke; EK-X Hinreichende Selbstausführung (kritische Aufgaben), ggf. ordnungsgemäße Eignungsleihe.
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen..
Zu EK-X: Betreuungsleistungen in der Kindertagesstätte, die im persönlichen Kontakt mit den betreuten Kindern ausgeführt werden, dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iSv § 47 Abs. 5 VgV).
Voraussetzungen für Aufgabenübertragung ist die Eigenschaft als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Mit dem Angebot sind entsprechende Verpflichtungen zu übernehmen (Bestandteil des Vertragstextes, vgl. dort § 12).
Betreuungsleistungen in der Kindertagesstätte, die im persönlichen Kontakt mit den betreuten Kindern ausgeführt werden, dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iSv § 47 Abs. 5 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform BI_MEDIEN zulässig.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.