Neubau einer Wohnanlage mit 3 Punkthäusern, mit insg. bis zu 30 Wohnungen, im Neubaugebiet "Öchsner II" in Rottenburg am Neckar - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 016-043186)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rottenburg.de/wohnbau+rottenburg+am+neckar+wbr.100221.htm
Adresse des Beschafferprofils: http://www.subreport.de/E61192486
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage mit 3 Punkthäusern, mit insg. bis zu 30 Wohnungen, im Neubaugebiet "Öchsner II" in Rottenburg am Neckar - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9
Um den Bedarf an preisgünstigem Mietwohnraum in der Stadt Rottenburg am Neckar zu mildern, beabsichtigt der Eigenbetrieb der Stadt Rottenburg am Neckar, die Wohnbau Rottenburg am Neckar (WBR), auf den drei Flurstücken (FlSt. Nr. 9321/61; 9321/60 und 9321/59) drei Punkthäuser mit insgesamt bis zu 30 Wohnungen (davon 50% der Wohnungen öffentlich gefördert) mit Tiefgaragen zu entwickeln.
Zukünftig sollen die Wohnungen in den drei Punkthäusern im Bestand der Wohnbau Rottenburg am Neckar geführt und an Haushalte mit unterem und mittlerem Einkommen vermietet werden.
Das Wohnbauvorhaben bedarf zwingend der Förderung durch das Förderprogramm „Wohnungsbau Baden-Württemberg“, um kostengünstigen Wohnraum für Haushalte mit unterem und mittlerem Eikommen anbieten zu können.
Grundstücksgröße = ca. 2.297 m²
Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 2.352 m² für Vollgeschosse und Staffelgeschoss (Wohngeschosse)
Brutto-Grundfläche (BGF) = ca. 1.204 m² für das Garagen-/Tiefgaragengeschoss
Geschossigkeit = II Vollgeschosse, Staffelgeschoss, Garagen-/Tiefgaragengeschoss
Überschlägig ermittelte Nettoherstellungskosten KGR 300+400 = ca. 4.498.000,00 €
Verfahrensart = VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag gem. § 17 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer/innen erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien. Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Ein Auswahlgremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber/innen mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich für die Abgabe des Erstangebots mit Lösungsvorschlag sowie als Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen. Bei Bewerbern/Bewererinnen mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer/innen erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien. Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist außerdem den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Ein Auswahlgremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber/innen mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich für die Abgabe des Erstangebots mit Lösungsvorschlag sowie als Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen. Bei Bewerbern/Bewererinnen mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Der bisherige Text bleibt bestehen und wird wie folgt ergänzt:
In Ziff. 3.) Max. Punktzahl: 25 Punkte
In Ziff. 4.) Max. Punktzahl: 25 Punkte
In Ziff. 5.) Max. Punktzahl: 50 Punkte
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Mindestens Referenzprojekt 1 - realisiertes Projekt, max. 2 Referenzprojekte (Refproj. 1 u. Refproj. 2) aus der die Erfahrung der Bewerberin/ des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bei Projekten mit vergleichbarer Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Wichtungspunkte insg. 60) sind für die Bewerbung erforderlich. (diese gilt auch z.B. für Bieter/innen bzw. Bietergemeinschaften mit Nachunternehmer).
Es werden max. 2 Referenzen berücksichtigt, darüberhinausgehende Referenzen bleiben unberücksichtigt.
- Voraussetzung ist jeweils eine Neubaumaßnahme. Falls ein Projekt eine Sanierungsmaßnahme darstellt, wird diese Referenz nicht berücksichtigt.
- Bei Referenzprojekt 2 muss es sich um eine andere Referenz wie Referenzprojekt 1 handeln, aber auch um eine Neubaumaßnahme.
- Es wird auf d. Eignungsleihe für „Junge Büros“ hingewiesen. Außerdem kann auch eine Referenz eingereicht werden, die der/die Bewerber/in in einem anderen Büro als Projektleiter/in oder maßgeblich Verantwortliche/r bearbeitet hat.
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Referenzprojekt 1: Nachweis eines realisierten Projekts in der Objektplanung Gebäude für Geschosswohnungsbau. Zeitraum 01.01.2018 bis 31.01.2023. Es gilt der Zeitpunkt zu dem die Lph 8 abgeschlossen wurde.
Das Vorhaben ist folgender Gebäudeart zuzuordnen:
Geschosswohnungsbau = 5 Punkte (10 Wichtungspunkte)
Gemeinschaftsunterkunft, Gastunterkunft (Seniorenwohnheime, Internat, Gästehaus, Juhe etc.) = 3 P (10 WP)
Wohnen im Einfamilienhaus, Reihenhaus etc. = 1 P (10 WP)
Nichtwohngebäude = 0 P (10WP)
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
BGF ≥ 2.700 m² = 5 Punkte (10 Wichtungspunkte)
BGF < 2.700 m² ≥ 1.500 m² = 3 P (10 WP)
BGF < 1.500 m² = 1 P (10 WP)
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
Gesamtkosten Kgr. 200-700 ≥ 4.000.000,- Euro brutto = 5 P (10 WP)
< 4.000.000,- Euro brutto ≥ 2.000.000,- Euro brutto = 3 P (10 WP)
< 2.000.000,- Euro brutto = 1 P(10 WP)
Durch den Bewerber wurden ≥ 44,4 % der Leistungsphasen (gem. § 34 HOAI) erbracht (z.B. Lph 2-5) = 5 P (10 WP)
< 44,4% ≥22,2% erbracht (z.B. Lph 6-8) = 3 P (10 WP)
< 22,2% erbracht (z.B. Lph 2-3) = 1 P (10 WP)
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Referenzprojekt 2: Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme (Preis, Anerkennung) an einem regelger.
Architektenwettbewerb n. GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern/innen vergleichbarer Wettbewerbserfolg), einem Erfolg bei einer Mehrfachbeauftragung o. bei einem VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag (Zuschlag) der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2018 (Datum der Preisgerichtssitzung/Jurysitzung/Vergabesitzung bis 31.01.2023) für die Objektplanung Gebäude (Geschosswohnungsbau, Neubau).
Oder ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (Architekturpreis/ -auszeichnung wie z.B. Hugo-Häring, Beispielhaftes Bauen o.ä.) aus den letzten 5 Jahren (ab 01.01.2018 (Datum der Preisverleihung) bis 31.01.2023) für eine Objektplanung Gebäude (Geschossw., Neub.)
Dies kann auch ein Projekt aus studentischem Wettbewerb o. Auszeichnungsverfahren sein. Ein Nachweis durch z.B. einen Protokollauszug, Bestätigung des/der Auslobers/in, Veröffentlichung bei competitionline, wb aktuell o.ä. ist jeweils beizulegen.
Das Vorhaben ist folgender Gebäudeart zuzuorden:
Geschosswohnungsbau = 5 P (10 WP)
Gemeinschaftsunterkunft, Gastunterkunft (Seniorenwohnheime, Internat, Gästehaus, Juhe etc.) = 3 P (10 WP)
Wohnen im Einfamilienhaus, Reihenhaus etc. = 1 P (10 WP)
Nichtwohngebäude = 0 P (10 WP)
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
BGF ≥ 2.700 m² = 5 P (10 WP)
BGF < 2.700 m² ≥ 1.500 m² = 3 P (10 WP)
BGF < 1.500 m² = 1 P (10 WP)
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Erf. Angaben für Referenzprojekte, siehe VU Nr. 3.
Die bestm. Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn beide Referenzen die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung d. o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss. Aber mindestens Referenzprojekt 1!
Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführungder angegebenen Referenzprojekte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens Referenzprojekt 1 - realisiertes Projekt = Mindestvorgabe
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Mindestens Referenzprojekt 1 - realisiertes Projekt, max. 2 Referenzprojekte (Refproj. 1 u. Refproj. 2) aus der die Erfahrung der Bewerberin/ des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bei Projekten mit vergleichbarer Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) sind für die Bewerbung erforderlich. (diese gilt auch z.B. für Bieter/innen bzw. Bietergemeinschaften mit Nachunternehmer).
Es werden max. 2 Referenzen berücksichtigt, darüberhinausgehende Referenzen bleiben unberücksichtigt.
- Voraussetzung ist jeweils eine Neubaumaßnahme. Falls ein Projekt eine Sanierungsmaßnahme darstellt, wird diese Referenz nicht berücksichtigt.
- Bei Referenzprojekt 2 muss es sich um eine andere Referenz wie Referenzprojekt 1 handeln, aber auch um eine Neubaumaßnahme.
- Es wird auf d. Eignungsleihe für „Junge Büros“ hingewiesen. Außerdem kann auch eine Referenz eingereicht werden, die der/die Bewerber/in in einem anderen Büro als Projektleiter/in oder maßgeblich Verantwortliche/r bearbeitet hat.
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Referenzprojekt 1: Nachweis eines realisierten Projekts in der Objektplanung Gebäude für Wohnungsbau. Zeitraum 01.01.2018 bis 31.01.2023. Es gilt der Zeitpunkt zu dem die Lph 8 abgeschlossen wurde.
Das Vorhaben ist folgender Gebäudeart zuzuordnen:
Geschosswohnungsbau = 5 Punkte (10 Wichtungspunkte)
Gemeinschaftsunterkunft, Gastunterkunft (Seniorenwohnheime, Internat, Gästehaus, Juhe etc.) = 3 P (10 WP)
Wohnen im Einfamilienhaus, Reihenhaus etc. = 1 P (10 WP)
Nichtwohngebäude = 0 P (10WP) = Ausschlusskriterium bei 0 Punkten
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
BGF ≥ 2.700 m² = 5 Punkte (10 Wichtungspunkte)
BGF < 2.700 m² ≥ 1.500 m² = 3 P (10 WP)
BGF < 1.500 m² = 1 P (10 WP)
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
Gesamtkosten Kgr. 200-700 ≥ 4.000.000,- Euro brutto = 5 P (10 WP)
< 4.000.000,- Euro brutto ≥ 2.000.000,- Euro brutto = 3 P (10 WP)
< 2.000.000,- Euro brutto = 1 P(10 WP)
Durch den Bewerber wurden ≥ 44,4 % der Leistungsphasen (gem. § 34 HOAI) erbracht (z.B. Lph 2-5) = 5 P (10 WP)
< 44,4% ≥22,2% erbracht (z.B. Lph 6-8) = 3 P (10 WP)
< 22,2% erbracht (z.B. Lph 2-3) = 1 P (10 WP)
Max. Punktzahl: 200 Punkte
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Referenzprojekt 2: Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme (Preis, Anerkennung) an einem regelger.
Architektenwettbewerb n. GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern/innen vergleichbarer Wettbewerbserfolg), einem Erfolg bei einer Mehrfachbeauftragung o. bei einem VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag (Zuschlag) der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2018 (Datum der Preisgerichtssitzung/Jurysitzung/Vergabesitzung bis 31.01.2023) für die Objektplanung Gebäude (Wohnungsbau, Neubau).
Oder ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (Architekturpreis/ -auszeichnung wie z.B. Hugo-Häring, Beispielhaftes Bauen o.ä.) aus den letzten 5 Jahren (ab 01.01.2018 (Datum der Preisverleihung) bis 31.01.2023) für eine Objektplanung Gebäude (Wohnungsbau, Neubau).
Dies kann auch ein Projekt aus studentischem Wettbewerb o. Auszeichnungsverfahren sein. Ein Nachweis durch z.B. einen Protokollauszug, Bestätigung des/der Auslobers/in, Veröffentlichung bei competitionline, wb aktuell o.ä. ist jeweils beizulegen.
Das Vorhaben ist folgender Gebäudeart zuzuorden:
Geschosswohnungsbau = 5 P (10 WP)
Gemeinschaftsunterkunft, Gastunterkunft (Seniorenwohnheime, Internat, Gästehaus, Juhe etc.) = 3 P (10 WP)
Wohnen im Einfamilienhaus, Reihenhaus etc. = 1 P (10 WP)
Nichtwohngebäude = 0 P (10 WP)
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
BGF ≥ 2.700 m² = 5 P (10 WP)
BGF < 2.700 m² ≥ 1.500 m² = 3 P (10 WP)
BGF < 1.500 m² = 1 P (10 WP)
Max. Punktzahl: 100 Punkte
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Erf. Angaben für Referenzprojekte, siehe VU Nr. 3.
Die bestm. Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn beide Referenzen die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung d. o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt, wenn bei Gebäudeart in Referenz 1 "0 Punkte" erreicht werden.
Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführungder angegebenen Referenzprojekte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens Referenzprojekt 1 - realisiertes Projekt = Mindestvorgabe