Leistungen zum Quartiersmanagement (Fachlos 1) und zum Citymanagement (Fachlos 2) der Stadt Ratingen Referenznummer der Bekanntmachung: 6.17
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zum Quartiersmanagement (Fachlos 1) und zum Citymanagement (Fachlos 2) der Stadt Ratingen
Die Stadt Ratingen plant die Umsetzung der Stadterneuerungsmaßnahmen der Gesamtmaßnah-me des Integrierten Handlungskonzeptes Ratingen-Zentrum "Generationengerechte Stadt" zu vergeben. Seit 2015 bis zum 31.12.2022 sind die bezeichneten Leistungen für das Quartiersmanagement (Fachlos 1) und das Citymanagement (Fachlos 2) vergeben. Dieser Stadterneuerungsprozess soll bis zum 31.12.2024 fortgesetzt werden.
Quartiersmanagement
Innenstadtbüro Mühlheimer Str. 9 40878 Ratingen
Wesentliche Aufgaben des Quartiersmanagements sind das Projektmanagement sowie die Vernetzung der Akteure, die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Öffentlich-keitsbeteiligungen (in Zusammenarbeit mit dem Citymanagement), die Fachberatung der Immobilieneigentümer*innen in Zusammenarbeit mit der Quartiersarchitektin für die Umset-zung des kommunalen Fassaden-, Dach- und Hofprogramms. Seit dem Jahr 2016 wurden ca. 44 Maßnahmen von Fassadenverbesserungen in der Innenstadt umgesetzt und verschönern das Stadtbild.
Flankierende Maßnahme ist das Citymanagement, das seit dem Jahr 2016 für den Aufbau und der Etablierung des kommunalen Verfügungsfonds und seit dem Jahr 2020 für die Einrichtung und Etablierung des Bürgermitwirkungsbudgets zuständig ist. Das Bürgermitwirkungsbudget erfährt aktuell eine zunehmende Akzeptanz von der Bürgerschaft und den loka-len Akteuren. Neue Impulse wurden im Jahr 2021 durch die Bündelung von Fördermitteln aus dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen mit denen aus der Städtebauförderung gesetzt. Zur Stärkung der Innenstadt und Sicherung der Funktions-vielfalt und Versorgungssicherheit werden kontinuierlich partizipative Bürgerbeteiligungsverfahren mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten (in Präsens oder digital) durchgeführt. Zur Legitimierung der Mittel aus dem kommunalen Verfügungsfonds wurde im Jahr 2015 der Quartiersbeirat eingerichtet. Dieser tagt 3 - 4 mal jährlich. Dieses lokale Gremium setzt sich aus Vertreter*innen der Politik, der Ratinger Marketinggesellschaft, der Gewerbetreibenden, Immobilieneigentümer*innen, Werbegemeinschaft, Haus und Grund und der Ratinger Hei-matvereine zusammen. Es hat sich gezeigt, dass die frühzeitige Einbindung des Quartiers-beirates in die laufenden Planungsprozesse zielführend ist, da dieser ein wichtiger Multiplika-tor in Ratingen ist. Die Leistungen der Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der regelmäßigen Quartiersbeiratssitzungen werden vom Citymanagement übernommen. Das Quartiersmanagement nimmt an den Sitzungen teil. Somit haben sich verlässliche Kommunikationsstrukturen etabliert.
Obwohl die Leistungen des Quartiers- und Citymanagements inhaltlich voneinander abgegrenzt sind, werden diese in Ratingen unter der Dachmarke "Innenstadtbüro" erbracht. Das "Innenstadtbüro" bildet somit die Schnittstelle zu der Verwaltung und fungiert als Vermittler zwischen den Akteuren bzw. der Bürgerschaft und der Stadtverwaltung und ist Initiator und Umsetzungsbegleiter von Projekten. Auf operativer Ebene erfolgt die Abstimmung für die Projektsteuerung und Umsetzung der über das Quartiersmanagement umzusetzenden Maßnahmen über einen regelmäßigen Jour fixe zwischen der städtischen Projektleitung aus dem Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung unter Einbeziehung des Quartiersmanagements.
Zur Gewährleistung einer regelmäßigen und verlässlichen Vorortpräsens des Quartiers- und Citymanagements wird seit Ende 2015 von der Stadt ein Büro an der an der Mülheimer Straße 9 im Stadtzentrum angemietet. Es werden folgende Sprechzeiten für die Bürgerschaft an-geboten: dienstags von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Weitere Informationen zu den beschriebenen Aufgaben des "Innenstadtbüros", der kommunalen Förderprogramme der Stadt Ratingen und durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungen sind der Homepage des Innenstadtbüros https://www.stadt-ratingen.de/innenstadtneu/ zu entnehmen.
Vertragliche Regelung zur Verlängerung auf max. 6 Jahre gesamt bei Bewilligung entsprechender Fördermittel
Citymanagment
Innenstadtbüro Mühlheimer Str. 9 40878 Ratingen
Wesentliche Aufgaben des Quartiersmanagements sind das Projektmanagement sowie die Vernetzung der Akteure, die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Öffentlich-keitsbeteiligungen (in Zusammenarbeit mit dem Citymanagement), die Fachberatung der Immobilieneigentümer*innen in Zusammenarbeit mit der Quartiersarchitektin für die Umset-zung des kommunalen Fassaden-, Dach- und Hofprogramms.
Flankierende Maßnahme ist das Citymanagement, das seit dem Jahr 2016 für den Aufbau und der Etablierung des kommunalen Verfügungsfonds und seit dem Jahr 2020 für die Einrichtung und Etablierung des Bürgermitwirkungsbudgets zuständig ist. Das Bürgermitwirkungsbudget erfährt aktuell eine zunehmende Akzeptanz von der Bürgerschaft und den lokalen Akteuren. Neue Impulse wurden im Jahr 2021 durch die Bündelung von Fördermitteln aus dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen mit denen aus der Städtebauförderung gesetzt. Zur Stärkung der Innenstadt und Sicherung der Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit werden kontinuierlich partizipative Bürgerbeteiligungsver-fahren mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten (in Präsens oder digital) durchgeführt. Zur Legitimierung der Mittel aus dem kommunalen Verfügungsfonds wurde im Jahr 2015 der Quartiersbeirat eingerichtet. Dieser tagt 3 - 4 mal jährlich. Dieses lokale Gremium setzt sich aus Vertreter*innen der Politik, der Ratinger Marketinggesellschaft, der Gewerbetreibenden, Immobilieneigentümer*innen, Werbegemeinschaft, Haus und Grund und der Ratinger Hei-matvereine zusammen. Es hat sich gezeigt, dass die frühzeitige Einbindung des Quartiers-beirates in die laufenden Planungsprozesse zielführend ist, da dieser ein wichtiger Multiplika-tor in Ratingen ist. Die Leistungen der Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der regel-mäßigen Quartiersbeiratssitzungen werden vom Citymanagement übernommen. Das Quar-tiersmanagement nimmt an den Sitzungen teil. Somit haben sich verlässliche Kommunikationsstrukturen etabliert.
Obwohl die Leistungen des Quartiers- und Citymanagements inhaltlich voneinander abgegrenzt sind, werden diese in Ratingen unter der Dachmarke "Innenstadtbüro" erbracht. Das "Innenstadtbüro" bildet somit die Schnittstelle zu der Verwaltung und fungiert als Vermittler zwischen den Akteuren bzw. der Bürgerschaft und der Stadtverwaltung und ist Initiator und Umsetzungsbegleiter von Projekten. Auf operativer Ebene erfolgt die Abstimmung für die Projektsteuerung und Umsetzung der über das Quartiersmanagement umzusetzenden Maß-nahmen über einen regelmäßigen Jour fixe zwischen der städtischen Projektleitung aus dem Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung unter Einbeziehung des Quartiersmanagements.
Zur Gewährleistung einer regelmäßigen und verlässlichen Vorortpräsens des Quartiers- und Citymanagements wird seit Ende 2015 von der Stadt ein Büro an der Mülheimer Straße 9 im Stadtzentrum angemietet. Es werden folgende Sprechzeiten für die Bürgerschaft an-geboten: dienstags von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Weitere Informationen zu den beschriebenen Aufgaben des "Innenstadtbüros", der kommunalen Förderprogramme der Stadt Ratingen und durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungen sind der Homepage des Innenstadtbüros https://www.stadt-ratingen.de/innenstadtneu/ zu entnehmen.
Vertragsverlängerung vertraglich vorgesehen auf max. 6 Jahre unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU VHB
- Eigenerklärung gem Art. 5 k) 5. Sanktionspaket,
- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen).
Fachlos 1 und 2:
Nachweis des Bieters zur erlaubten Berufsausübung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.
- Umsatzangabe zu den vergangenen drei Geschäftsjahren
Fachlos 1_
- Die berufliche Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen technischen Mitarbeiters*in mit Qualifikation als Stadtplaner/in, Raumplaner/in Architekt/in, Geographin oder vergleichbarer Studienabschlüsse ist durch Vorlage einer beglaubigen Kopie der Diplomurkunde oder der Eintragung in die Berufskammer nachzuweisen.
- Die Berufserfahrungen der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleitung und des technischen Mitarbeiters ist jeweils durch einen Lebenslauf und einer Referenzliste zu belegen. Dieser soll Angaben über die Art und Dauer von beruflichen Erfahrungen zu den Arbeitsschwerpunkten Projektmanagement (Innenstadtentwicklung, Städtebauförderung, Umsetzung von kommunalen Fassadenprogrammen und Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen) vergleichbarer Leistungen enthalten.
Fachlos 1:
- Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt*in, Stadtplaner*in, Raumplaner*in, Geograph*in oder gleichwertiger Studienabschlüsse von dem Büroinhaber, der Inhaberin oder der Geschäftsführung und von der für die Projektleitung vorgesehenen Person. Dies ist durch Vorlage von beglaubigten Kopien der Diplomurkunde (VgV § 46 (3) Nr.6) oder der Eintragung in die Berufskammer im Sinne von § 75 (1) VgV nachzuweisen.
Fachlos 2_
- Nachweis der Berufsqualifikation als Dipl. Betriebwirt*in, Dipl. Kaufmann/frau, Dipl. Geograph*in, Unternehmensberatung oder gleichwertiger Studienabschlüsse von dem Büroinhaber, der Inhaberin oder der Geschäftsführung und von der für die Projektleitung vorgesehenen Person. Dies ist durch Vorlage von beglaubigten Kopien der Diplomurkunde (VgV § 46 (3) Nr. 6) nachzuweisen.
beide Lose:
- Nachweis von vergleichbaren Referenzen (mind. 3)
Beide Lose:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß VgV § 45 (1) Nr. 3 i.V. mit § 45 (4) Nr. 2 mit einer Mindestdeckungssumme (in Anlehnung an DVO BauKaG NRW) in Höhe von 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden und 1,5 Mio. Euro für Personenschäden, nachzuweisen durch eine Kopie des Versicherungsscheins.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat sich von der Vollständigkeit der ihm überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Ent-halten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern von der Auftraggeberin mitgeteilten, überge-benen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Wider-sprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieters die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder einen Rechtsverstoß nicht berufen.
Die Auftraggeberin übernimmt für eventuell unzutreffende oder auch unvollständige Angaben - soweit rechtlich zulässig - keine Haftung.
Die Bieter bestätigen mit ihrem Angebot, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen informiert zu haben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarkt-platz zu stellen.
Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bieter gerecht zu werden, sind die Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die. Bie-ter kostenlos. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.
Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DBPC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Rügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Mögliche Vergaberechtsverstöße sind gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.