Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse Referenznummer der Bekanntmachung: 41.15/2/2022/LK_MSH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) verpflichtet die Länder zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (FFH-LRT), die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind bzw. ausgeführt sein können. Die Mitgliedsstaaten überwachen den Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensräume. Für die FFH-Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie sind möglichst aktuelle Angaben zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen erforderlich. Entsprechend dazu sind die FFH-LRT (sowie Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential) auch außerhalb der FFH-Gebiete zu erfassen. Hier ist die Erfassung der LRT im Landkreis Mansfeld-Südharz ausgeschrieben.
Landkreis Mansfeld-Südharz
Entsprechend der o.g. FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei.
Die Leistung umfasst die
1. Ersterfassung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen im Ostteil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebieten,
2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte,
3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse.
Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten DTK10
4336SW (ca. 70%, nur Flächenanteil Lkr. Mansfeld Südharz)
4436NW (ca. 45%),
4436SW (ca. 60%),
4536NW (ca. 80%),
4536NO (ca. 15%),
4536SW (ca. 30%).
Dies entspricht genähert der Fläche von 3 kompletten DTK10.
Siehe Shapefile "Kart_MSH" in der Anlage
Nicht bearbeitet wird der Bereich der Ausschlussflächen. Ausschlussflächen sind
Natura2000-Gebiete,
Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung,
Bereich Romonta Amsdorf (Tagebau und Rekultivierungsgebiet),
Siehe Shapefile "A_MSH" in der Anlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wettin-Löbejün
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.