Ausschreibung der Vermessung im Rahmen des Projektes „Um- und Ausbau der Informationsstelle „Altes Schöpfwerk Buchhorst“ zu einem „Natura 2000 - Informationszentrum Drömling“ mit historischen Moordammkulturen und Landnutzungssystemen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 22-04 Vermessung Buchhorst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oebisfelde-Weferlingen
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.biosphaerenreservat-droemling.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Vermessung im Rahmen des Projektes „Um- und Ausbau der Informationsstelle „Altes Schöpfwerk Buchhorst“ zu einem „Natura 2000 - Informationszentrum Drömling“ mit historischen Moordammkulturen und Landnutzungssystemen“
Ausschreibung der Vermessung im Rahmen des Projektes „Um- und Ausbau der Informationsstelle „Altes Schöpfwerk Buchhorst“ zu einem „Natura 2000 - Informationszentrum Drömling“ mit historischen Moordammkulturen und Landnutzungssystemen“
Sachsen-Anhalt, 39646 Oebisfelde-Weferlingen, OT Buchhorst, Gemarkung Buchhorst
Der Umbau und die Sanierung des -Alten Schöpfwerkes Buchhorst- zu einem Natura 2000-Informationszentrum mit Neubau eines Sozialgebäudes ist ein Teilprojekt des ELER-Projektes -Um- und Ausbau der Informationsstelle Altes Schöpfwerk Buchhorst zu einem Natura 2000 - Informationszentrum Drömling mit historischen Moordammkulturen und Landnutzungssystemen.
Die hier geforderten Planungsleistungen beinhalten:
- Die Erstellung eines Höhen- und Bestandsplan, der als Grundlage für die Planungen des Architekten und Freiraumplaner dienen soll
- Erstellung eines qualifizierten Lageplans für den Bauantrag inklusive Eintragung des Projektes
- Gebäudefeinabsteckung zur Errichtung des Natura 2000-Informationszentrum sowie des Besucherparkplatzes
- Amtliche Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung des Natura 2000 Informationshaus bzw. Fertigstellung der Außenanlagen und Weiterleitung der Daten an das zuständige Katasteramt
-Amtliche Einmessung des Besucherparkplatzes nach Fertigstellung und Weiterleitung der Daten an das zuständige Katasteramt
- Vermarkung eines Höhenfestpunktes (Benutzungs-Festpunkt Höhe) an der neu zu errichtenden Holzbrücke auf dem Betonfundament (Brückenauflage) nach Fertigstellung der Holzbrücke
Um- und Ausbau der Informationsstelle "Altes Schöpfwerk Buchhorst" zu einem "Natura 2000 - Informationszentrum Drömling" mit historischen Moordammkulturen und Landnutzungssystemen
Aktenzeichen: 407.1.12-60128/630116000067
1. Möglichkeit Vor-Ort-Besichtigung
Bei Wunsch bzw. Bedarf besteht die Möglichkeit, in der KW 47-49 (vom 24.11. bis 06.12.2022) das Projektgebiet vor Ort zu besichtigen. Die Projektleiterin Frau Schaper kann Ihnen nach terminlicher Rücksprache die Örtlichkeiten zeigen.
2. Die Beauftragung erfolgt in einem Stufenverfahren. Stufe 1 beinhaltet die Erstellung des Höhen- und Bestandsplanes sowie die Erstellung des qualifizierten Lageplans. Die Stufe 2 hat die Feinabsteckung, die amtl. Einmessung und den Höhenpunkt auf der Holzbrücke inne. Die Freigabe für die Stufe 2 erfolgt erst nach Freigebe des vorgelegten Bauzeitenplans und Abschätzung der Realisierung im vorgegebenen Zeitraum durch den AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Vermessung im Rahmen des Projektes „Um- und Ausbau der Informationsstelle „Altes Schöpfwerk Buchhorst“ zu einem „Natura 2000 - Informationszentrum Drömling“ mit historischen Moordammkulturen und Landnutzungssystemen“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dahlenwarsleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).