Einkauf und Implementierung eines Employee Advocacy Tools für die Deutsche Bahn AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA58874
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Einkauf und Implementierung eines Employee Advocacy Tools für die Deutsche Bahn AG
Einkauf und Implementierung eines Employee Advocacy Tools für die Deutsche Bahn AG
Die Deutsche Bahn AG plant eine Software as a Service – Lösung (Employee Advocacy Tool – kurz: EAT) einzuführen. Ziel des EATs ist es, Mitarbeitende dabei zu unterstützen und befähigen, Markenbotschafter auf sozialen Kanälen zu werden. Durch die persönliche Veröffentlichung von Inhalten kann eine authentische und glaubwürdige Kommunikation erfolgen. Dadurch sollen unter anderem die Reichweite und die Durchdringung von Kernbotschaften sowie die Wahrnehmung der Corporate- als auch der Arbeitgeberin-Marke „DB“ und die Markenattraktivität gesteigert werden. Neben der einfachen Bedienbarkeit des EATs über betriebliche Endgeräte steht eine optimale und personalisierte User Experience für Nutzer, Redakteure sowie Administratoren im Fokus.
Mithilfe der Software-as-a-service-Lösung eines Employee Advocacy Tools (kurz: EAT) will der Auftraggeber als attraktive und vielfältige Arbeitgeberin das Potenzial der Social-Media-Netzwerke mit der Glaubwürdigkeit seiner Mitarbeitenden vereinen, um die Employer Branding und Corporate-Marke positiv zu stärken. Der Auftraggeber möchte Mitarbeitende als Markenbotschafter und Fürsprecher befähigen und sie dabei unterstützen, Inhalte über das Unternehmen professionell zu erstellen und zu teilen. Dazu wird relevanter und von einer Redaktion kuratierter Content für die Nutzergruppen bereitgestellt, die die Mitarbeitenden in ihren sozialen Netzwerken teilen können. Mit der Einführung eines EAT werden u.a. folgende Ziele verfolgt:
- Unterstützung von Mitarbeitenden, Inhalte über die Deutsche Bahn professionell zu erstellen und zu teilen
- Stärkung der Mitarbeitenden-Bindung und -Wertschätzung durch aktive Einbindung als Kommunikatoren und Botschafter
- Positive und nachhaltige Aufladung und Stärkung der Arbeitgeberin- und Corporate Marke Deutsche Bahn
- Generierung zusätzlicher organischer Reichweiten über die Social-Media-Plattformen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einkauf und Implementierung eines Employee Advocacy Tools für die Deutsche Bahn AG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahme an der Vergabe werden zunächst Teilnahmeanträge der Bewerber abgefordert. Für die Teilnahmeanträge ist die Anlage T1 Teilnahmeantrag des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden sie keine Berücksichtigung.
Der Auftraggeber stellt diese Anlage auf dessen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ jedem Bewerber zum Download zur Verfügung.
Die Projektnummer lautet: 22FEA58874. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
Jeder Bewerber hat diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Anlage T1 „Teilnahmeantrag“ (im Excel-Datei/MS97-Format) auszufüllen und dem Auftraggeber bis spätestens zum 17.05.2022 (12:00 Uhr) mit allen geforderten Nachweisen, Erklärungen etc. auf der Plattform zu hinterlegen. Sollte kein Teilnahmeantrag frist- und formgerecht auf dem Bieterportal hinterlegt worden sein, sondern nur in anderer Form eingereicht worden sein, findet dieser Teilnahmeantrag keine Berücksichtigung.
Zudem sollten zusätzlich vom Bewerber die Anlage „T1 Teilnahmeantrag“ mit den kompletten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen etc.) zweifach in elektronischer Form auf Datenträger (USB-Stick, o.ä.) dem Auftraggeber bis zum 17.05.2022 zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitte jeweils einen Datenträger an folgende Anschriften senden:
-Deutsche Bahn AG,
Beschaffung Marketing und Werbung (FE.EA 33),
z. Hd. Fr. Julia Schaumayer,
Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin
Maßgeblich ist ausschließlich der form- und fristgerechte Eingang der vollständigen Teilnahmeanträge auf der Plattform.
Bitte beachten Sie nachstehende Anforderungen:
Alle elektronisch übergebenen Unterlagen müssen in einem PC-lesbaren Format (MS-Office 2000 kompatibel, pdf, tif, jpg oder mp3) vorliegen.
Zu beachten ist:
Bitte beachten Sie, dass zu dem o.g. Termin nur der wie oben beschriebene Teilnahmeantrag mit den entsprechend geforderten Anlagen und in geforderter Form einzureichen ist. Eine Angebotsabgabe (Bepreisung, Aufgabenbearbeitung) ist zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig. Die auf der Vergabeplattform abzurufenden Vergabeunterlagen mit den Dateinamen Anlage A … ( z.B. Anlage A 1 Leistungsbeschreibung) dienen zum jetzigen Zeitpunkt der detaillierten Information über Umfang, Inhalt des Auftrags. Angebote dürfen erst nach ausdrücklicher Aufforderung zur Angebotsabgabe eingereicht werden. Ein dennoch ohne entsprechende Aufforderung eingereichtes Angebot bleibt – auch zu einem späteren Zeitpunkt - unberücksichtigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen. (Datei B1).
Bitte beachten Sie, dass die Leistungszeit 3 Phasen besteht : Customizing, Pilotierung und Roll-out Regelbetrieb.
Für die Pilotierung sowie für das Roll-out ist jeweils die Zustimmung des Konzernbetriebsrates beim Auftraggeber notwendig. Der
Auftraggeber behält sich ein einseitiges Optionsrecht zum Übergang in die Pilotierungs- und/ oder Roll-out Phase vorbehaltlich der Zustimmung des Konzernbetriebsrates sowie der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Kriterien. Jegliche Ansprüche aus dem Nichtzustandekommen der Pilotierungs- und/ oder der Roll-out Phase sind somit ausgeschlossen.
Schätz und Höchstwerte: Der Schätzwert für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 1.500.000€ und der Höchstwert beträgt 2.000.000€. Beim Schätzwert handelt es sich um eine reine Schätzung und nicht um eine verbindliche Angabe. Dieser wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Die Schätz- und Höchstwerte sind nicht mit einer Mindestabnahmeverpflichtung gegenüber einem Auftragnehmer im Zuschlagsfalle verbunden. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte und Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.