Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Lang- und Flacherzeugnissen aus Stahl, gemäß spez. Anforderungen
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Lang- und Flacherzeugnissen aus Stahl, gemäß spez. Anforderungen
Bundesweit
Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Lang- und Flacherzeugnissen aus Stahl, gemäß spezifischen Anforderungen nach Deutsche-Bahn-Standard; Technische Lieferbedingungen, DBS 918 002-01/DBS 918 002-02
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste zugelassener Bewerber ist die Erfüllung nachstehender administrativer, rechtlicher und technischer Kriterien:
— Verpflichtung zur Registrierung auf dem Lieferantenportal der Deutschen Bahn AG, unter https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518?
Dort werden Nachweise der Eignung zur bundesweiten Lieferung (wie z. B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit) abgefordert.
Es ist eine Qualifizierung bzw. Requalifizierung in der nachstehenden Produktkategorie erforderlich:
— 113 Betriebs- und Werkstoffe – Profilstahl, Stahlbleche:
Erklärungen, Zertifikate, Unterlagen sind in deutscher Sprache mit der Selbstregistrierung des Interessenten unter https://smart.noncd.db.de einzureichen. Die Bestätigung der Teilnahme am Präqualifikationsverfahren muss anschließend per E-Mail an die Kontaktadresse verschickt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die DB AG behält sich vor, strukturierte Verhandlungen durchzuführen.
Einzelheiten werden in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache (DE) vorzulegen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch (DE). Verträge unterliegen dem deutschen Recht.
Es wird kein Entgelt für die Erstellung der Angebote gezahlt.
Das Verfahren wird elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Lieferanten über https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518? initiiert.
Die Verfahrensregeln werden ständig fortgeschrieben und sind über den Link https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Praequalifikation/Praequalifikation-Allgemeine-Bedarfe-und-Leistungen-4363038?contentId=4186218 zu finden.
Das Prüfungssystem bleibt aber als solches erhalten und die Gültigkeit der Präqualifizierung besteht unverändert fort. Über die Requalifizierung ist durch diese Lieferanten zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Aktualisierung ihrer eingereichten Unterlagen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nachAbsendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per EMail bzw. 15 Kalendertage nachAbsendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalbvon 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oderden Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristenverwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de