Einkauf und Implementierung eines Employee Advocacy Tools für die Deutsche Bahn AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA58874

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einkauf und Implementierung eines Employee Advocacy Tools für die Deutsche Bahn AG

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA58874
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einkauf und Implementierung eines Employee Advocacy Tools für die Deutsche Bahn AG

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72263000 Software-Implementierung
72266000 Software-Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutsche Bahn AG plant eine Software as a Service – Lösung (Employee Advocacy Tool – kurz: EAT) einzuführen. Ziel des EATs ist es, Mitarbeitende dabei zu unterstützen und befähigen, Markenbotschafter auf sozialen Kanälen zu werden. Durch die persönliche Veröffentlichung von Inhalten kann eine authentische und glaubwürdige Kommunikation erfolgen. Dadurch sollen unter anderem die Reichweite und die Durchdringung von Kernbotschaften sowie die Wahrnehmung der Corporate- als auch der Arbeitgeberin-Marke „DB“ und die Markenattraktivität gesteigert werden. Neben der einfachen Bedienbarkeit des EATs über betriebliche Endgeräte steht eine optimale und personalisierte User Experience für Nutzer, Redakteure sowie Administratoren im Fokus.

Mithilfe der Software-as-a-service-Lösung eines Employee Advocacy Tools (kurz: EAT) will der Auftraggeber als attraktive und vielfältige Arbeitgeberin das Potenzial der Social-Media-Netzwerke mit der Glaubwürdigkeit seiner Mitarbeitenden vereinen, um die Employer Branding und Corporate-Marke positiv zu stärken. Der Auftraggeber möchte Mitarbeitende als Markenbotschafter und Fürsprecher befähigen und sie dabei unterstützen, Inhalte über das Unternehmen professionell zu erstellen und zu teilen. Dazu wird relevanter und von einer Redaktion kuratierter Content für die Nutzergruppen bereitgestellt, die die Mitarbeitenden in ihren sozialen Netzwerken teilen können. Mit der Einführung eines EAT werden u.a. folgende Ziele verfolgt:

- Unterstützung von Mitarbeitenden, Inhalte über die Deutsche Bahn professionell zu erstellen und zu teilen

- Stärkung der Mitarbeitenden-Bindung und -Wertschätzung durch aktive Einbindung als Kommunikatoren und Botschafter

- Positive und nachhaltige Aufladung und Stärkung der Arbeitgeberin- und Corporate Marke Deutsche Bahn

- Generierung zusätzlicher organischer Reichweiten über die Social-Media-Plattformen

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-205570
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Einkauf und Implementierung eines Employee Advocacy Tools für die Deutsche Bahn AG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/12/2022
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahme an der Vergabe werden zunächst Teilnahmeanträge der Bewerber abgefordert. Für die Teilnahmeanträge ist die Anlage T1 Teilnahmeantrag des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden sie keine Berücksichtigung.

Der Auftraggeber stellt diese Anlage auf dessen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ jedem Bewerber zum Download zur Verfügung.

Die Projektnummer lautet: 22FEA58874. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.

Jeder Bewerber hat diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Anlage T1 „Teilnahmeantrag“ (im Excel-Datei/MS97-Format) auszufüllen und dem Auftraggeber bis spätestens zum 17.05.2022 (12:00 Uhr) mit allen geforderten Nachweisen, Erklärungen etc. auf der Plattform zu hinterlegen. Sollte kein Teilnahmeantrag frist- und formgerecht auf dem Bieterportal hinterlegt worden sein, sondern nur in anderer Form eingereicht worden sein, findet dieser Teilnahmeantrag keine Berücksichtigung.

Zudem sollten zusätzlich vom Bewerber die Anlage „T1 Teilnahmeantrag“ mit den kompletten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen etc.) zweifach in elektronischer Form auf Datenträger (USB-Stick, o.ä.) dem Auftraggeber bis zum 17.05.2022 zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitte jeweils einen Datenträger an folgende Anschriften senden:

-Deutsche Bahn AG,

Beschaffung Marketing und Werbung (FE.EA 33),

z. Hd. Fr. Julia Schaumayer,

Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin

Maßgeblich ist ausschließlich der form- und fristgerechte Eingang der vollständigen Teilnahmeanträge auf der Plattform.

Bitte beachten Sie nachstehende Anforderungen:

Alle elektronisch übergebenen Unterlagen müssen in einem PC-lesbaren Format (MS-Office 2000 kompatibel, pdf, tif, jpg oder mp3) vorliegen.

Zu beachten ist:

Bitte beachten Sie, dass zu dem o.g. Termin nur der wie oben beschriebene Teilnahmeantrag mit den entsprechend geforderten Anlagen und in geforderter Form einzureichen ist. Eine Angebotsabgabe (Bepreisung, Aufgabenbearbeitung) ist zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig. Die auf der Vergabeplattform abzurufenden Vergabeunterlagen mit den Dateinamen Anlage A … ( z.B. Anlage A 1 Leistungsbeschreibung) dienen zum jetzigen Zeitpunkt der detaillierten Information über Umfang, Inhalt des Auftrags. Angebote dürfen erst nach ausdrücklicher Aufforderung zur Angebotsabgabe eingereicht werden. Ein dennoch ohne entsprechende Aufforderung eingereichtes Angebot bleibt – auch zu einem späteren Zeitpunkt - unberücksichtigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen. (Datei B1).

Bitte beachten Sie, dass die Leistungszeit 3 Phasen besteht : Customizing, Pilotierung und Roll-out Regelbetrieb.

Für die Pilotierung sowie für das Roll-out ist jeweils die Zustimmung des Konzernbetriebsrates beim Auftraggeber notwendig. Der

Auftraggeber behält sich ein einseitiges Optionsrecht zum Übergang in die Pilotierungs- und/ oder Roll-out Phase vorbehaltlich der Zustimmung des Konzernbetriebsrates sowie der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Kriterien. Jegliche Ansprüche aus dem Nichtzustandekommen der Pilotierungs- und/ oder der Roll-out Phase sind somit ausgeschlossen.

Schätz und Höchstwerte: Der Schätzwert für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 1.500.000€ und der Höchstwert beträgt 2.000.000€. Beim Schätzwert handelt es sich um eine reine Schätzung und nicht um eine verbindliche Angabe. Dieser wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Die Schätz- und Höchstwerte sind nicht mit einer Mindestabnahmeverpflichtung gegenüber einem Auftragnehmer im Zuschlagsfalle verbunden. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte und Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/01/2023