Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33158000 Elektrische, elektromagnetische und mechanische Behandlung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die spectrumK GmbH und die GWQ ServicePlus AG, beabsichtigen, einen bundesweit gültigen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die wirtschaftliche Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln zur Erzeugung von Tumortherapiefeldern zu schließen. Interessierte Leistungserbringer können den Vertragsentwurf unter der E-Mailadresse [gelöscht] anfordern und ein Angebot abgeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages sind die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln zur Erzeugung von Tumortherapiefeldern (09.17.01.0) einschließlich deren Vergütung, Abrechnung sowie weiteren mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen bzw. keine bestimmte Abgabemenge. Interessierte Leistungserbringer können den Vertragsentwurf unter den oben angegebenen Kontaktdaten anfordern und ein Angebot abgeben.

Die oben genannten Arbeitsgemeinschaften handeln im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

Audi BKK

Bergische Krankenkasse

Bertelsmann BKK

BKK Akzo Nobel Bayern

BKK B. Braun Aesculap

BKK Diakonie

BKK EUREGIO

BKK EWE

BKK firmus

BKK Freudenberg

BKK Gildemeister Seidensticker

BKK Linde

BKK Melitta

BKK Miele

BKK PFAFF

BKK Pfalz

BKK ProVita

BKK PwC

BKK SBH

BKK Scheufelen

BKK Technoform

BKK VBU

BKK VDN

BKK VerbundPlus

BKK Werra Meissner

BKK Wirtschaft & Finanzen

BKK Würth

BKK ZF & Partner

BMW BKK

Bosch BKK

Continentale BKK

Daimler BKK

Debeka BKK

Dürrkopp Adler BKK

energie-BKK

Heimat Krankenkasse

Krones BKK

mhplus BKK

Novitas BKK

pronova BKK

RuV BKK

Salus BKK

SBK- Siemens-Betriebskrankenkasse

SECURVITA BKK

SKD BKK

Südzucker BKK

VIACTIV Krankenkasse

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auch nach Vertragsschluss können Leistungserbringer während der gesamten Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten, soweit sie nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 SGB V ist durch die Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Abs. 1a und Abs. 2 SGB V zu führen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 17/02/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss

jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.

Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.

Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.

Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.

Bei dem Datum zur Abgabe des Angebotes handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist, auch nach diesem Datum werden Angebote von Leistungserbringen angenommen und berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2023