Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Bredelar des Regionalforstamtes Hochstift Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/12/032*
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Driburg
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33014
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Bredelar des Regionalforstamtes Hochstift
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Auftragnehmer/n über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Bredelar des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Motormanuelle Holzernte im Forstbetriebsbezirk Bredelar
Forstbetriebsbezirk Bredelar Sauerlandstraße 180 34431 Marsberg-Bredelar Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk (FBB) Bredelar. Zwei Übersichtskarten des FBB sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eine Ausführliche Beschreibung ist der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Leistungsbeschreibung Los 1 zu entnehmen.
Über die Garantiemenge i. H. von 1.000 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 500 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 500 fm o. R. pro Jahr liegen.
Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Bredelar
Forstbetriebsbezirk Bredelar Sauerlandstraße 180 34431 Marsberg-Bredelar Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk (FBB) Bredelar. Zwei Übersichtskarten des FBB sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eine Ausführliche Beschreibung ist der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Leistungsbeschreibung Los 2 zu entnehmen.
Über die Garantiemenge i. H. von 1.000 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 500 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 500 fm o. R. pro Jahr liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Christian Bunse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 34431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Christian Bunse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 34431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YWV9P0RV5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de