EU_MBS und LP 1-2 Rauschendorfer Mühlenfließ und NG Referenznummer der Bekanntmachung: 5514
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zehdenick
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16792
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark-havel.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU_MBS und LP 1-2 Rauschendorfer Mühlenfließ und NG
Erreichung des guten ökologischen Zustandes im Rauschendorfer Mühlenfließ und seinen Nebengewässer sowie Verbesserung des ökologischen Potentials im Geronsee
Geronsee und Nebengewässer 16775 Gransee Das Projektgebiet umfasst das Einzugsgebiet des Geronsees zwischen Rauschendorf und Gransee., Rauschendorfer Mühlenfließ und Nebengewässer 16775 Sonnenberg
Die Leistung umfasst in einer ersten Stufe die Erfassung und Bewertung des zu betrachtenden Untersuchungsraums. Aus den gewonnenen Erkenntnissen und Abstimmungen sollen geeignete Maßnahmenvorschläge entsprechend der o. g. Zielstellung entwickelt und behördlich vorabgestimmt werden (Machbarkeitsstudie). In einem zweiten Schritt sollen entsprechend der Leistungsbilder der LP 1 und 2 HOAI die im Ergebnis der Abstimmung näher zu betrachtenden Maßnahmenvorschläge planerisch weiter vertieft werden.
Detailliertere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
206122000010/80260541
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es gilt § 44 VgV i. V. m. § 75 Abs. 2 VgV. Entsprechende Nachweise über die Eintragung in ein Berufsregister oder andere Nachweise über die erlaubte Berufsausübung (abgeschlossenes Studium oder Ausbildung in einem für das zu vergebende Projekt einschlägigen Bereich) ist von den am Projekt beteiligten Personen vorzulegen. Ein Projekt ist einschlägig, sofern es sich um wasserbauliche Maßnahmen und/ oder Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern gehandelt hat. Im Übrigen gilt § 36 Abs. 1 Satz 3 VgV i. V. m § 47 VgV. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine entsprechende Übersetzung beizufügen.
Es ist anzugeben, ob und in welcher Weise rechtliche oder wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§ 47 VgV Eignungsleihe, Formulare 235 und 4.4 EU)
Es ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragserteilung an Dritte zu vergeben. Falls es zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich ist, ist der Unterauftragsnehmer zu benennen. Ist dies nicht möglich, so ist der Unterauftragsnehmer innerhalb von einer gesetzten Frist vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der auftragserteilenden Stelle zu benennen. Es ist zudem nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragsnehmer zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 VgV). Im Übrigen gilt § 36 Abs. 5 VgV.
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgrunde nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Formular 4.1 EU). Vorläufig anerkannt wird gemäß § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. 1) Zum Erstellen der EEE stehen Ihnen u. a. folgende Dienstleister zur Verfügung:
https://www.base.gov.pt/deucp/welcome
https://uea.publicprocurement.be/
Vor Zuschlagserteilung fordert die auftragserteilende Stelle den Bieter zur Benennung der zur Nachunternehmerleistung vorgesehenen Stelle auf.
Es sind vom Bieter mit dem Angebot folgende Angaben zu tätigen:
- Eigenerklärung des Bieters zu den Nettoumsätzen vergleichbarer Planungsleistungen i.S. d. § 41 Nr. 3 HOAI der letzten drei Geschäftsjahre (2020 bis 2022) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, sofern die Angaben entsprechend verfügbar sind. Es ist ein Nettoumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen. Vergleichbar ist eine Planungsleistung, wenn diese im Wasserbau und/ oder im Bereich der Renaturierung von Gewässern erfolgt ist.
- Mit dem Angebot ist der Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV zu erbringen. Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ist auch eine Bietererklärung ausreichend, durch welche der Bieter erklärt, im Auftragsfall einen Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne zum Leistungsbeginn nachzuweisen.
Mit dem Angebot ist ebenfalls einzureichen, falls einschlägig:
- Eigenerklärung zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Formular 235),
- sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt, sind Eignungsnachweise des dritten Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB vorzulegen (Formular 4.1 EU).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung durch den Bieter einzureichen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Formular 4.4 EU)
Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter folgende Nachweise bzw. Eigenerklärungen einzureichen:
1. Angabe, über mind. drei geeignete Referenzen in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) über ausgeführte Dienstleistungsaufträge, die mit dem zu vergebenen Auftrag im Bereich Wasserbau und/ oder der Renaturierung von Gewässern vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Anzugeben sind mind.:
- Auftragssumme,
- Erbringungszeitpunkt,
- Auftraggeber.
Zu beachten ist, dass die Referenzleistungen abgeschlossen sein müssen.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV), hierbei im Besonderen:
- CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen von Zeichnungen und Plänen,
- GIS-Arbeitsplatz,
- Befähigung zum Datenaustausch im dxf- oder dwg-Format und shp-Format,
- Befähigung der Übermittlung von Daten in den gängigen Formaten pdf, xls(x) und doc(x).
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben zu beabsichtigt (Formular 4.3 EU).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung durch den Bieter einzureichen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Formular 4.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Einsicht in die eingegangenen Angebote ist erst nach Ablauf der entsprechenden Frist und nach einen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle auf der E-Vergabeplattform möglich.
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei der Öffnung Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YFA660X) . Rückfragen sind bis 20.02.2023 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFA660X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Im Weiteren ist zu beachten, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst.
Sofern beabsichtigt ist, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer zu stellen, wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation darum gebeten, diesen nach Möglichkeit vorher telefonisch anzukündigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zehdenick
Postleitzahl: 16792
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.uckermark-havel.de