Miete und Kauf von zwei Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 12-2020 mit Wechselkofferaufbau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2005/2006/2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete und Kauf von zwei Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 12-2020 mit Wechselkofferaufbau
Miete und Kauf von zwei nach den Vorgaben des Ennepe-Ruhr-Kreises zu bauenden Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 12-2020 mit Aluminiumwechselkofferaufbau für einen Mietzeitraum von max. 18 Monaten mit anschließendem Eigentumsübergang an den Ennepe-Ruhr-Kreis. Der Mietbeginn erfolgt schnellstmöglich. Bis zur Fertigstellung der Neufahrzeuge werden vom Auftragnehmer Übergangsfahrzeuge (Ersatzfahrzeuge) in ähnlicher Bauform zur Verfügung gestellt.
Es können Angebote für ein Fahrzeug oder für zwei Fahrzeuge (Lose) abgegeben werden. Die Anforderungen an die Fahrzeuge sind identisch.
Miete und Kauf eines Rettungswagens Typ C nach DIN EN 1789: 12-2020 mit Wechselkofferaufbau
Schwelm
Mietkauf über einen Zeitraum von max. 18 Monaten eines nach den Vorgaben des Ennepe-Ruhr-Kreises zu bauenden Rettungswagens Typ C nach DIN EN 1789: 12-2020 mit Aluminiumwechselkofferaufbau entsprechend Ziffer II.1.4 und Stellung eines Übergangsfahrzeugs (Ersatzfahrzeug).
Die Anforderungen für das Fahrzeug aus Los 1 und Los 2 sind identisch.
Miete und Kauf eines Rettungswagens Typ C nach DIN EN 1789: 12-2020 mit Wechselkofferaufbau
Schwelm
Mietkauf über einen Zeitraum von max. 18 Monaten eines nach den Vorgaben des Ennepe-Ruhr-Kreises zu bauenden Rettungswagens Typ C nach DIN EN 1789: 12-2020 mit Aluminiumwechselkofferaufbau entsprechend Ziffer II.1.4 und Stellung eines Übergangsfahrzeugs (Ersatzfahrzeug).
Die Anforderungen für das Fahrzeug aus Los 1 und Los 2 sind identisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Formular E1 521EU/EN des Bieters/ der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. des Unterauftragnehmers/bei Eignungsleihe.
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung (oder Zertifikate) zur Zertifizierung des Bieters nach DIN EN ISO 9001 (auch in Bezug auf den Kofferaufbau) und ISO 14001. Sofern der Bieter für die Herstellung des Aufbaus einen Unterauftragnehmer einsetzen will, ist von diesem eine Eigenerklärung (oder Zertifikat) über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 beizubringen.
- Eigenerklärung: mindestens drei Referenzen über durchgeführte Kofferwechsel auf Fahrgestelle unterschiedlicher Hersteller aus den letzten drei Jahren (2020-2022) unter Angabe der jeweiligen Fahrgestelle sowie des Ansprechpartners/der Ansprechstelle des Kunden und Kontaktinformation (Formular E5 oder eigene Erklärung). Sofern der Bieter für die Herstellung des Aufbaus einen Unterauftragnehmer einsetzen will, sind die Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe von diesem beizubringen.
- Eigenerklärung und/oder Nachweis über die Qualifizierung des Einbaubetriebs der Funkanlagen für Digitalfunk: Hier ist es ausreichend, wenn eine Mitarbeiterschulung zum Einbau von Sepura und/ oder Motorola Funkanlagen angegeben/nachgewiesen werden kann (ggf. im Rahmen der Eignungsleihe).
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN.
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.