Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen für Umbau und Sanierung des Alten Rathauses in Bad Ems Referenznummer der Bekanntmachung: 3/602/004/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgben.de/gemeinden/stadt-bad-ems/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen für Umbau und Sanierung des Alten Rathauses in Bad Ems
Die Stadt Bad Ems beabsichtigt das dortige sog. "Alte Rathaus" zu sanieren und umzubauen. Das Gebäude wurde ursprünglich im Jahr 1823 errichtet und im historischen Verlauf mehrfach erweitert. Heute befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes ein Museum, die Emser Musikschule und das 1993 eingezogene Jugend- und Kulturzentrum. Im Obergeschoss befinden sich weitere Räumlichkeiten des Museums, sowie des Jugendzentrums und des Diakonischen Werkes Rhein-Lahn. Die neue Nutzung des Bestandsgebäudes könnte demnach neben der Stadtverwaltung auch das Museum Archiv, die Stadtbücherei, ein Jugendzentrum sowie bestimmte gemeinsam genutzte Bereiche umfassen. Hierfür wurde in der Machbarkeitsstudie u.a. ein Raumkonzept erstellt. Die bereits vorliegende Machbarkeitsstudie wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die nunmehr erforderlichen Planungs- und Ingenieursleistungen für die Errichtung des vorstehend skizzierten Bauvorhabens. Die erforderlichen Leistungen sollen in drei Fachlosen vergeben werden. Das Los 1 umfasst die Architektenleistungen der Objektplanung, das Los 2 die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung, das Los 3 die Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung.
Objektplanung
Stadt Bad Ems Bleichstraße 1 56130 Bad Ems
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI. Der genaue Leistungsumfang ist in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude und Innenräume LP 1-9
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt)
- Besondere Leistungen: Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin mindestens die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
-Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
-Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
-Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
Die Leistungsphase 3 soll innerhalb von drei Monaten ab Auftragserteilung abgeschlossen sein.
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Kostenschätzung der Bauherrin.
Der Auftraggeber macht von § 51 VgV keinen Gebrauch.
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen iSd. HOAI zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Tragwerksplanung
Stadt Bad Ems Bleichstraße 1 56130 Bad Ems
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit der ersten Beauftragungsstufe werden die LPh. 1-3 beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen bei-gefügten Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist.
Die Leistungsphase 3 soll innerhalb von 3 Monaten ab Beauftragung abgeschlossen sein.
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Kostenschätzung der Bauherrin.
Der Auftraggeber macht von § 51 VgV keinen Gebrauch.
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen iSd. HOAI zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Technische Gebäudeausrüstung
Stadt Bad Ems Bleichstraße 1 56130 Bad Ems
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3; 5-9 (Leistungsphase 4 optional) der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Der genaue Leistungsumfang ist in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9
- Honorarzuordnung: Honorarzone II
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Prüfen und Werten von Nebenangeboten
-Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
Die Leistungsphase 3 soll innerhalb von 3 Monaten ab Beauftragung abgeschlossen sein.
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Kostenschätzung der Bauherrin.
Der Auftraggeber macht von § 51 VgV keinen Gebrauch.
Die Leistungsphase 4 wird optional beauftragt.
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen:
Los 1: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
Los 2: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
Lose 3: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
1.)Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein.
Nachweis durch Vorlage des Versicherungsscheins; hilfsweise genügt auch die verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Bei Bietergemeinschaft je Mitglied abzugeben!
2.) Angaben zum auftragsspezifischen Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von 1.000.000,- Euro (Los 1), 200.000,- Euro (Los 2), 600.000 ,- Euro (Los 3), jeweils bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen. Nachweis durch Eigenerklärung.
-Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten 3 Jahren (2020-2022). Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2018-2022).
Nachweis durch Eigenerklärung, der Auftraggeber akzeptiert Referenzen in dem Zeitraum ab 01.01.2018, bezogen auf den Abschluss der Leistungsphase 8. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein.
-Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV
-Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV)
-Los 1:
Mindestens drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen drei Jahren (der Auftraggeber akzeptiert auch drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen fünf Jahren) für die Leistungen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 3-8 HOAI 2021, Teil 3) mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit der Honorarzone III HOAI, für ein Sanierungs- und/oder Umbauvorhaben oder einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen, mindestens 2 Geschosse, mit mindestens 7.000 m³ umbautem Raum. Davon mindestens eine Objektplanung unter Denkmalschutzbedingungen.
-Los 2:
Mindestens drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen drei Jahren (der Auftraggeber akzeptiert auch drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen fünf Jahren) für die Leistungen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 1-6 HOAI 2021 gem. § 51 HOAI) mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit der Honorarzone III HOAI, für ein Sanierungs- und/oder Umbauvorhaben oder einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen, mindestens 2 Geschosse, mit mindestens 7.000 m³ umbautem Raum.
-Los 3:
Mindestens drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen drei Jahren (der Auftraggeber akzeptiert auch drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen fünf Jahren) für die Leistungen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 1-8 HOAI 2021 gem. § 55 HOAI) mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit der Honorarzone II HOAI, für ein Sanierungs- und/oder Umbau-vorhaben oder einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen, mindestens 2 Geschosse, mit mindestens 7.000 m³ umbautem Raum.
-Für alle Lose gilt:
Nachweis durch Eigenerklärung, der Auftraggeber akzeptiert Referenzen in dem Zeitraum ab 01.01.2018, bezogen auf den Abschluss der Leistungsphase 8. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein.
Die jeweilige Beauftragungsstufe 1 - also bis Abschluss der Leistungsphase 3 gem. HOAI - soll innerhalb von 3 Monaten ab Beauftragung abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM69EY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]