Nichtoffener Realisierungswettbewerb »Erweiterung Kindertagesstätte Beuren« mit anschließenden VgV-Verfahren
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beuren
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beuren-hochwald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb »Erweiterung Kindertagesstätte Beuren« mit anschließenden VgV-Verfahren
Beuren (Hochwald) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Hermeskeil an.
Die Kindertagesstätte »St. Wendalinus« befindet sich in der Ortsmitte von Beuren.
Das Einzugsgebiet umfasst insgesamt sieben benachbarte Gemeinden: Bescheid, Beuren, Prosterath, Geisfeld, Hinzert-Pölert, Naurath/Wald und Rascheid.
Bauträger der Kindertagesstätte ist der Zweckverband Kindertagesstätte Beuren als Zusammenschluss der beteiligten Gemeinden.
Derzeit verfügt die KiTa über eine Aufnahmekapazität von insgesamt 125 Plätzen.
Wegen akuten Bedarfs soll ein Erweiterungsbau zwei weitere Gruppen aufnehmen. Zugleich sollen Räume aus den bestehenden Gebäuden in den Erweiterungsbau verlagert werden.
Dadurch soll im Bestand Platz für dringend benötigte Nebenräume geschaffen werden.
Der Bestand umfasst eine Nettoraumfläche von ca. 834 qm, die Nutzungsfläche des Erweiterungsbaus soll ca. 423 qm betragen.
Die Baukosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand des Auslobers ca. 1.380.000 EUR KG 300 und 590.000 EUR KG 400 (jeweils brutto).
Abschnitt IV: Verfahren
- Funktionale Qualität;
- Städtebauliche und architektonische Qualität;
- Technische Funktionalität;
- Ökonomische Qualität;
- Ökologische Qualität.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu III.2.1)
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben
.
Arbeitsgemenschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Zusätzliche Angaben:
Verhandlungsgespräche
.
Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
.
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach §§ 33 ff. HOAI 2021, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Der Auslober behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
.
Erklärungen und Nachweise, Vorlage im Verhandlungsverfahren:
u.a.
- Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen,
- Erklärung, ob Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag vergeben werden sollen (§ 46 (10) VgV),
.
Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor Auftragsvergabe zu erbringen.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
.
Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:
.
42. KW Bearbeitungsbeginn
44. KW Einsendeschluss schriftliche Rückfragen
03.11.2022 Kolloquium
41. KW geplanter Versand Beantwortung schriftliche Rückfragen
12.12.2022 Abgabe der Pläne und Unterlagen
19.12.2022 Abgabe der Modelle
13.01.2023 Preisgericht
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
§ 160 (3) GWB . Der Antrag ist unzulässig, soweit . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.