Objektplanung HOAI §34 zum Neubau einer Einfeldhalle mit Turnhallenumbau für die Kemmler- Oberschule Plauen

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plauen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung HOAI §34 zum Neubau einer Einfeldhalle mit Turnhallenumbau für die Kemmler- Oberschule Plauen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb entsprechend § 3 (1) und § 3 (3) RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für den Neubau einer Einfeldhalle, den Umbau der bestehenden Turnhalle und die Freiflächengestaltung der Kemmlerschule (Oberschule) in Plauen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Städtebau/Architektur

Architektonische Qualität der Entwurfsidee.

Grad und Qualität der Durcharbeitung.

Einfügung in den städtebaulichen Kontext, auch hinsichtlich der Anforderungen aus dem Denkmalschutz.

Qualität der Architektur der Neubauteile.

Umgang mit der topografischen Situation.

Materialität und Qualität der Oberflächen, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Unterhalt.

architektonische und funktionale Qualitäten der Innenräume gemäß ihrer Priorität und Zweckbestimmung.

Qualität der Freianlagengestaltung.

Funktionalität

Erfüllung des Raumprogramms.

Erfüllung der funktionalen Anforderungen - Logik und Plausibilität der funktionellen innenräumlichen Strukturierung und Anordnung.

Umsetzung der Barrierefreiheit.

Qualität der inneren und äußeren Erschließung.

Qualität der Anbindung der Gebäude untereinander.

Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.

Funktionalität der Freianlagen.

Wirtschaftlichkeit und Ökologie

Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Herstellung und Folgekosten.

technische Realisierbarkeit.

Nachhaltigkeit der verwendeten Baustoffe.

Ideen zur Energieeffizienz.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 140-401946

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
10/11/2022
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 14
Anzahl der beteiligten KMU: 14
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 0
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeulenroda-Triebes
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 20 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023

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