Sanierung und Umbau der Nikolaikirche in Anklam zur Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) mit Neubau eines Funktionsanbaus (RITZ) - Objektplanung 3. und 4. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 51102-1023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anklam
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau der Nikolaikirche in Anklam zur Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) mit Neubau eines Funktionsanbaus (RITZ) - Objektplanung 3. und 4. BA
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von HOAI-Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" (jeweils Grund- und Besondere Leistungen) gem. § 34 HOAI 2021 iVm deren Anlage 10 für das Projekt "IKAREUM - Sanierung und Umbau der Nikolaikirche Anklam zur musealen Nutzung mit Neubau eines Funktionsanbaus (RITZ)" durch die Hansestadt Anklam.
Anklam
Die Hansestadt Anklam (AG) plant im Rahmen des Projekts "IKAREUM" bereits seit 2016 die Sanierung und den Umbau der Nikolaikirche in Anklam zur Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) mit Neubau eines Funktionsanbaus (RITZ). Mit dem "IKAREUM" soll die Nikolaikirche einerseits als Baudenkmal erlebbar gemacht werden und anderseits dem vorhandenen Museum "Otto Lilienthal" eine angemessene Wirkungsstätte im Zentrum der Stadt geben. Das gesamte Vorhaben "IKAREUM" beinhaltet die Sanierung und Ertüchtigung des Kirchenschiffes -und Turms, eine zeitgemäße Neuinstallation von Ausstellungsflächen, die Wiederaufrichtung des Turmhelms einschließlich der Herstellung eines Panoramaaufzugs, sowie die Errichtung eines neuen Gebäudes zur Unterbringung des RITZ (Regionale Informations- und Tourismuszentrum) mit Rezeption, Büro- und Nebenräumen an der Nordseite der Nikolaikirche.
Die vertragsgegenständlichen Objektplanungsleistungen, welche vom AN ab dem Jahre 2023 zu erbringen sind, knüpfen an die bisherigen Planungsergebnisse an. Konkret sollen nunmehr die Objektplanungsleistungen für die Sanierungs- und Umbauarbeiten der Emporen und des Turmes beauftragt werden, die im Rahmen des Bauvorhabens "IKAREUM" den 3. und 4. Bauabschnitt darstellen.
Der hiesige AN soll mit folgenden Leistungen beauftragt werden:
- für den 3. Bauabschnitt mit den LPH 5 bis 9 und
- für den 4. Bauabschnitt mit den LPH 3 (anteilig) bis 9
zum HOAI-Leistungsbild Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI iVm deren Anlage 10.
Das höchste Planungsziel ist, die Anforderungen des Denkmalschutzes bei der Planung und Ausführung, der Substanzerhaltung und Restaurierung zu erfüllen und mit dem Museum in einer symbiotischen Einheit zu verflechten. Der AN schuldet für jede beauftragte Leistungsphase alle zur Erreichung des Planungserfolges erforderlichen Leistungen.
Die Objektplanungsleistungen zum 3. Bauabschnitt werden mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie mit Eigenmitteln des AG finanziert.
Die Beauftragung erfolgt im Wege eines Stufenvertrages. Die Unterteilung und Beauftragung in Stufen gestaltet sich, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des dem AN übertragenen Leistungsbildes, für den jeweiligen Bauabschnitt wie folgt:
3. Bauabschnitt:
- Leistungsstufe 1: LPH 5 gem. Leistungsbeschreibung
- Leistungsstufe 2: LPH 6 und 7 gem. Leistungsbeschreibung (optional)
- Leistungsstufe 3: LPH 8 gem. Leistungsbeschreibung (optional)
- Leistungsstufe 4: LPH 9 gem. Leistungsbeschreibung (optional)
4. Bauabschnitt:
- Leistungsstufe 1: LPH 3 (anteilig) und 4 gem. Leistungsbeschreibung
- Leistungsstufe 2: LPH 5 gem. Leistungsbeschreibung (optional)
- Leistungsstufe 3: LPH 6 und 7 gem. Leistungsbeschreibung (optional)
- Leistungsstufe 4: LPH 8 gem. Leistungsbeschreibung (optional)
- Leistungsstufe 5: LPH 9 gem. Leistungsbeschreibung (optional)
Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (1. Verfahrensstufe) erfolgt die Auswahl der Teilnehmer für die spätere Angebots- und Verhandlungsphase (2. Verfahrensstufe) auf der Grundlage eignungsbasierter Auswahlkriterien (§ 51 VgV), konkret anhand der referenzbasierter Vergleichbarkeitskriterien zu der hiesigen Bauaufgabe, vgl. Auswahlmatrix unter Ziff. 3.3 der Vergabeunterlage "Verfahrensleitfaden":
Sollten danach mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften infrage kommen, werden die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe (Erstangebot) in der Rangfolge aufgefordert, die im Rahmen des Auswahlkriteriums "Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen" auf Grundlage der referenzbasierten Kriterien "Neubau am oder Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden", "Neubau oder Sanierung von musealen oder sakralen Gebäuden", "Sanierung im laufenden Betrieb" und "Baukosten (Summe KG 300 und KG 400 nach DIN 276) über 1,0 Mio. EUR netto" die meisten der zu vergebenden Punkte (max. 10 Punkte je Unternehmensreferenz) erhalten haben. Es werden höchstens jeweils zwei Referenzen bewertet. Die Bewerber haben eindeutig zu kennenzeichnen, welche Referenzen für die referenzbasierte Auswahl berücksichtigt werden sollen. Die Summe der erreichten Punkte bestimmt demnach die Reihenfolge der Teilnehmer. Bei Punktgleichheit erhöht sich die maximale Bewerberzahl entsprechend um den/die Bewerberanzahl, welche die gleiche Punktzahl haben.
s. zum Stufenabruf unter Ziff. II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlage "Verfahrensleitfaden", dort unter Ziff. 3.1, Nr. 1 direkt einsehbar unter folgendem Link:
Siehe Vergabeunterlage "Verfahrensleitfaden", dort unter Ziff. 3.1, Nr. 2 bis 4 direkt einsehbar unter folgendem Link:
Siehe Vergabeunterlage "Verfahrensleitfaden", dort unter Ziff. 3.1, Nr. 4 direkt einsehbar unter folgendem Link:
Siehe Vergabeunterlage "Verfahrensleitfaden", dort unter Ziff. 3.1, Nr. 5 bis 6 direkt einsehbar unter folgendem Link:
Siehe Vergabeunterlage "Verfahrensleitfaden", dort unter Ziff. 3, Nr. 6 direkt einsehbar unter folgendem Link:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP (http://www.dtvp.de) heruntergeladen werden. Für den Bewerberbogen wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Die einzureichenden Bewerbungs- und Angebotsunterlagen sind in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung ab gibt oder elektronisch signiert, einzureichen.
3. Der Bewerberbogen bzw. das Angebot ist bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der E-Vergabeplattform DTVP einzureichen.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. den Bewerbungsbedingungen (vgl. Verfahrensleitfaden) sind mit dem Bewerberbogen, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des AG innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmewettbewerb (Stufe 1): Der Bewerberbogen. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, die Honorarblätter, die Konzepte und die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektteams.
5. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die E-Vergabeplattform DTVP an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 27.02.2023, 23:59 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform DTVP. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6C7H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.