262 kboFOR-kbo ISK Klinik Errichtung einer Ergotherapie u Sporthalle-262-3211-01 Metallfassadenarb. Referenznummer der Bekanntmachung: 262-3211-01 Metallfassadenarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wasserburg
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
262 kboFOR-kbo ISK Klinik Errichtung einer Ergotherapie u Sporthalle-262-3211-01 Metallfassadenarb.
262 kboFOR - kbo ISK Klinik für forensische Psychiatrie, Errichtung einer Ergotherapie und Sporthalle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
220 m² Pfosten-Riegelfassade7 St Einsatzelement Dreh-Kipp-Flügel15 St Einsatzelement Oberlichtflügel13 St Einsatzelement Türen 1-/2-flügelig55 m² Aussenraffstore
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Riedenburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.