Kauf, Lieferung und Montage von RFID-Verbuchungs- und Mediensicherungssystemen Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-4-2022-0126
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf, Lieferung und Montage von RFID-Verbuchungs- und Mediensicherungssystemen
Kauf, Lieferung und Montage von RFID-Verbuchungs- und Mediensicherungssystemen
München
Deutschland
Kauf, Lieferung und Montage von RFID-Verbuchungs- und Mediensicherungssystemen, bestehend u. a. aus:
Position 1: Lieferleistungen
55 Stück - Selbstverbuchungsstationen
5 Stück - Selbstverbuchungsstationen für weitere Bibliotheken
7 Stück - Medienrückgabesystem/-automat für Inneneinsatz
15 Stück - Medienrückgabesystem/-automat für Außeneinsatz
2 Stück - Medienrückgabesystem/-automat für Mitarbeiter
10 Stück - 3-Wege Sortieranlagen
7 Stück - 5-Wege Sortieranlagen
1 Stück - 7-Wege Sortieranlagen
1 Stück - 9-Wege Sortieranlagen
29 Stück - Sammelwägen klein, Ersatzbeschaffung
53 Stück - Sammelwägen groß, Ersatzbeschaffung
14 Stück - Sammelwägen mind. 140 l, Zusatzbeschaffung
100 Stück - Personalverbuchungsstationen
11 Stück - Sicherungsgates, Single Gate,
1 Stück - Sicherungsgates, Double Gate
Details s. Leistungsbeschreibung
Position 1: Dienstleistungen
- Anschlüsse und Schnittstellen sowie bauliche/ haustechnische Integrations-, Änderungs- und Anpassungsarbeiten
- Demontage der vorhandenen RFID-Verbuchungs- und Mediensicherungssysteme-
- Inzahlungnahme bzw. Abholung und Entsorgung der vorhandenen RFID-Verbuchungs- und Mediensicherungssysteme
Details s. Leistungsbeschreibung
Position 2: Rahmenvereinbarung - Vollservicevertrag über die Instandhaltung, Wartung, Pflege und Reinigung der RFID-Verbuchungs- und Mediensicherungssysteme inkl. Hard- und Software gemäß Position 1
Details s. Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung,
- Kontaktdaten für die Auskunftsanforderung aus dem Gewerbezentralregister
(§ 21 AEntG, § 19 MiLoG):
— Registergericht und Registernummer,
— Gesetzliche Vertreter bzw. vertretungsberechtigte Gesellschafter,
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe,
- Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV),
- Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV),
z. B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung, Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl. benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bieter einer Bietergemeinschaft.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
—— Fragebogen zur Eignungsprüfung,
—— Teil F 1.2.3.2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)
— Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres,
— Umsatzzahlen des vorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahres,
— Umsatzzahlen des vorvorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR p. a. betragen.
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Während der Ausführungszeit des Auftrags muss für das Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen bestehen:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
—— Fragebogen zur Eignungsprüfung:
—— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbare Leistungen werden Liefer- und Dienstleistungen in der Qualität und Quantität gemäß Leistungsbeschreibung Position 1 inkl. mehrjähriger Rahmenvertrag
für After-Sales-Serviceleistungen gemäß Position 2 anerkannt.
Hierbei ist es zulässig, mehrere Verträge mit Sachzusammenhang zusammenzufassen (z.B.: ein Bibliotheksverbund, welcher mit mehreren Gemeinden abgeschlossen wurde, sodass formal gesehen mehrere individuelle Verträge vorliegen, diese aber vom Sachzusammenhang gemeinsam zu betrachten sind).
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn:
— sie nicht älter als 3 Jahre sind,
— die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte
Bestätigung der Referenz vorzulegen.
Soweit zutreffend, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
— Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
— Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage zu den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind über die Vergabeplatt- form bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig.
Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst
abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/ Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rügenicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3Satz 1 Nr. 4 GWB).