Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Rheinland-Pfalz und im Saarland - VOEK 278-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 278-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30-3181
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498345
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Rheinland-Pfalz und im Saarland - VOEK 278-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 278-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51220000 Installation von Kontrollgeräten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen umfassen die Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von insgesamt 14.269 Stück Rauchwarnmeldern (RWM), aufgeteilt in 7 Losen, in Wohnliegenschaften in mehreren Orten in Reinland-Pfalz (überwiegend) und im Saarland. Die einzelnen Lose beinhalten die vorgenannten Leistungen für folgende Anzahlen von RWM:

Los 1: 6.396 St. RWM in div. PLZ Koblenz, 56814 Bruttig-Fankel, 56288 Kastellaun, 56841 Traben-Trabach

Los 2: 1.726 St. RWM in 54550 Daun, 54338 Schweich, 54298 Igel, div. PLZ Trier, 54340 Detzem, 54470 Bernkastel-Kues

Los 3: 2.229 St. RWM in div. PLZ Mainz, 55765 Birkenfeld, 55774 Baumholder

Los 4: 246 St. RWM in 65582 Diez

Los 5: 212 St. RWM in 67346 Speyer, 67657 Kaiserslautern, 67433 Neustadt an der Weinstraße

Los 6: 811 St. RWM in 76726 Germersheim, 76829 Landau in der Pfalz und 76887 Bad Bergzabern

Los 7: 2.649 St. RWM in div. PLZ Saarbrücken, 66271 Klein Blittersdorf, 66424 Homburg, 66892 Bruchmühlbach, 66869 Kusel, 66822 Lebach, 66706 Perl, 66663 Merzig, 66740 Saarlouis, 66802 Überherrn, 66352 Großrosseln

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Der Auftragnehmer (AN) hat die Bewohner u.a. in die Handhabung der RWM einzuweisen und die Bewohner gleichzeitig auf deren Mitwirkungspflichten hinzuweisen. Er fertigt die Einweisungs- und Übergabeprotokolle.

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Der Leistungszeitraum beträgt jeweils 10 Jahre.

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In den Losen 1-3 kann es aufgrund späterer Übernahmen von Einzel-Liegenschaften zu einem späteren Leistungsbeginn als den 01.07.2023 und dadurch zu einem entsprechend über den 30.06.2033 hinausgehenden Leistungsende in diesen Liegenschaften kommen. Für die in diesen Losen zu Leistungsbeginn noch nicht in den Besitz der Auftraggeberin (AG) übergegangenen RWM räumt der AN der AG das Recht ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen durch einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die AG informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts (frühester Termin voraussichtlich 01.01.2025) und benennt die Positionen und den frühesten Leistungsbeginn.

Die Anzahl der betreffenden RWM von der Gesamtanzahl beträgt in:

Los 1: 491 St.

Los 2: 834 St.

Los 3: 575 St.

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Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels mit dem Angebot nachzuweisen. Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3, Verfahren C, einsetzbar.

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Arbeiten vor Ort in den Liegenschaften dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Die Gleichwertigkeit abweichender Qualifikation ist vom Bieter zu begründen. Die Nachweise der vorgenannten oder gleichwertigen Qualifikationen sind auf Anforderung vorzulegen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 1 (Rheinland-Pfalz)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
51220000 Installation von Kontrollgeräten
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Hauptort der Ausführung:

Die Standorte befinden sich in div. PLZ Koblenz, 56814 Bruttig-Fankel, 56288 Kastellaun und 56841 Traben-Trabach.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Anforderungen an die RWM:

Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind in Form von Zertifikatskopien mit Angebot einzureichen.

Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren mit Angebot vorzulegen.

Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.

Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen.

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Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:

- Optisches Detektionsverfahren,

- Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,

- Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,

- Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,

- Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung,

- zyklischer Selbsttest des Melders,

- großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),

- zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich,

- Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,

- Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,

- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,

- Demontageerkennung,

- ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1

- Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,

- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,

- CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.

Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:

- Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,

- Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,

- Funktion des Warnsignals,

- Umfeld-/Abstandsüberwachung,

- Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.

Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.

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2. Demontage/Montage der RWM

Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt.

Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten.

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Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch:

- die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend

- die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,

- eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und

- die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.

Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.

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Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren.

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3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen:

- Kontrolle der Energieversorgung,

- Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,

- Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,

- Kontrolle auf Demontage,

- Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt,

- Kontrolle der Funktion des Warnsignals,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und

- Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt.

Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.

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Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.

Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.

Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.

Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen.

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Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

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Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).

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4. Dokumentation

Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen:

- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,

- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,

- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,

- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs

- Störungshotline des AN.

Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:

- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,

- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,

- Kontaktdaten des Herstellers,

- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Aufgrund späterer Übernahmen von Einzel-Liegenschaften kann es zu einem späteren Leistungsbeginn als den 01.07.2023 und dadurch zu einem entsprechend über den 30.06.2033 hinausgehenden Leistungsende in diesen Liegenschaften kommen (s. auch Ziffer II.1.4).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Für die RWM in den zu Leistungsbeginn noch nicht in den Besitz der Auftraggeberin (AG) übergegangenen Liegenschaften räumt der AN der AG das Recht ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen durch einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die AG informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts und benennt die Positionen und den frühesten Leistungsbeginn (s. auch Ziffer II.1.4).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 2 (Rheinland-Pfalz)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
51220000 Installation von Kontrollgeräten
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Hauptort der Ausführung:

Die Standorte befinden sich in 54550 Daun, 54338 Schweich, 54298 Igel, div. PLZ Trier, 54340 Detzem und 54470 Bernkastel-Kues.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Anforderungen an die RWM:

Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen.

Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.

Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.

Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen.

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Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:

- Optisches Detektionsverfahren,

- Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,

- Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,

- Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,

- Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung,

- zyklischer Selbsttest des Melders,

- großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),

- zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich,

- Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,

- Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,

- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,

- Demontageerkennung,

- ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1

- Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,

- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,

- CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.

Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:

- Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,

- Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,

- Funktion des Warnsignals,

- Umfeld-/Abstandsüberwachung,

- Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.

Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.

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2. Demontage/Montage der RWM

Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt.

Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten.

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Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch:

- die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend

- die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,

- eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und

- die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.

Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.

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Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren.

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3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen:

- Kontrolle der Energieversorgung,

- Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,

- Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,

- Kontrolle auf Demontage,

- Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt,

- Kontrolle der Funktion des Warnsignals,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und

- Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt.

Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.

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Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.

Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.

Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.

Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen.

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Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

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Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).

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4. Dokumentation

Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen:

- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,

- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,

- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,

- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs

- Störungshotline des AN.

Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:

- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,

- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,

- Kontaktdaten des Herstellers,

- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Aufgrund späterer Übernahmen von Einzel- Liegenschaften kann es zu einem späteren Leistungsbeginn als den 01.07.2023 und dadurch zu einem entsprechend über den 30.06.2033 hinausgehenden Leistungsende in diesen Liegenschaften kommen (s. auch Ziffer II.1.4).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Für die RWM in den zu Leistungsbeginn noch nicht in den Besitz der Auftraggeberin (AG) übergegangenen Liegenschaften räumt der AN der AG das Recht ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen durch einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die AG informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts und benennt die Positionen und den frühesten Leistungsbeginn (s. auch Ziffer II.1.4).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 3 (Rheinland-Pfalz)

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
51220000 Installation von Kontrollgeräten
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Hauptort der Ausführung:

Die Standorte befinden sich in div. PLZ Mainz, 55765 Birkenfeld und 55774 Baumholder.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Anforderungen an die RWM:

Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen.

Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.

Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.

Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen.

--

Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:

- Optisches Detektionsverfahren,

- Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,

- Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,

- Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,

- Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung,

- zyklischer Selbsttest des Melders,

- großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),

- zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich,

- Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,

- Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,

- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,

- Demontageerkennung,

- ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1

- Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,

- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,

- CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.

Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:

- Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,

- Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,

- Funktion des Warnsignals,

- Umfeld-/Abstandsüberwachung,

- Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.

Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.

---

2. Demontage/Montage der RWM

Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt.

Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten.

--

Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch:

- die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend

- die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,

- eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und

- die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.

Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.

--

Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren.

---

3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen:

- Kontrolle der Energieversorgung,

- Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,

- Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,

- Kontrolle auf Demontage,

- Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt,

- Kontrolle der Funktion des Warnsignals,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und

- Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt.

Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.

--

Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.

Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.

Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.

Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen.

--

Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

--

Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).

---

4. Dokumentation

Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen:

- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,

- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,

- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,

- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs

- Störungshotline des AN.

Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:

- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,

- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,

- Kontaktdaten des Herstellers,

- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Aufgrund späterer Übernahmen von Einzel- Liegenschaften kann es zu einem späteren Leistungsbeginn als den 01.07.2023 und dadurch zu einem entsprechend über den 30.06.2033 hinausgehenden Leistungsende in diesen Liegenschaften kommen (s. auch Ziffer II.1.4).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Für die RWM in den zu Leistungsbeginn noch nicht in den Besitz der Auftraggeberin (AG) übergegangenen Liegenschaften räumt der AN der AG das Recht ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen durch einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die AG informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts und benennt die Positionen und den frühesten Leistungsbeginn (s. auch Ziffer II.1.4).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 4 (Rheinland-Pfalz)

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
51220000 Installation von Kontrollgeräten
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Die genauen Standorte befinden sich in 65582 Diez.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Anforderungen an die RWM:

Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen.

Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.

Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.

Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen.

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Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:

- Optisches Detektionsverfahren,

- Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,

- Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,

- Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,

- Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung,

- zyklischer Selbsttest des Melders,

- großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),

- zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich,

- Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,

- Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,

- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,

- Demontageerkennung,

- ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1

- Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,

- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,

- CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.

Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:

- Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,

- Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,

- Funktion des Warnsignals,

- Umfeld-/Abstandsüberwachung,

- Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.

Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.

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2. Demontage/Montage der RWM

Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt.

Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten.

--

Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch:

- die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend

- die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,

- eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und

- die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.

Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.

--

Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren.

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3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen:

- Kontrolle der Energieversorgung,

- Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,

- Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,

- Kontrolle auf Demontage,

- Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt,

- Kontrolle der Funktion des Warnsignals,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und

- Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt.

Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.

--

Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.

Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.

Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.

Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen.

--

Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

--

Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).

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4. Dokumentation

Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen:

- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,

- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,

- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,

- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs

- Störungshotline des AN.

Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:

- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,

- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,

- Kontaktdaten des Herstellers,

- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 5 (Rheinland-Pfalz)

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
51220000 Installation von Kontrollgeräten
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Standorte befinden sich in 67346 Speyer, 67657 Kaiserslautern und 67433 Neustadt an der Weinstraße.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Anforderungen an die RWM:

Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen.

Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.

Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.

Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen.

--

Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:

- Optisches Detektionsverfahren,

- Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,

- Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,

- Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,

- Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung,

- zyklischer Selbsttest des Melders,

- großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),

- zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich,

- Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,

- Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,

- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,

- Demontageerkennung,

- ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1

- Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,

- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,

- CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.

Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:

- Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,

- Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,

- Funktion des Warnsignals,

- Umfeld-/Abstandsüberwachung,

- Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.

Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.

---

2. Demontage/Montage der RWM

Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt.

Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten.

--

Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch:

- die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend

- die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,

- eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und

- die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.

Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.

--

Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren.

---

3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen:

- Kontrolle der Energieversorgung,

- Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,

- Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,

- Kontrolle auf Demontage,

- Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt,

- Kontrolle der Funktion des Warnsignals,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und

- Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt.

Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.

--

Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.

Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.

Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.

Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen.

--

Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

--

Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).

---

4. Dokumentation

Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen:

- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,

- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,

- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,

- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs

- Störungshotline des AN.

Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:

- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,

- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,

- Kontaktdaten des Herstellers,

- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 6 (Rheinland-Pfalz)

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
51220000 Installation von Kontrollgeräten
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Hauptort der Ausführung:

Die genauen Standorte befinden sich in 76726 Germersheim, 76829 Landau in der Pfalz und 76887 Bad Bergzabern.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Anforderungen an die RWM:

Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen.

Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.

Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.

Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen.

--

Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:

- Optisches Detektionsverfahren,

- Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,

- Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,

- Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,

- Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung,

- zyklischer Selbsttest des Melders,

- großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),

- zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich,

- Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,

- Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,

- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,

- Demontageerkennung,

- ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1

- Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,

- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,

- CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.

Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:

- Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,

- Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,

- Funktion des Warnsignals,

- Umfeld-/Abstandsüberwachung,

- Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.

Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.

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2. Demontage/Montage der RWM

Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt.

Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten.

--

Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch:

- die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend

- die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,

- eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und

- die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.

Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.

--

Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren.

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3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen:

- Kontrolle der Energieversorgung,

- Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,

- Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,

- Kontrolle auf Demontage,

- Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt,

- Kontrolle der Funktion des Warnsignals,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und

- Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt.

Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.

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Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.

Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.

Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.

Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen.

--

Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

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Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).

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4. Dokumentation

Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen:

- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,

- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,

- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,

- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs

- Störungshotline des AN.

Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:

- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,

- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,

- Kontaktdaten des Herstellers,

- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 7 (Saarland)

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
51220000 Installation von Kontrollgeräten
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
NUTS-Code: DEB3G Kusel
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Hauptort der Ausführung:

Die genauen Standorte befinden sich in div. PLZ Saarbrücken, 66271 Klein Blittersdorf, 66424 Homburg, 66892 Bruchmühlbach, 66869 Kusel, 66822 Lebach, 66706 Perl, 66663 Merzig, 66740 Saarlouis, 66802 Überherrn, 66352 Großrosseln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Anforderungen an die RWM:

Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen.

Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen.

Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich.

Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen.

--

Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen:

- Optisches Detektionsverfahren,

- Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie,

- Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung,

- Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern,

- Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung,

- zyklischer Selbsttest des Melders,

- großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.),

- zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich,

- Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation,

- Selbstüberwachung mit Störungsanzeige,

- Manueller Gerätetest mittels Prüftaste,

- Demontageerkennung,

- ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1

- Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte,

- Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676,

- CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie.

Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet:

- Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus,

- Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen,

- Funktion des Warnsignals,

- Umfeld-/Abstandsüberwachung,

- Datum und Uhrzeit der Ferninspektion,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt.

Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst.

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2. Demontage/Montage der RWM

Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt.

Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten.

--

Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch:

- die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend

- die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen,

- eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und

- die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls.

Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben.

--

Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren.

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3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen:

- Kontrolle der Energieversorgung,

- Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion,

- Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer,

- Kontrolle auf Demontage,

- Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt,

- Kontrolle der Funktion des Warnsignals,

- Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und

- Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt.

Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum.

--

Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren.

Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen.

Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben.

Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen.

--

Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

--

Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt).

---

4. Dokumentation

Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen:

- Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle,

- Einweisungs- und Übergabeprotokoll,

- vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage,

- Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs

- Störungshotline des AN.

Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben:

- Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten,

- Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers,

- Kontaktdaten des Herstellers,

- Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Ausführung der Leistungen Installation (Montage) und Instandhaltung der RWM hat nach den Anforderungen der DIN 14676 1&2:2018-12 zu erfolgen.

---

Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen und jährlich zu wiederholen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/03/2023
Ortszeit: 00:01
Ort:

Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.

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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anlage B-01)

- Leistungsverzeichnis (Anlage) im GAEB und PDF-Format je angebotenen Loses (Anlage B-02)

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)

- Bieterauskunft mit Russland-Bezug (Anlage B-03.1)

- Vordruck Preisgleitklausel (Anlage C-03), sofern kein Festpreisangebot unterbreitet wird

- Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)

- bei ausländischen Bietern: Nachweis der Registrierung in einem öffentlichen Register, z.B. Handelsregister, Handwerkskammer oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)

- Zertifizierungsnachweis gem. DIN EN 14604 und den Nachweis für die erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels für den angebotenen Rauchwarnmelder-Typen

- Urkunde (Kopie) über die 10-jährige Herstellergarantie für den angebotenen Rauchwarnmelder-Typen

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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:

- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-05), sofern zutreffend

- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignung Leihende, sofern zutreffend

- Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)

- gültiger Nachweis der Beschäftigung einer Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 oder gleichwertig oder einer Q-geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder oder gleichwertig im Unternehmen (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

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In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn bzw. Stundengrundlohn ist im Formular Preisgleitklausel je Los (Anlage C-03) einzutragen. Wird ein Festpreis über die Vertragslaufzeit angeboten, findet die Preisgleitklausel keine Anwendung. In diesem Fall ist der Tariflohn (und sind weitere Angaben) im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) einzutragen und einzureichen.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium ist der Preis. Dieser Preis (Wertungssumme) ist die Angebotssumme der Nettogesamtpreise der Titel 1 bis 6 des Leistungsverzeichnisses des jeweiligen Loses. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten spätestens bis zum 21.02.2023 bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023