Mittagsverpflegung (Cook & Hold) für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer für das Schuljahr 2023/2024 ff.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldrach
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/204
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruwer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung (Cook & Hold) für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer für das Schuljahr 2023/2024 ff.
Mittagsverpflegung (Cook & Hold) der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem 01.08.2023 bis zum 31.07.2025 (Schuljahr 2023/2024 und Schuljahr 2024/2025) mit einer Verlängerungsoption von einem Schuljahr (Schuljahr 2025/2026)
Grundschulen in der Verbandsgemeinde Ruwer
Mittagsverpflegung (Cook & Hold) der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem 01.08.2023 bis zum 31.07.2025 (Schuljahr 2023/2024 und Schuljahr 2024/2025) mit einer Verlängerungsoption von einem Schuljahr (Schuljahr 2025/2026) - Grundschule Gusterath/Pluwig, Grundschule Osburg, Grundschule Mertedorf-Kasel, Grundschule Farschweiler und Grundschule Schöndorf
Verlängerungsoption von einem Schuljahr (Schuljahr 2025/2026)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (Formular 124 LD)"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die ggf. benannter anderer Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der "EEE" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot ist folgende Erklärung/Nachweis abzugeben/vorzulegen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Leistungen (Formular 124 LD oder Eigenerklärung)
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben (Formular 124 LD oder Eigenerklärung):
- Angaben über früher ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind in den letzten drei Jahren
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis 06.02.2023, 10:00 Uhr ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Nur die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung erfolgt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationenvorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch in Textform.
Schriftlich Angebote sind nicht zugelassen! Das Angebot ist zusammen mit den geforderten Anlagen (siehe hierzu Checkliste vorzulegende Unterlagen) bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die vorgenannte Vergabeplattform zu übermitteln.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.subreport-elvis.de/https:/login.html, Punkt „Zur Registrierung“.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.