1521_2022_RZ_Am_TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 1521_2022_RZ_Am_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ammerbuch
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ammerbuch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
1521_2022_RZ_Am_TGA
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 4 bis 5 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach HOAI § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau des Rettungszentrums in Ammerbuch-Altingen.
72119 Ammerbuch
Im Zuge der Machbarkeitsstudie für die Feuerwehr Ammerbuch wurde der bisherige Standort der Abteilung Altingen als nicht zukunftsfähig erachtet. In der Sitzung vom 26.07.2021 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Realisierbarkeit eines Neubaus für ein Rettungszentrum in Ammerbuch-Altingen zu prüfen und zu planen. Die Feuerwehrabteilung Altingen hat aktuell 30 Feuerwehrangehörige, hinzu kommen ausrückende Einsatzkräfte während der Tageszeit, sodass sich diese auf 50 erhöhen. Platznot und die Lage des Gebäudes haben die Gemeinde dazu bewogen den Neubau auf einem anderen Standort vorzusehen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 4 bis 5 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach HOAI § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau des Rettungszentrums in Ammerbuch-Altingen.
Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab dem III. Quartal 2023 zu erbringen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, welche den ausgewählten Bewerbern in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt werden.
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach dem nachfolgenden Kriterium (Ziffer 1) jeweils beste HLSK- und Elektro-Mindestreferenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 6 Punkte erzielt werden. Mehr als 2 Referenzen führen nicht zu einer höheren Punktzahl.
1) Bewertet werden bei der Referenzleistung HLSK die Herstellkosten 410-430 nach folgender Maßgabe:
ab [Betrag gelöscht] EUR bis unter [Betrag gelöscht] EUR brutto 1 Punkt
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR brutto 2 Punkte
über [Betrag gelöscht] EUR brutto 3 Punkte
1) Bewertet werden bei der Referenzleistung Elektro die Herstellkosten 440-450 nach folgender Maßgabe:
ab [Betrag gelöscht] EUR bis unter [Betrag gelöscht] EUR brutto 1 Punkt
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR brutto 2 Punkte
über [Betrag gelöscht] EUR brutto 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der/die höheren Herstellkosten gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) HLSK vorlegen kann. Sollte dennoch Punktegleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Die Planerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer
bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Der AG beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen, nicht von der ersten Beauftragungsstufe erfassten Leistungsstufen hat der AN entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der AG diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder
vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung von weiteren Leistungsstufen besteht vorbehaltlich anderer Regelungen dieses Vertrages nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der
Leistungsausführung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungsstufen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
- Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren:
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Auch dürfen bestehende Verträge mit diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht weiter erfüllt werden. Dies betrifft:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln.
Hiervon sind ausweislich der Vorschrift auch Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, erfasst.
Erforderlich ist daher eine Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
- nicht unter den o.g. Personenkreis fallen;
- keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen des o.g. Personenkreises in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
1) Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Planungsleistungen für Feuerwachen, Rettungsstationen;
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzeistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1) Referenzprojekte mit Angaben (vergleichbare Leistungen; Zeitraum; Anknüpfungs-punkt für Erbringung in dem Zeitraum; sonstige Anforderungen)
Zu benennen sind:
- Auftragsbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat;
- öffentlicher oder privater Empfänger (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
- Angabe des Gegenstandes der Referenz in Bezug auf die Inhalte des Projektes (Fachplanung der Technischen Ausrüstung);
- Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung) und betriebsbereite Fertigstellung des Neubaus der Feuerwache, Rettungsstation;
- Angabe der Herstellkosten der Kostengruppen 410-430 bzw. 440-450 nach DIN 276-1:(2018-12)
- Angabe des Gegenstandes der Leistungen;
- Projektbeschreibung.
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden.
Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte , die die Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI der Anlagengruppen 1 bis 3 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen), mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8, gemäß Anlage 15 zu HOAI § 55, beim Neubau von Feuerwachen, Rettungsstationen zum Gegenstand haben. Die betriebsbereite Fertigstellung des Neubaus der Feuerwache, Rettungsstation muss er-folgt sein und liegt nicht vor dem 01.01.2014
UND
Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, die die Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI der Anlagengruppen 4 bis 5 (Starkstrom-anlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8, gemäß Anlage 15 zu HOAI § 55, beim Neubau von Feuerwachen, Rettungsstationen zum Gegenstand haben. Die betriebsbereite Fertigstellung des Neubaus der Feuerwache, Rettungsstation muss erfolgt sein und liegt nicht vor dem 01.01.2014.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 ab-geschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Zu 1) HLSK: Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleistungen in den Anlagegruppen 1-3 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen) der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI. Die Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) in den Kostengruppen 410 bis 430 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto.
und
Zu 1) Elektro: Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleistungen in den Anlagegruppen Anlagegruppe 4-5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI. Die Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) in den Kostengruppen 440 bis 450 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Die aufgeführten Mindeststandards in Bezug auf die Referenzleistungen können durch Vorlage lediglich eines Projekts nachgewiesen werden, falls damit die Anforderungen an die beiden Mindestreferenzen erfüllt werden.
Die Vorlage von jeweils mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6LAJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.