Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V - Los 1 - Betrieb der Tourismusinformation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-03 (Los 1)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüdesheim am Rhein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65385
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wtf-ruedesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V - Los 1 - Betrieb der Tourismusinformation
Öffentliche Auftraggeberin ist die Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V.
Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation.
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin.
Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 1.
65385 Rüdesheim am Rhein
Der Verein für Wirtschaft- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen e.V. (im Nachfolgenden: WTF) erhält seitens der Stadt Rüdesheim am Rhein eine Zuwendung für die Durchführung der Tourismusförderung und des Destinations- und Standortmarketings für die Stadt Rüdesheim bis zum 31. Dezember 2027 und wird zugleich von der Stadt Rüdesheim am Rhein mit dieser Aufgabe betraut. Die Tourismusförderung und das Destinations- und Standortmarketings umfassen die wirtschaftliche sowie strukturelle Entwicklung und Förderung der Wirtschaft und der Tourismusvermarktung der Stadt Rüdesheim am Rhein (einschließlich ihrer Stadtteile), die Verschönerung des Stadt- und Landschaftsbildes und im Rahmen dieser Aufgaben die Vertretung der Vereinsinteressen gegenüber den Behörden, wirtschaftlichen Vereinigungen und Privatpersonen.
Im Fokus der Tourismusförderung und des Destinations- und Standortmarketings stehen dabei die Sicherstellung eines ausreichenden touristischen und kulturellen Angebots, die Bereitstellung flächendeckender Infrastruktur sowie die Verbesserung der Standortqualität und die Steigerung von Anziehungskraft und Bekanntheitsgrad des Tourismusortes Rüdesheim am Rhein.
Als Grundlage für die Tourismusförderung und zur Zielerreichung hat der WTF einen Strategischen Marketingplan für den Tourismus in der Stadt Rüdesheim am Rhein entwickelt. Der Strategische Marketingplan umfasst die künftige Ausrichtung der Stadt Rüdesheim am Rhein im Tourismus, die Positionierung und Führung der Marke sowie einen Maßnahmen- und Umsetzungsplan für die Tourismusentwicklung und das Tourismusmarketing. Er stellt eine wesentliche Grundlage auch der vorliegenden Ausschreibung dar.
Im Strategischen Marketingplan werden sieben Handlungsfelder definiert, die es konsequent in der touristischen Marktbearbeitung zu verfolgen gilt.
1. Profilthemen Rüdesheims gezielt entwickeln
2. Marke "Rüdesheim" entwickeln und führen
3. Gemeinsames Marketing abstimmen und umsetzen
4. Aufenthaltsqualität, Ortsbild, Infrastruktur systematisch verbessern
5. Gästemanagement und Besucherlenkung einführen
6. Organisations- und Zusammenarbeitsstrukturen optimieren
7. Tourismusbewusstsein und Tourismusakzeptanz steigern
Zur Erfüllung dieser Aufgaben und Ziele bedient sich der WTF auf Grundlage einer von der Stadt Rüdesheim am Rhein bereitgestellten Zuwendung der Dienstleistungen Dritter. Der WTF stellt diese Dritten im Hinblick auf die zu beachtenden Grundsätze und Verpflichtungen, die dem WTF mittels Zuwendungsbescheid auferlegt wurden, durch vertragliche Regelungen gleich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüdesheim am Rhein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65385
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y226CPL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.