Sanierung und Umnutzung eines ehemaligen Kaufhauses in Naila für öffentliche Zwecke, hier: Leichtmetallarbeiten 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naila
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.naila.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umnutzung eines ehemaligen Kaufhauses in Naila für öffentliche Zwecke, hier: Leichtmetallarbeiten 1
Im Zuge der Sanierung und Umnutzung eines ehemaligen Kaufhauses in Naila für öffentliche Zwecke wird das Gewerk Leichtmetallarbeiten 1 ausgeschrieben.
95119 Naila, Neue Straße 3 / Bachstraße 1
Werkstattplanung und Statik
64 Stk Leichtmetallfensterelemente
Außenfensterbänke
RWA-Beschlagsysteme
4 Stk Leichtmetalltürelemente mit Drehmotor
5 Stk Leichtmetalltürelemente
82 m² Pfosten-Riegel-Fassade, teilweise mit Lamellenfenstern
Bekleidung von Stahlprofilen, Rahmenverbreiterungen und Sonstigen
Dieser Termin kann sich aufgrund von Verzögerungen in der Materialbeschaffung sowie witterungsbedingter Änderungen verschieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=261535
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1) - digitale Angebotsöffnung
Befugte Personen: nur Vertreter des Auftraggebers
Öffnungsverfahren: digital
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naila
Postleitzahl: 95119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.naila.de