Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im FFH-Gebiet 0062LSA "Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau" Referenznummer der Bekanntmachung: 41.15/4/2021/FFH0062
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
Abschnitt II: Gegenstand
Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im FFH-Gebiet 0062LSA "Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau"
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) verpflichtet die Länder zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (FFH-LRT), die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind bzw. ausgeführt sein können. Die Mitgliedsstaaten überwachen den Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensräume. Für die FFH-Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie sind möglichst aktuelle Angaben zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen erforderlich. Entsprechend dazu sind in den FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt die FFH-LRT (sowie Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential) zu erfassen. Hier ist die Erfassung des FFH-Gebietes 0062LSA "Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau" ausgeschrieben.
FFH0062LSA "Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau"
Entsprechend der o.g. FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei.
Die Leistung umfasst die
-Wiederholungskartierung bekannter Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen
- Erfassung bisher nicht bekannter Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen
- Erfassung von Flächen mit erkennbarem Entwicklungspotenzial zu FFH-Lebensraumtypen (LRT-Entwicklungsflächen)
- Erfassung gesetzlich geschützter Biotope gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG, § 21 NatSchG LSA und § 22 Abs. 1 NatSchG LSA soweit diese nicht im Rahmen der LRT-Erfassung bereits mit erhoben wurden
in dem in Kap. 3 LB genannten Gebiet. Das Gebiet ist flächendeckend zu begehen und auf Vorkommen der oben aufgelisteten Objekte zu untersuchen. Bekannte LRT-Vorkommen und Entwicklungsflächen (=Auftragskulisse) sind im Gelände aufzusuchen, auf ihren Status als FFH-LRT zu prüfen und vollständig gem. Kapitel 4 zu dokumentieren. In gleicher Weise ist mit neu aufgefundenen LRT-Vorkommen und LRT-Entwicklungsflächen zu verfahren. Verluste von LRT, z.B. durch Nutzungsänderung oder Zerstörung, sind zu dokumentieren und sofern bekannt eine Ursache anzugeben. Darüber hinaus werden die gesetzlich geschützten Biotope in vereinfachter Form erfasst.
Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind auf Erfassungsbögen und in dem Datenbanksystem BioLRT zu dokumentieren und in einem Kurzbericht zusammenzufassen.
Bearbeitungsgebiet ist das FFH-Gebiet 0062LSA "Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau" mit einer Gesamtfläche von ca. 203 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 21 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018.
Zu bearbeiten sind gemäß Auftragskulisse 76 bekannte Vorkommen der FFH-LRT 3150, 3260, 6430, 6510, 9110, 9160 und 91E0* sowie 17 LRT-Entwicklungsflächen (3260, 6430, 6510, 9130). Die Flächeninformationen werden als BioLRT-Datenbank und ESRI shapefile bereitgestellt. Zusätzlich ist mit der Bearbeitung einer geschätzten Zahl von 20 gesetzlich geschützten Biotopen außerhalb der LRT-Kulisse zu kalkulieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im FFH-Gebiet 0062LSA "Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.