Neubau bei St. Anna - Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung und barrierefreier Wohnungen im Markt Pfaffenhausen – Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für Architekten und Freianlagenplaner
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhausen
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://marktpfaffenhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau bei St. Anna - Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung und barrierefreier Wohnungen im Markt Pfaffenhausen – Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für Architekten und Freianlagenplaner
Neubau bei St. Anna - Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung und barrierefreier Wohnungen im Markt
Pfaffenhausen - einphasiger, nicht-offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil, mit vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren im Rahmen der VgV, für Architekten (Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem.
§ 33 ff HOAI 2021) und Freianlagenplaner (Objektplanung Freianlagen, gem. § 38ff HOAI 2021), nach den Richtlinien der RPW 2013.
Die Marktgemeinde Pfaffenhausen plant die Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung und barrierefreier
Wohnungen am Standort neben dem bestehenden Pflegeheim St. Anna.
Das vorhandene dreigeschossige Gebäude beinhaltet das St. Anna Pflegeheim mit 35 vollstationären Pflegeplätzen sowie Apartments für Betreutes Wohnen. Neben dem Pflegeheim bfindet sich derzeit ein
Gebäude, in der der Kindergarten untergebracht war. Dieses Gebäude soll abge-
rissen werden, um Platz für die Neubebauung zu schaffen.
Die Neubebauung soll zwar eine getrennte Nutzung erhalten, trotzdem ist die Bildung möglicher Synergieeffekte zwischen Neubebauung und Bestand auch im Außenbereich wünschenswert.
Eine Tiefgarage ist denkbar, sofern nicht alle Stellplätze oberirdisch auf dem Grundstück untergebracht werden können.
Die Neubebauung kann 2- oder 3-geschossig ausgeführt sein. Als maximale Gebäudehöhe gilt die Höhe (OK First) des Bestandsgebäudes.
Neben der KommWFP sollen eine BEG-Förderung für die Neubebauung sowie Fördergelder des Förderprogramms PflegesoNah für die Tagespflegeeinrichtung beantragt werden.
Im Ideenteil der Freianlagenplanung soll ein Konzept für die Außenfläche des Bestandsgebäudes erarbeitet werden. Dazu sollen die Außenanlagen des Bestandes und der Neubebauung als Ganzes betrachtet werden.
In diesem Ideenteil soll auch die vorhandene, schwierige Situation des Liegendtransportes von der Straße ins
Bestandsgebäude überarbeitet werden. Derzeit erfolgt der Liegendtransport über eine Rampe, die aufgrund der Länge im Außenbereich beschwerlich und verbesserungswürdig ist.
Der Wettbewerb ist ausschließlich für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Freianlagenplanern vorgesehen.
Gegenstand des Auftrages sind die im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) dargestellten Leistungen gem. HOAI 2021 sowie Leistungen zur Freianlagenplanung (§ 39 HOAI) gem. HOAI 2021. Beauftragt werden mindestens die Leistungsphasen 2-5.
Die Leistungsphasen 6-9 werden als Option im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung ggf. abgerufen, sind aber nicht Bestandteil des Auftragsversprechens.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) ausfüllen und dem Teilnahmeantrag beilegen (als Anlage 11).
Abschnitt IV: Verfahren
Für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge gelten die Bewertungskriterien der „Bewertungsmatrix
Beurteilungskriterien" (Die Beurteilungsskriterien werden vom Preisgericht festgelegt und gelten wie hier darsgestellt vorbehaltlich der Preisrichtervorbesprechung):
— Städtebau: städtebauliche Einbindung, äußere Erschließung
— Architektur: architektonische Qualität,
__ Funktionalität: innere Funktion, innere Erschließung und Innenraumqualität
__ Freiflächen: Erschließung und Freiflächen
— Wirtschaftlichkeit: Verhältnis der Kennwerte (BGF/NUF, BRI/NURF,…),
— Nachhaltigkeit.
Für die Bewertung der Verhandlungsgespräche gelten die Bewertungskriterien der „Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien":
— Wettbewerbsergebnis: 50 % Gewichtung,
— Projektteam: 20 % Gewichtung,
— Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe: 20 % Gewichtung,
— Honorar: 10 % Gewichtung.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Landshut / Freyung / Eching Ndb.
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Landsberg a. Lech / Herrsching / Augsburg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärungen, die zur Vergabeverhandlung vom Bieter abgegeben werden müssen (ggf. durch Eignungsleihe): für a) bis g): siehe Eignungskrit. W_3.1 Abschn. "Fortsetzung", hier nur Stichpunkte: a) wirtschaftl. Verknüpf. b) im Falle einer jur. Person: PL + stv. PL müssen Anf. an natürl. Person erfüllen c) Benennung UA (mit Verpfl.erkl.) d) Erkl. gem. § 1 Verpfl.gesetz e) Gesamtumsatz: 280.000€ (Arch.) / 120.000 € (Freianl.) f) Anzahl festangest. Vollzeit-Mitarbeiter: 3 (Arch.) / 2 (Freianl.) g) Benennung PL + stv. PL, Nachw. Berufsqualif. u. -erfahrung (jeweils 5 Jahre) h) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (TA) - u. später im Verf. entspr. auch die Angebotsunterl. - sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachw., Erklärungen und Anlagen zwingend innerh. der BEWfrist (Bewerbungsfrist) ausschl. über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform (VP) einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose BEW werden im weiteren Verf. nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). i) Während der BEWsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die VP bis spätestens 5 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindl. Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis spätestens 3 KT vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. j) BEWsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. k) Geforderte Nachw. sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachw. in einer beglaubigten Übersetzung, der BEW beizulegen. l) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 3 KT vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten VP zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den VergUnt vorgenommen wurden. Weiter werden die Bew. ausdrückl. darauf hingewiesen, dass sich in bes. Fällen die Notwendigk. ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerh. der zuvor genannten 3 KT abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen o. Änderungen werden unverzügl. auf zuvor genannter VP veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentl. Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der VergUnt. sind. Sollten sich die veröffentl. Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den TA auswirken, gelten folg. Regelungen: Ist der TA bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem AG bis zum Ende der Teilnahmefrist über die VP mitzuteilen, sofern: — Der alte TA für ungültig erklärt u. kein neuer TA abgegeben wird, — der alte TA für ungültig erklärt u. ein neuer TA abgegeben wird. Der neue TA muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, — der alte TA – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom spez. Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem AG elektronisch vorliegen muss, - der alte TA unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter TA, wenn erforderl., an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte TA unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenübe dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland