Durchführung von Fahrgasterhebungen (Los 1) im VBN und Datenintegration und -aufbereitung (Los 2) Reference number: Verkehrserhebung 2023-26

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Verkehrsverbund GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Fahrgasterhebungen (Los 1) im VBN und Datenintegration und -aufbereitung (Los 2) Reference number: Verkehrserhebung 2023-26

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorbereitung und Durchführung von Fahrgasterhebung und Datenintegration und -aufbereitung im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN)

Die Fahrgasterhebung (Los 1) erstreckt sich auf die Befragung in Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn AG, manuelle Zählungen und Befragungen sind im Stadtbusverkehr in Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie auf ausgewählten Regionalbuslinien im VBN-Gebiet durchzuführen.

Für die Datenintegration und -aufbereitung (Los 2) sind zusätzlich zu den in Los 1 erhobenen Daten, Daten aus Automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) und Daten aus Erhebungen Dritter (SPNV-Erhebungen) zu berücksichtigen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 Fahrgasterhebung im Fahrzeug (Zählung und Befragung)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79330000 Statistische Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Fahrgasterhebung (Los 1) erstreckt sich auf die Befragung in Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn AG, manuelle Zählungen und Befragungen sind im Stadtbusverkehr in Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie auf ausgewählten Regionalbuslinien im VBN-Gebiet durchzuführen. Das VBN-Gebiet umfasst die kreisfreien Städte Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg, die Landkreise Ammerland, Diepholz, Oldenburg, Osterholz, Verden und Wesermarsch sowie assoziierte Gemeinden im Landkreis Cuxhaven, Nienburg und Rotenburg (Wümme).

Ausführungen zu den Stichproben und den Inhalten der Befragung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag von Los 1 kann auch erfolgen, wenn für Los 2 kein Zuschlag erteilt werden kann.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 - Datenintegration und -aufbereitung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79330000 Statistische Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Datenintegration und -aufbereitung sind zusätzlich zu den in Los 1 erhobenen Daten, Daten aus automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) und Daten aus Erhebungen Dritter (SPNV-Erhebungen) zu berücksichtigen.

Für die SPNV-Daten ist die vollständige Beförderungskette (Umstiegshaltestelle und genutzte Linie) mittels einer geeigneten Software zu ermitteln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Los 2 ist davon abhängig, dass auch für Los 1 ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, auf das der Zuschlag wirksam erteilt wird. Ist im Ergebnis des wettbewerblichen Verfahrens ein vergaberechtskonformer Zuschlag für Los 1 nicht möglich, wird auch kein Zuschlag für Los 2 erfolgen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 239-688742
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Fahrgasterhebungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Datenintegration und -aufbereitung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/02/2023