(Seilkran) Holzernte in nicht befahrbaren Bereichen inkl. sortenweiser Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg im Forstamt Johanniskreuz, Vergabe-Nr.: SK-2023-023-001 Referenznummer der Bekanntmachung: SK-2023-023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Johanniskreuz
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 67705
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
(Seilkran) Holzernte in nicht befahrbaren Bereichen inkl. sortenweiser Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg im Forstamt Johanniskreuz, Vergabe-Nr.: SK-2023-023-001
Holzernte in nicht befahrbaren Bereichen inkl. sortenweiser Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg im Forstamt Johanniskreuz
hier: Einsatz von Seilkran/Seilbagger oder vergleichbar geeigneter Technik
Umfang circa 8800 Festmeter. 20% davon (Käferholz) müssen dringend bis 29.04.2023 aufgearbeitet werden.
Forstamt Johanniskreuz Hauptstr. 3 67705 Johanniskreuz verschiedene Reviere im Forstamtsbereich
Holzernte in nicht befahrbaren Bereichen inkl. sortenweiser Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg im Forstamt Johanniskreuz
hier: Einsatz von Seilkran/Seilbagger oder vergleichbar geeigneter Technik
Umfang circa 8800 Festmeter. 20% davon (Käferholz) müssen dringend bis 29.04.2023 aufgearbeitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung in Form der Bietererklärung, dass der Bietende/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer zur Durchführung der angebotenen Arbeiten ordnungsgemäß angemeldet ist (in Deutschland nachgewiesen durch Gewerbeanmeldung und/oder Eintrag im Handelsregister)
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Mitgliedschaft nachweisen zu lassen (Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Weiterhin bestätigt die Bieterin oder der Bieter in der Bietererklärung, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. der Erfüllung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung des Finanzamtes).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft).
Wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen sind dem Auftraggeber bekannt zu machen.
Wird beabsichtigt mit anderen Unternehmen zusammen zu arbeiten, ist dieser Umstand dem Auftraggeber bekannt zu machen.
Die AGB F ist im Internet unter www.wald-rlp.de einsehbar - dort unter Nutzen, Waldarbeit, Unternehmereinsatz
Die Sach- und Fachkunde durch Berufsausbildung zum Forstwirt und vergleichbar muss gegeben sein, ebenso die Sach- und Fachkunde durch anerkannten Motorsägen-Lehrgang bzw. MS-Prüfung.
Ab 01.01.2017 werden neben den vor diesem Stichtag von Landesforsten RLP anerkannten Sach- und Fachkundebescheinigungen nur noch die abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder das europäische Motorsägen-Zertifikat ECC nach dem ECC Level 3 -gilt nicht für Windwurf, hierfür ist Level 4 erforderlich- als Nachweis anerkannt.
Ausreichende Deutschkenntnisse zum Absetzen von Notrufen müssen vorhanden sein.
Maschinenfahrer müssen einen Führerschein besitzen.
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. der Zahlung von Mindestlöhnen oder Tariflöhnen an das eingesetzte Personal. Zusätzlich erklärt die Bieterin oder der Bieter mit der Bietererklärung dass die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung auf geeignetem und zugelassenem Weg nachweisen zu lassen
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. des eingesetzten Personals
Zu Beachten sind die AGD-F RLP in der gültigen Fassung und die weiteren Vorgaben aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
20 % der Gesamtmenge müssen bis Ende April aufgearbeitet sein zur Schadholzsanierung nach Borkenkäferkalamität (Revier Klosterwald und Elmstein). Keine Regiekräfte oder geeignete motormanuelle Unternehmer verfügbar.
Forstamt Johanniskreuz
Bietende sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYY6YEE4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]