VgV Fachplanung TGA Elektro - Ersatzneubau Sporthalle und Generalsanierung Hallenbad Loßburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Loßburg
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lossburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA Elektro - Ersatzneubau Sporthalle und Generalsanierung Hallenbad Loßburg
Die Gemeinde Loßburg (7.500 Einwohner) im Nordschwarzwald beabsichtigt den Ersatzneubau einer bestehenden Sporthalle, sowie die Generalsanierung mit Erweiterung des darunterliegenden Hallenbads. Die bestehende Turn- und Festhalle, sowie das bestehende Hallenbad liegen mitten im Bildungszentrum Loßburg, am westlichen Ortsrand nahe der Wald- und Wiesenflächen. Da sich die Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand befinden und zu klein für einen zeitgemäßen Sport- und Schwimmbetrieb geworden sind, soll die Turn- und Festhalle durch eine DIN-gerechte Drei-Feld-Sporthalle auf dem Gelände ersetzt werden. Das Hallenbad, das sich unter der bisherigen Sporthalle in einem Hanggeschoss befindet, soll generalsaniert und erweitert werden, dabei ist die Erschließung neu zu ordnen.
Hierzu hat die Gemeinde Loßburg 2021 einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Die Objektplanung wird von Bär, Stadelmann, Stöcker, Nürnberg realisiert, für die Freianlagen werden jetter Landschaftsarchitekten,Stuttgart, beauftragt.
Zusätzlich sollte im Zuge des Wettbewerbs in einem städtebaulichen Ideenteil untersucht werden, inwiefern das Schulareal im östlichen Bereich weiterentwickelt werden kann. Die Erweiterung der Grundschule um einen 4. Klassenzug, sowie ein Kinderhort sind an dieser Stelle neu zu planen. Die Turnhalle der Grundschule, sowie der benachbarte Schuppen können hierfür zurück gebaut werden. Der Ideenteil ist jedoch nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Für den Ersatzneubau der Sporthalle und die Generalsanierung des Hallenbades werden nun Fachplaner für Tragwerksplanung, TGA HLS und Schwimmbadtechnik sowie TGA Elektro mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 25.05.2022 statt.
Loßburg
Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6 inkl. Objektüberwachung als Besondere Leistung wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
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Das Hallenbad (Baujahr 1970) soll als DIN-konformes Schwimmbad weiterentwickelt, saniert und umstrukturiert werden. Die Schwimmhalle steht im Regelbetrieb für Schulsportunterricht, Vereinssport sowie für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung. Neben der Neustrukturierung des Grundrisses soll auch eine barrierefreie Nutzung ermöglicht und das Gebäude energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Das bestehende Schwimmbecken hat ein Beckenmaß von 25 x 10 m, mit 4 Bahnen und 4 Startsockeln bei 1,80 m Wassertiefe. Aufgrund der hohen Wartungskosten und der oft auftretenden Nutzungskonflikte, soll der in einem Teilbereich des Beckens bestehende Hubboden rückgebaut und der Nichtschwimmerbereich mit 1,35m Tiefe in einem neuen Becken realisiert werden. Der bestehende Saunabereich soll zu Gunsten eines neu zu planenden Kinderbeckenbereichs mit 0,3m Wassertiefe entfallen.
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Das für den Ersatzneubau der 3-Feld-Sporthalle vorgesehene Grundstück ist der am westlichen Randbereich des Schulgeländes angesiedelte Sportplatz. Die Halle wird im Regelbetrieb für den Schulsportunterricht genutzt. Außerdem wird die Sporthalle für unterschiedliche schulische Veranstaltungen sowie für den Vereinssport und außerschulischen Sportveranstaltungen genutzt. Die Halle wird als reine Sporthalle ausgewiesen, in der nur wenige größere Veranstaltungen im Jahr stattfinden. Damit Einzelveranstaltungen möglich sind, müssen die Vorgaben aus der VstättVO zur Ausführung und Bemessung der Rettungswege sowie zur Ausbildung tragender und aussteifender Bauteile eingehalten werden. Die tragenden Bauteile der Sporthalle sind in Stahlbeton geplant, alternativ soll die Möglichkeit einer Holz- bzw. Holz-Hybrid Konstruktion untersucht werden.
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Kostenschätzung:
Neubau Sporthalle 6,3 Mio € netto KG 300+400,
Generalsanierung Hallenbad 6,3 Mio € netto KG 300+400
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Summe NUF Schwimmhallenbereich 1.205m²,
Summe NUF Sporthallenbereich 2.161m²
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Für das Projekt sollen Fördermittel (Programm für städtebauliche Erneuerung und Entwicklung, Förderung kommunaler Sportstättenbau) beantragt werden.
Die Gemeinde beabsichtigt die Planung der Sporthalle und des Schwimmbads zeitgleich, die Realisierung jedoch bauabschnittsweise vorzunehmen. Der Neubau der Sporthalle soll im ersten Bauabschnitt realisiert werden.
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Die Gemeinde Loßburg begrüßt die Unterstützung der „Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau“.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche am 25.05.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung - Ersatzneubau Sporthalle und Generalsanierung Hallenbad Loßburg
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)