Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern zur Erfassung von PPK im Kreis Kusel Referenznummer der Bekanntmachung: 11459/51/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern zur Erfassung von PPK im Kreis Kusel
Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern zur Erfassung von PPK im Landkreis Kusel in einem Umfang von ca. 30.000 Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 240 l sowie von ca. 145 Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung, Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern zur Erfassung von PPK im Landkreis Kusel in einem Umfang von ca. 30.000 Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 240 l sowie von ca. 145 Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l.
Im Sinne eines Optionsrechts kann der AG bis zu 30 % der endgültigen Bestellmenge an Behältern nachbestellen (Nachlieferoption). Die Nachlieferoption besteht für vier Jahre ab dem 01.01.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.