Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der AM Leverkusen, AM St. Augustin, AM Bonn und AM Düren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der AM Leverkusen, AM St. Augustin, AM Bonn und AM Düren
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Es können für einzelne oder mehrere Lose Angebote abgegeben werden. Bei angegeben werden. Die Vergabe erfolgt an das jeweils wirtschaftlichste Angebot pro Los gemäß Wertungs-/Zuschlagskriterien.
Losaufteilung:
Los 1: Autobahnmeisterei Leverkusen
Los 2: Autobahnmeisterei St. Augustin
Los 3: Autobahnmeisterei Bonn
Los 4: Autobahnmeisterei Düren
Autobahnmeisterei Leverkusen
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Los 1: AM Leverkusen = BAB 1, 3, 4, 46, 59 und 542 im Bereich Großraum Leverkusen/Köln
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.
Autobahnmeisterei St. Augustin
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Los 2: AM St. Augustin = BAB 3, 59, 559 und 560 im Bereich Großraum Köln/Siegburg
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.
Autobahnmeisterei Bonn
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Los 3: AM Bonn = BAB 59, 61, 555, 562 und 565 im Bereich Großraum Bonn
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.
Autobahnmeisterei Düren
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Los 4: AM Düren = BAB 4, 44 und 544 im Bereich Großraum Aachen/Düren
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Autobahnmeisterei Leverkusen
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Autobahnmeisterei St. Augustin
Ort: Drolshagen
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Autobahnmeisterei Bonn
Ort: Zülpich
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Autobahnmeisterei Düren
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird eine Pauschale für die Rufbereitschaft vereinbart.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)