Beschaffung in Losen von Ladeinfrastruktur und Lademanagementsystem zum Laden von E-Bussen Los 1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72766
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reutlinger-stadtverkehr.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung in Losen von Ladeinfrastruktur und Lademanagementsystem zum Laden von E-Bussen Los 1
Beschaffung in Losen von Ladeinfrastruktur und Lademanagementsystem zum Laden von E-Bussen
Reutlingen
Ladeinfrastruktur zum Laden von E-Bussen in einem Depot. Ausrüstung eines Betriebshofes mit Ladestationen sowie dazugehöriger Planung, Ausstattung, Installation und Lieferung von Ladetechnik sowie eines Lademanagementsystems. Technische Projektierung, Lieferung, Errichtung und die Inbetriebnahme der gesamten Ladeinfrastruktur inklusive Verkabelung zum Laden von E-Bussen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung in Losen von Ladeinfrastruktur und Lademanagementsystem zum Laden von E-Bussen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Reutlingen
Ladeinfrastruktur zum Laden von E-Bussen in einem Depot. Ausrüstung eines Betriebshofes mit Ladestationen sowie dazugehöriger Planung, Ausstattung, Installation und Lieferung von Ladetechnik. Technische Projektierung, Lieferung, Errichtung und die Inbetriebnahme der gesamten Ladeinfrastruktur inklusive Verkabelung zum Laden von E-Bussen.
Zur Sicherstellung des Busbetriebs ist die Beschaffung 12 weiterer Ladestationen erforderlich.
Die Erweiterung der Ladeinfrastruktur muss aus fachtechnischer Sicht – bedingt durch bauliche Voraussetzungen und Kompatibilitäten – mit baugleichen Ladestationen (Hardware, Software) erfolgen.