Rahmenvertrag über die Erbringung von Tiefbau- und Montageleistungen für Gas-/Strom-/Wasser- und LWL- Leitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-SB-StwQ
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quickborn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-quickborn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wr-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Erbringung von Tiefbau- und Montageleistungen für Gas-/Strom-/Wasser- und LWL- Leitungen
Tiefbau- und Montageleistungen zur Verlegung von Gas-/Strom-/Wasser- und LWL-Leitungen.
Mengenlos 1
Pinneberg
Tiefbau- und Montageleistungen zur Verlegung von Gas-/Strom-/Wasser- und LWL-Leitungen.
Mengenlos 2
Pinneberg
Tiefbau- und Montageleistungen zur Verlegung von Gas-/Strom-/Wasser- und LWL-Leitungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
b) Vorlage einer unterzeichneten Eigenerklärung, dass bezüglich des Bieters keine Ausschlussgründe vorliegen (Bitte verwenden Sie hierfür die Anlage 03 Eigenerklärung Ausschlussgründe.).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Eine unterzeichnete Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns (Bitte verwenden Sie hierfür die Anlage 09 Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
d) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 08). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 5.000.000 Euro, die jeweils in jedem Versicherungsjahr zur
Verfügung stehen. (Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bewerbers, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.). Bitte beachten Sie, dass die einzureichende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens bis zum Ablauf der hiesigen Teilnahmefrist bestanden haben muss.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
b) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Bitte verwenden Sie hierfür die Anlage 04 Eigenerklärung Umsatz.).
Es ist ein kumulierter Mindestumsatz (Gesamtumsatz; netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von insgesamt:
8 Mio. Euro
nachzuweisen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Mindestvoraussetzung sind 3 mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen). Es sind Angaben zu machen bezüglich der Qualifikationen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kapazitäten des Anbieters hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte (z. B. km Tiefbau, Ausbau von Strom-, Gas-, oder Wassernetzen). Für alle Referenzen sind die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu nennen.
b) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts-jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Nachweis DVGW-Zulassung GW 301-G1 pe, pvc, st/ W1 pe, az, pvc.;
d) Nachweis Fachkunde VDE 105/Teil 100;
e) Nachweis für AuS (Arbeiten unter Spannung bis 1 kV);
f) Nachweis für Schaltberechtigung im MS-Netz (10-30 kV);
g) Nachweis Eintragung in die Handwerksrolle gem. § 1 HWO für Oberflächen.
Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende weitere Unterlagen zusätzlich einzureichen:
a) Bildung von Bietergemeinschaften:
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind bereits mit dem Teilnahmeantrag die in der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen. Der Auftragsbekanntmachung ist zu entnehmen, welche Eignungsnachweise von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen sind.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften Formblatt 234 "Erklärung Bietergemeinschaft" (Anlage 05) bereits mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Mit dem Angebot haben die Bieter folgende zusätzliche Unterlagen einzureichen:
b) Unterauftragnehmer
Bei Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter mit dem Angebot die Anlage 06 Formblatt 235 "Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" sowie die Anlage 07 Formblatt 236 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer einzureichen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unterzeichnete Eigenerklärung, dass bezüglich des Nachunternehmers keine Ausschlussgründe vorliegen, einzureichen (Bitte verwenden Sie hierfür die Anlage 03 Eigenerklärung Ausschlussgründe.).
c) Eignungsleihe, § 47 Sektorenverordnung
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Kriterien erfüllen, und ob Ausschlussgründe vorliegen, sofern er solche festgelegt hat.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen.
Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden Unternehmen sowie die unterzeichnete Eigenerklärung des eignungsleihenden Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe (Bitte verwenden Sie hierfür die Anlage 03 Eigenerklärung Ausschlussgründe.) vorliegen, einzureichen .
Handelt es sich bei dem zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen um einen Nachunternehmer ist mit dem Angebot die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Anlage 06 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer) sowie die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Anlage 07 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) einzureichen (s.o.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Zuschlagslimitierung
Für den Fall, dass ein einzelner Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien beide Lose erhalten würde, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge für die Auftraggeberin wirtschaftlichste Kombination beider Lose ermittelt. Der Zuschlag wird dann auf dasjenige Los erteilt, das in Kombination mit dem jeweils zweitplatzierten Angebot bei dem/den verbliebenen Los/Losen das für beide Lose insgesamt günstigste Ergebnis erzielt.
b) Zuschlagsvorbehalt
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6009
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.