Lieferung von drei Einsatzleitwagen inkl. der betriebsbereiten Montage sonstiger feuerwehrspezifischen Ausrüstungen und die Lieferung der Beladung für die Feuerwehr der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von drei Einsatzleitwagen inkl. der betriebsbereiten Montage sonstiger feuerwehrspezifischen Ausrüstungen und die Lieferung der Beladung für die Feuerwehr der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) die Lieferung von drei Einsatzleitwagen in zwei Losen europaweit aus.
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung der Beladung, die Lieferung von drei Fahrzeugen und die betriebsbereite Montage der sonstigen feuerwehrspezifischen Ausrüstung.
Die Anforderungen ergeben sich aus der DIN SPEC 14507-2, dieser Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 und 2.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern. Die zulässigen Abweichungen sind der Leistungsbeschreibung oder den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Einsatzleitwagen
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Übernahme der komplett ausgestatteten und mangelfreien Abrollbehälters erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer zu Los 1.
Lieferung von drei Einsatzleitwagen und die betriebsbereite Montage sonstiger feuerwehrspezifischen Ausrüstungen gemäß DIN SPEC 14507-2.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 28.02.2023 (Bindefristende) sowie einem voraussichtlichen Ende: 27.09.2024 (spätester Fertigstellungstermin und Übergabe der Komplettfahrzeuge) definiert.
Die Auslieferung der komplett ausgestatteten, verkehrssicheren und betriebsfertigen Einsatzleitwagen ist frühestens ab Kalenderwoche 01/2024 zulässig und muss bis spätestens Kalenderwoche 39/2024 erfolgen.
Ein Liefertermin vor der Kalenderwoche 01/2024 und ein Liefertermin nach der Kalenderwoche 39/2024 führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Der Bieter zu Los 1 hat den tatsächlichen Übergabetermin (Angabe der Kalenderwoche) im Leistungsverzeichnis zu Los 1 anzugeben.
Beladung
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftraggeber auszuliefern.
Lieferung der Beladung gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 2.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 28.02.2023 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 24.11.2023 (spätester Anlieferungstermin für die Beladung) definiert.
Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 30/2023 bis spätestens Kalenderwoche 47/2023 vorgesehen.
Die Anlieferung der Beladung muss spätestens innerhalb des vorab genannten Zeitraumes an den Auftraggeber erfolgen. Eine Abweichung vom angegebenen Zeitfenster führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Eine Bestätigung, dass die Lieferung der Beladung innerhalb des angegebenen Zeitfensters erfolgt, ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatzleitwagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Twist
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49767
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gute-sonder-fahrzeuge.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD0YD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html