VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld, Güterzugstrecke, Überarbeitung der Entwurfsplanung - Teil Telekommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63566
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld, Güterzugstrecke, Überarbeitung der Entwurfsplanung - Teil Telekommunikation
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld, Güterzugstrecke, Überarbeitung der Entwurfsplanung - Teil Telekommunikation
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld, Güterzugstrecke, Überarbeitung der Entwurfsplanung - Teil Telekommunikation
Option TK AP Lph 5
E.1637270008
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Vergabeverfahren 22FEI60554 (VV mit ÖT) wurden keine Angebote abgegeben. Im zweiten Verfahren
22FEI62805 (VV ohne ÖT) ging ein Angebot ein, welches aufgrund Unvollständigkeit ausgeschlossen
werden musste. Diese Leistungen werden daher mit unverändertem Leistungsinhalt erneut
ausgeschrieben. Es wurden keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen, welche eine
grundlegende Änderung der ursprünglichen Bedingungen gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 1 SektVO darstellen
würden. Die notwendige Verschiebung des Leistungsbeginns um ca. 4 Wochen resultiert einzig aus den
beiden erfolglosen Vergabeverfahren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld, Güterzugstrecke, Überarbeitung der Entwurfsplanung - Teil Telekommunikation
Ort: Landsberger Straße 314
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.