Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143_2014 auf den LRT 3150 und dort vorkommende Amphibienarten - Identifizierung potenzieller Vorkommen des LRT 3150 und Erfassung von Amphibien im Raum Hohenmölsen Referenznummer der Bekanntmachung: 43.151/VV02-2/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
Abschnitt II: Gegenstand
Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143_2014 auf den LRT 3150 und dort vorkommende Amphibienarten - Identifizierung potenzieller Vorkommen des LRT 3150 und Erfassung von Amphibien im Raum Hohenmölsen
Ziel der Leistung ist die Identifizierung und Auswahl potenzieller Vorkommen
des FFH-Lebensraumtypen 3150 sowie weiterer schützenswerter Gewässer
mittels GIS-Erkundung und die Erfassung von Amphibien im Bereich der
Ortschaft Hohenmölsen im Jahr 2022.
Raum Hohenmölsen
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Bereich der Ortschaft Hohenmölsen im südlichen Teil Sachsen-Anhalts. Es umfasst eine Gesamtfläche von ca. 295,39 km2, was einer Fläche von ca. 2,3 vollen Messtischblättern entspricht.
Teilleistung 1 Ziel der Teilleistung ist die Vorauswahl von durchschnittlich 25 Stillgewässern (Seen, Weiher, Tümpel, weitere Kleingewässer) je MTB, die grundsätzlich dem LRT 3150 oder einem schützenswerten Gewässertypen zugeordnet werden können. Die Vorauswahl soll mittels GIS-Erkundung erfolgen. Für das gesamte UG, welches einer Fläche von 2,3 vollen Messtischblättern entspricht, sind ca. 58 Gewässer auszuwählen.
Die Ergebnisse sind dem, AG bis zum 31.05.2022 in Form einer shape-Datei vorzulegen.
Teilleistung 2
An allen in Teilleistung 1 ermittelten Gewässern (im Durchschnitt 25 Gewässer je vollem MTB, insgesamt ca. 58 Gewässer) sind zwischen Ende März/Anfang April und Mitte Juni 2022 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Dazu sind je Gewässer 3 Begehungen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten
Amphibienarten vorzusehen, wobei mindestens 2 Begehungen in der Dämmerung / nachts erfolgen müssen.
An allen Gewässern mit Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sind die Erhaltungszustände gemäß den Bewertungsschemata nach BFN & BLAK (2017) zu bewerten und zu dokumentieren.
Die Ergebnisse sind in Form eines schriftlichen Endberichtes, der u.a. auch eine MultiBaseCS-Datenbank enthält, bis zum 31.10.2022 am Sitz des AG vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass dass Verfahren ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung ist unklar, ob zu den Projektabschlüssen noch einmal Haushaltsmittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen können. „Bezuschlagungsfähig“ wäre vor diesem Hintergrund das einzig eingegangene Angebot nicht. In zeitlicher Hinsicht stellt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb kein interessengerechtes Vorgehen dar, da aufgrund der Natur des Auftragsgegenstands dem öffentlichen Auftraggeber die erforderliche Zeit schlicht nicht mehr zur Verfügung steht. Im Verfahren mit Teilnahmewettbewerb würde noch einmal über ein Monat verstreichen, ehe ein Zuschlag erteilt werden kann. Hinsichtlich des Auftragsgegenstands, der witterungs- und jahreszeitenabhängig ist, stellt dies eine nicht hinnehmbaren Verzögerung dar. Eine solche Verzögerung hätte zur Folge, dass wesentliche Teile der Leistung nicht mehr erbracht werden können (Erfassung frühlaichender Amphibienarten) und die Gesamtleistung nicht entsprechend den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen wäre. Um eine fachgerechte und vollständige Leistungserbingung sicherstellen zu können, wäre ein Zuschlag im März zwingen notwendig. Die Alternative wäre, die Leistung gar nicht mehr auszuschreiben. Ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bei Unterlassung des Teilnahmewettbewerbs kann nur durchgeführt, wenn ausschließlich mit den Bietern aus den vorangegangen Verfahren verhandelt wird. Nach rechnerischer Wertung der Ergebnisse liegen das eingegangene Angebot aber signifikant über der Auftragswertschätzung. Mit dem hier angedachten Vorgehen wird der Teilnahmewettbewerb nicht umgangen, da insgesamt 4 Unternehmen angeschrieben werden, im offenen Verfahren haben nur zwei Bieter ein Angebot abgegeben. Aufgrund hier maßgeblichen zeitlichen Komponente ist dieses Vorgehen hier zulässig. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein offenes Verfahren durchgeführt wurde und es zwar eine gewisse Anzahl an Teilnehmern letztlich aber nur zwei Bieter gab. Der Wettbewerb ist daher nach dem Ergebnis der Ausschreibung und ohne Zutun des öffentlichen Auftraggebers ohnehin bereits stark eingeschränkt. Mit dem angedachten Vorgehen gewinnt man Zeit, die für das Verfahren notwendig ist und schafft Wettbewerb. Um den Grundsätzen der Nicht-Diskriminierung, der Transparenz und des Wettbewerbs zu genügen, sollen daher auch die aktuellne Bieter mit in die Verfahren einbezogen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143_2014 auf den LRT 3150 und dort vorkommende Amphibienarten - Identifizierung potenzieller Vorkommen des LRT 3150 und Erfassung von Amphibien im Raum Hohenmölsen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.