Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn verbunden mit einer Beteiligung des strategischen Partners an dem gemeinsamen Unternehmen mit 49,9%

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmenhorst
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21493
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awsh.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ69DP
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH mit Beteiligung der Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn verbunden mit einer Beteiligung des strategischen Partners an dem gemeinsamen Unternehmen mit 49,9%

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AWSH schreibt die Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn ab dem 01.01.2028, verbunden mit einer Beteiligung des strategischen Partners an dem gemeinsamen Unternehmen in der Rechtsform der GmbH mit dem vorläufigen Namen/Firma "BSH Bioenergie Südholstein GmbH" in Höhe von 49,9% aus. Die übrigen Anteile (50,1%) an dem gemeinsamen Unternehmen "BSH Bioenergie Südholstein GmbH" hält die AWSH.

Weitere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Leistung erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513200 Beseitigung von kommunalem Müll
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

I. Gegenstand des Vergabeverfahrens

Das zu gründende gemeinsame Unternehmen BSH soll die Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn jeweils inkl. Entsorgung und Vermarktung aller Outputmengen erbringen. Leistungsgegenständlich ist die Verwertung des gesamten Bioabfalls aus dem Holsystem (Behältersammlung) der Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn (Prognose ca. 66.000 Mg/a in einem mittleren Jahr). Darüber hinaus ist die Verwertung des gesamten im Bringsystem an den Recyclinghöfen erfassten Bioabfalls (=Grünabfall) aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn leistungsgegenständlich (Prognose ca. 15.000 Mg/a in einem mittleren Jahr).

Die Verwertung der Bioabfälle aus dem Holsystem hat in einer oder mehreren Anlage/n des gemeinsamen Unternehmens mit einer Mindestkapazität i.H.v. 70.000 Mg/a Vergärungsteil zu erfolgen. Die Anlage muss sich auf einem Standort mit einer (einwohnergewichteten) mittleren Transportentfernung von nicht mehr als 45 Kilometern von den Einsammelgebieten in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn befinden; falls der Bieter mehr als nur einen Anlagenstandort vorsieht, dann verstehen sich die 45 km als Maximalentfernung für jeden einzelnen Standort (Ermittlung siehe Tabelle im Projektraum gem. I.3). Der strategische Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Grundstück bzw. die Grundstücke für die Anlage(n) der BSH auf Grundlage eines dinglichen Vertrags überlassen wird/werden. Die Verwertung der leistungsgegenständlichen Bioabfallmengen aus dem Holsystem hat grundsätzlich durch Vergärung und Nachrotte (Kaskadenprinzip mit energetischer und stofflicher Verwertung – oder gleichwertiges Verwertungsverfahren, wobei dessen Gleichwertigkeit vom Bieter nachzuweisen ist) zu erfolgen. Die Verwertung von Bioabfall aus dem Bringsystem hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben (keine Vorgabe eines bestimmten Verwertungsverfahrens) zu erfolgen.

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind auch weitere vom strategischen Partner zur Auftragsdurchführung des gemeinsamen Unternehmens zu erbringende Leistungen. Diese umfassen bspw. Vermarktung Energie/Gas sowie Wartungs-/Instandhaltungsleistungen bezogen auf die Anlage/n sowie, soweit eine neue Anlage zu errichten bzw. eine bestehende Anlage umzurüsten oder zu modernisieren ist, Planung, Bau und Inbetriebnahme der Anlage(n). Optional ist ebenfalls die Leistung Entsorgen der Siebreste und Vermarkten des Komposts durch den strategischen Partner zu erbringen.

Leistungen der AWSH für das gemeinsame Unternehmen umfassen insbesondere die Bereitstellung des ERP-Systems, des Archivsystems, des Büro IT-Systems, der Personalabrechnung, der Finanzbuchhaltung und des Controllings sowie optional die Leistung Entsorgen der Siebreste und Vermarkten des Komposts.

II. Interessenbekundung:

Im Rahmen dieser Vorinformation haben Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am weiteren Verfahren zu bekunden und dem Auftraggeber eine Interessenbekundung zu übermitteln. Die Interessenbekundung muss fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2)) mittels Mitteilung im Projektraum (siehe Ziffer I.3) oder alternativ per E-Mail an die in Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse eingereicht werden. Interessenten haben die Möglichkeit, über diesen Projektraum oder die E-Mail-Adresse Fragen im Rahmen der Interessenbekundung zu stellen (siehe Ziffer III.2.2 Nr. (2).

Mit der Interessenbekundung sind folgende Angaben zu machen:

a) Name/Firma und Rechtsform des Unternehmens

b) Büroanschrift (Straße, Ort, Land)

c) optional: Name und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners

d) optional: Registrierungs-ID des Unternehmens im Deutschen Vergabeportal (www.dtvp.de)

+++Fortsetzung der Beschreibung unter VI.4.3)++++

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Energienutzungskonzept inkl. Energieeffizienz der Bioabfallverwertung / Gewichtung: 200 von 1.000 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Sicherstellung einer hohen Qualität der Gär-/Verwertungsprodukte / Gewichtung: 50 von 1.000 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Anlagenkonzept / Gewichtung: 50 von 1.000 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Vertragliche Risikostruktur inkl. wirtschaftlicher Effekte der Verträge zwischen der BSH und dem strategischen Partner (Bewertung des Verhandlungsergebnisses) / Gewichtung: 100 von 1.000 Punkten
Kostenkriterium - Name: Entscheidungsbarwert, berechnet auf Grundlage der angebotenen Entgelte, Gewichtungen für die Preisgleitungen, zugesicherter Mindestausschüttung pro Jahr an den Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Standortwahl auf den Logistikaufwand im Rahmen der Abfalleinsammlung bzw. -transporte / Gewichtung: 600 von 1.000 Punkten
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2028
Ende: 31/12/2042
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht eine erste Verlängerungsoption von fünf Jahren (01.01.2043 bis bis 31.12.2047). Eine zweite Verlängerungsoption umfasst weitere 5 Jahre (01.01.2048 bis 31.12.2052). Die konkrete Ausgestaltung ist im Vertragsentwurf geregelt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistung Entsorgen der Siebreste und Vermarkten des Komposts ist optional entweder durch den strategischen Partner zu erbringen, oder diese Leistung wird von der AWSH erbracht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Vorbemerkung:

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere

Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Hinsichtlich dem Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3 ist auch eine "Know-How"-Leihe zulässig. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, diese Leistungen erbringt. Soweit noch keine Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft in der Phase der Interessenbekundung erfolgt ist, kann eine Bewerbergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessenbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässigerweise gebildet werden. Erforderlich ist in diesem Fall, dass ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft form- und fristgerecht eine Interessenbekundung abgegeben hat.

Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

a) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,

b) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,

c) Eigenerklärung(en) gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),

d) Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen)

e) Eigenerklärung(en) über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH).

Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:

f) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger,

g) Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,

h) die Gewerbeanmeldung,

i) Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizubringen:

(1) Vorlage des Jahresabschlussberichts, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gefordert.

(2) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft einschließlich einer aktuellen Bestätigung der Bank, dass die bisherige Geschäftsentwicklung erwarten lässt, dass der Bewerber im Auftragsfall zur Erbringung eines Gesellschafterdarlehens und/oder einer Eigenkapitaleinlage in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro in der Lage ist. Dieser Nachweis ist durch den Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Referenzen zum Betrieb mindestens einer Restabfallbehandlungs- oder Bioabfallverwertungsanlage

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu (1) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz zum Betrieb einer Restabfallbehandlungs- oder Bioabfallverwertungsanlage mit der Entsorgung von Restabfällen / der Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Einsammlung und einer Mindestkapazität (jährlich in der benannten Anlage verwertbare Inputmenge) von 35.000 Mg/a. Die Mindestlaufzeit der Anlage im Regelbetrieb muss 24 Monate innerhalb der letzten 60 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrags betragen. Bei Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Haftung bei Eignungsleihe: Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.

(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihrer Interessenbekundung sowie vor Ablauf der Frist zur Interessenbekundung prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 06/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
13/03/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

I. Vergabegesetz Schleswig-Holstein

Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) einzuhalten.

II. Auswahlkriterien

Auswahlkriterium 1 - Anzahl und Qualität von Referenzen (max. 50 Punkte): Referenzen zum Betrieb von Restabfallbehandlungs- oder Bioabfallverwertungsanlagen mit Entsorgung von Restabfällen / Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Einsammlung. Bewertet werden bis zu 10 Referenzen aus den letzten 60 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrags. Bei Bewerbergemeinschaften werden bis zu 10 Referenzen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet. Die Vorlage von mehr als 10 Referenzen ist unerwünscht. Legt ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft mehr als 10 Referenzen vor, so sind die Referenzen durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Anzahl und Qualität (Kapazität der Anlagen in Mg Inputmenge pro Jahr) der benannten Referenzen fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Bei der Bewertung der Anzahl der Referenzen erhält der Bieter mit den meisten Referenzen 25 Punkte (Bewertungsobergrenze), Bieter mit nur einer Referenz erhalten 0 Punkte (Untergrenze); dazwischen erfolgt die Bewertung in linearer Relation.

Auswahlkriterium 2 - Umsatz mit dem Betrieb von Restabfallbehandlungs- und Bioabfallverwertungsanlagen (max. 30 Punkte): Zur Bewertung herangezogen wird der Mittelwert des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit dem Betrieb von Restabfallbehandlungs- und Bioabfallverwertungsanlagen mit Entsorgung von Restabfällen / Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Einsammlung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/die Teilnahmeanträge mit dem höchsten derartigen Umsatz die Höchstpunktzahl (30 Punkte) erhält/erhalten (Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge, die keine derartigen Umsätze aufweisen, werden mit null Punkten bewertet (d.h., die Bewertungsuntergrenze ist 0 Euro). Die Bewertung von Teilnahmeanträgen, deren Umsatz zwischen der Bewertungsobergrenze und der Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt in linearer Relation. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet.

Auswahlkriterium 3 - Eigenkapitalquote des Bewerbers (max. 20 Punkte): Die Ermittlung des Eigenkapitals erfolgt gemäß Bilanz: Position Eigenkapital [also gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Gewinn-/Verlustvortrag, Bilanzgewinn/-verlust] geteilt durch Bilanzsumme). Zur Bewertung herangezogen wird der Mittelwert der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird die mit den jeweiligen Bilanzsummen gewichtete mittlere Eigenkapitalquote aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bewertet. Die Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/die Teilnahmeanträge mit der höchsten Eigenkapitalquote die Höchstpunktzahl (20 Punkte) erhält/erhalten (Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge, deren Eigenkapitalquote null oder schlechter ist, werden mit null Punkten bewertet (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von Teilnahmeanträgen, deren Eigenkapitalquote zwischen der Bewertungsobergrenze und Bewertungsuntergrenze liegt, erfolgt in linearer Relation.

(In Summe über die 3 Auswahlkriterien können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktgleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.

Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

+++Fortsetzung der Angaben zu II.2.4:+++

III. Interessenbestätigung und Teilnahmeantrag:

Der Auftraggeber fordert alle interessierten Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, voraussichtlich im März 2023 zur Interessenbestätigung auf. Mit der Interessenbestätigung (diese entspricht dem Teilnahmeantrag) muss der Bewerber die zum Nachweis der Eignung sowie für die Auswahl der Bieter geforderten Nachweise einreichen.

Objektive Kriterien für die Bewerberauswahl

Die Bewerberauswahl im Rahmen der Interessenbestätigung (Aufforderung voraussichtlich im März 2023) erfolgt dreistufig:

Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen (Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Vorinformation) geeignet ist, die Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3: Schließlich wird anhand der unter Ziffer VI.3) II. aufgeführten Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Vergabestelle wird die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern.

IV. Angebots- und Verhandlungsphase:

Das Verhandlungsverfahren wird in verschiedenen Phasen abgewickelt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023

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