0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0052.1170.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Malerarbeiten
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Malerarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Untergrund reinigen Gipsplatten 4000 m²
Nachträgliches Putzen Teilflächen innen Kalkzementputz 5 Stk
Nachträgliches Putzen Teilflächen innen Gipsputz 5 Stk
Grundbeschichtung Wand 4100 m²
Dispersions-Spachtelmasse 4000 m²
Tapete Glasgewebewandbekleidung 4950 m²
Acrylat Dispersionsfarbe Wand 4950 m²
Elastische Fugen herstellen 2230 m
Acrylat Dispersionsfarbe auf Putz 615 m²
Dispersionsfarbe Stütze 14 m
Dichtprofil aus-/wiedereinbauen 680 m
Erstbeschichtung Außentür Stahl B1800 mm H 2500 mm 3 Stk
Wärmedämmschicht unter Decke 175 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.