Trägerschaft für die Kindertagesstätte "Pestalozzistraße" Referenznummer der Bekanntmachung: KAN-HEN-2023/06
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kandel
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76870
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-kandel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für die Kindertagesstätte "Pestalozzistraße"
In der Stadt Kandel (ca. 9.100 Einwohner), Landkreis Germersheim, Rheinland Pfalz, gibt es zukünftig fünf Kindertageseinrichtungen mit 475 Betreuungsplätzen, welche sich in freier Trägerschaft oder kommunaler Trägerschaft befinden und im Bedarfsplan des Landkreises Germersheim und der Stadt Kandel enthalten sind. Davon soll der Betrieb von einer neuen Kindertageseinrichtungen an einen freien Träger vergeben werden.
Pestalozzistraße 6 Kandel
In der Stadt Kandel (ca. 9.100 Einwohner), Landkreis Germersheim, Rheinland Pfalz, gibt es zukünftig fünf Kindertageseinrichtungen mit 475 Betreuungsplätzen, welche sich in freier Trägerschaft oder kommunaler Trägerschaft befinden und im Bedarfsplan des Landkreises Germersheim und der Stadt Kandel enthalten sind. Davon soll der Betrieb von einer neuen Kindertageseinrichtungen an einen freien Träger vergeben werden.
Die Kita „Pestalozzistraße“, in der Pestalozzistraße gelegen, ist für 125 Regelplätze ausgelegt.
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des LANDESGESETZ über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Vereinbarung über die Aufbringung der Sachkosten der Kindertageseinrichtungen geschlossen.
Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.September 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, einzutreten.
Zur Gestaltung des Alltags in der Einrichtung wird zwischen dem Träger und der Stadt Kandel ein Konzept festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auswahlkriterien
Die Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage der Auswertung der aufgeführten Kriterien. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es können maximal 90 Punkte erreicht werden. Dabei werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:
.
Kriterien Gewichtung
1. Erfahrungen des Trägers im Bereich Kindertageseinrichtungen 10 Punkte
2. Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Ausarbeitung zur Einsatzgestaltung des pädagogischen und technischen Personals (Personalbestand; Vertragsbindung/-gestaltung; Personalentwicklung etc.) 15 Punkte
3. Betreuungs-, Erziehungs- Bildungskonzept 20 Punkte
4. Verpflegungskonzept 15 Punkte
5. Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung 15 Punkte
6. Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern 5 Punkte
7. Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde 10 Punkte
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1. Auswahlkriterium: Erfahrungen des Trägers im Bereich Kindertageseinrichtungen
Der Bieter hat seine Erfahrungen in der Betreibung von Kindertageseinrichtungen darzulegen. Ein Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. ist vorzulegen 10 Punkte
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2. Auswahlkriterium: Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Ausarbeitung zur Einsatzgestaltung des pädagogischen und technischen Personals
Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters (Erstellung einer Leistungsübersicht) 2 Punkte
Vorhandene Reserve von entsprechend qualifiziertem Personal 7 Punkte
Aussage über die Arbeits- und Vertragsbedingungen, mögliche Zusatzversorgungen, Vergütungsanpassungen entsprechend bestehenden Tarifstand (Aktualität) 3 Punkte
Darstellung über Angebote zur Personalentwicklung 3 Punkte
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3. Auswahlkriterium: Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept
Vorlage über ein nachhaltiges Betreuungs-, Erziehungs- Bildungskonzept 5 Punkte
Aussagen zur Förderung von Kindern mit Eingliederungshilfe, Integration 8 Punkte
Aussagen zur Eingewöhnungsphase 2 Punkte
Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund 2 Punkte
Aussagen zu angewandten QM-Verfahren 1 Punkt
Aussagen zur angewandten Dokumentations- und Abrechnungsverfahren 1 Punkt
Aussagen zu Teambildungs- und Teamentwicklungsmaßnahmen 1 Punkt
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4. Auswahlkriterium: Verpflegungskonzept
Vorlage eines Verpflegungskonzeptes 9 Punkte
Aussage über die konzeptionelle Ausgestaltung: gesunde Ernährung 4 Punkte
Preisbildung 2 Punkte
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5. Auswahlkriterium: Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung
Aussagen zu den Stärken des Trägers 5 Punkte
Aussagen zur Erziehungspartnerschaft und deren methodische Umsetzung 5 Punkte
Aussagen zu Kooperationen mit Vereinen/Einrichtungen bzgl. der Umsetzung des sportlichen Konzeptes 5 Punkte
.
6. Auswahlkriterium: Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern
Der Bieter hat seine Vorstellungen zur Beteiligung der Elternschaft im Kita-Alltag darzustellen. 5 Punkte
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7. Auswahlkriterium: Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Zustimmung des Bieters über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen 5 Punkte
Angaben zu Eigenmittelanteilen 2 Punkte
Aussagen zur Abgrenzung von Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der Gebäude und Grundstücke und Investitionen 2 Punkte
Aussage zu Kommunikationswegen 1 Punkt
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Die Auswertung der Kriterien 1-7 erfolgt durch Fachbereich Bürgerdienste der Verbandsgemeinde Kandel.
Im Anschluss werden alle erreichten Punkte zu einem Gesamtergebnis zusammengezählt.
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren, Bindefrist bis 17.04.2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 (3) GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit .
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de