Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH -Hallenbad und Freibad Referenznummer der Bekanntmachung: SW-R 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg am Neckar
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-rottenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sw-rottenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH -Hallenbad und Freibad
Die Stadtwerke Rottenburg am Neckar sind Eigentümer verschiedener Liegenschaften, die zentral bewirtschaftet werden. Die beiden auszuschreibenden Liegenschaften (Hallenbad und Freibad) befinden sich geographisch circa 4km oder 10 Autominuten voneinander entfernt. Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung gehört auch die Organisation der Reinigung des Hallenbades und des Freibades zu den Bewirtschaftungsaufgaben.
Näheres über die beiden Liegenschaften, erfahren Sie auch im Internet, unter:
https://www.sw-rottenburg.de/hallenbad und https://www.sw-rottenburg.de/freibad
72108 Rottenburg: Hallenbad (Jahnstraße 33) und Freibad (Hammerwasen 11)
Saisonale Reinigungsdienstleistungen im Hallenbad (8,75 Monate) und Freibad (4,25 Monate), welche eine ganzjährige Beschöftigung von Reinigungspersonal gewährleistet.
Hallenbad:
Das Hallenbad ist beim Schul- und Sportzentrum "Hohenberg" angesiedelt. Das beste-hende Hallenbad mit einem 25m- Schwimmer- / Nichtschwimmerbecken wurde in 15 Monaten Bauzeit großzügig erweitert. Der neue Baukörper mit einer Gesamtlänge von 34 m wurde an die Stirnseite der alten Schwimmhalle angegliedert. Mit dem Anbau wird das Angebot für alle Badegäste deutlich verbessert. Die neue Schwimmhalle verfügt über ei-ne Grundfläche von 540 m². Ein Vario-Becken mit 208 m² Wasserfläche steht für eine vielfältige Nutzung zur Verfügung. Durch den Hub-Boden kann die Wasserhöhe von 0 bis 1,80 m variiert werden. Durch den Anbau wurden auch neue Flächen mit WC-Räumen und Duschen geschaffen. Eine barrierefreie Umkleide mit Duschen und WC steht für be-hinderte Badegäste zur Verfügung.
Freibad:
Sportbereich: Tischtennisplatten, Basketballkorb, zwei Beachvolleyballfelder, Fußballtor. Kinderbereich: große Kinderbadelandschaft, Spielplatz. Schwimmbecken: unterteilt in Schwimmer-, Nichtschwimmer- und Sprungbecken. Sprungbretter: Ein- und Dreimeter-brett
Die Reinigungsleistungen für die beiden Liegenschaften der Stadtwerke Rottenburg werden in einem Los ausgeschrieben. Einzelheiten zum Vergabeverfahren entnehmen Sie dieser Anlage sowie sämtlichen Anlagen des Anlagenverzeichnisses AV.
Angstrebt wird, dass Reinigungskräfte ganzjährig beschäftigt werden. (8,75 Monate Hallenbad) und 4,25 Monate Freibad) mit zeitlicher Überlappung bei gleichtzeitiger Öffnung von Mai bis September.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungs- und Sonderdienstleistungen des Hallenbades und Freibades
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horb
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72160
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).