Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Die spectrumK GmbH und die GWQ ServicePlus AG, beabsichtigen, einen bundesweit gültigen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die wirtschaftliche Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln zur Erzeugung von Tumortherapiefeldern zu schließen. Interessierte Leistungserbringer können den Vertragsentwurf unter der E-Mailadresse [gelöscht] anfordern und ein Angebot abgeben.
Gegenstand des Vertrages sind die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln zur Erzeugung von Tumortherapiefeldern (09.17.01.0) einschließlich deren Vergütung, Abrechnung sowie weiteren mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen bzw. keine bestimmte Abgabemenge. Interessierte Leistungserbringer können den Vertragsentwurf unter den oben angegebenen Kontaktdaten anfordern und ein Angebot abgeben.
Die oben genannten Arbeitsgemeinschaften handeln im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
Audi BKK
Bergische Krankenkasse
Bertelsmann BKK
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK B. Braun Aesculap
BKK Diakonie
BKK EUREGIO
BKK EWE
BKK firmus
BKK Freudenberg
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK Linde
BKK Melitta
BKK Miele
BKK PFAFF
BKK Pfalz
BKK ProVita
BKK PwC
BKK SBH
BKK Scheufelen
BKK Technoform
BKK VBU
BKK VDN
BKK VerbundPlus
BKK Werra Meissner
BKK Wirtschaft & Finanzen
BKK Würth
BKK ZF & Partner
BMW BKK
Bosch BKK
Continentale BKK
Daimler BKK
Debeka BKK
Dürrkopp Adler BKK
energie-BKK
Heimat Krankenkasse
Krones BKK
mhplus BKK
Novitas BKK
pronova BKK
RuV BKK
Salus BKK
SBK- Siemens-Betriebskrankenkasse
SECURVITA BKK
SKD BKK
Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse
Auch nach Vertragsschluss können Leistungserbringer während der gesamten Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten, soweit sie nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen.
Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 SGB V ist durch die Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Abs. 1a und Abs. 2 SGB V zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss
jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.
Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Bei dem Datum zur Abgabe des Angebotes handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist, auch nach diesem Datum werden Angebote von Leistungserbringen angenommen und berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland