Beschaffung eines Multifunktionsanhängers (Los 1) für den Abrollbehälter Strom aus Los 2 sowie eines Abrollbehälter Strom (Los 2) für den Landkreis Ebersberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lra-ebe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Multifunktionsanhängers (Los 1) für den Abrollbehälter Strom aus Los 2 sowie eines Abrollbehälter Strom (Los 2) für den Landkreis Ebersberg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung eines Multifunktionsanhängers (Los 1) für den Abrollbehälter Strom aus Los 2 sowie eines Abrollbehälters Strom (Los 2)
Beschaffung eines Multifunktionsanhängers (Los 1) für den Abrollbehälter Strom aus Los 2
Markt Schwaben
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung eines Multifunktionsanhängers (Los 1) für den Abrollbehälter Strom aus Los 2 sowie eines Abrollbehälters Strom (Los 2) für den Landkreis Ebersberg, um das Technische Hilfswerk in Markt Schwaben auszustatten.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
Los 1 – Multifunktionsanhänger für den Abrollbehälter Strom aus Los 2 [Anlage A01 „Leistungsverzeichnis Los 1“] Los 2 – Abrollbehälter Strom [Anlage A02 „Leistungsverzeichnis Los 2“] sowie der Skizze des Modulaufbaus [Anlage A03] Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Auftragnehmer) hat das jeweilige Leistungsverzeichnis sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsverzeichnis Los 1 [Anlage A01] und auf die Leistungsverzeichnis Los 2 [Anlage A02] sowie die Skizze des Modulaufbaus [Anlage A03] verwiesen.
1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der in seinem Betrieb vorhandenen Sachkunde, ggf. unter Zuziehung weiterer Fachkundiger sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage „Eignungsleihe“ (Anlage A10) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abrollbehälter Strom (Los 2)
Markt Schwaben
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung eines Multifunktionsanhängers (Los 1) für den Abrollbehälter Strom aus Los 2 sowie eines Abrollbehälters Strom (Los 2) für den Landkreis Ebersberg, um das Technische Hilfswerk in Markt Schwaben auszustatten.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
Los 1 – Multifunktionsanhänger für den Abrollbehälter Strom aus Los 2 [Anlage A01 „Leistungsverzeichnis Los 1“] Los 2 – Abrollbehälter Strom [Anlage A02 „Leistungsverzeichnis Los 2“] sowie der Skizze des Modulaufbaus [Anlage A03] Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Auftragnehmer) hat das jeweilige Leistungsverzeichnis sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsverzeichnis Los 1 [Anlage A01] und auf die Leistungsverzeichnis Los 2 [Anlage A02] sowie die Skizze des Modulaufbaus [Anlage A03] verwiesen.
1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der in seinem Betrieb vorhandenen Sachkunde, ggf. unter Zuziehung weiterer Fachkundiger sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage „Eignungsleihe“ (Anlage A10) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Multifunktionsanhängers (Los 1) für den Abrollbehälter Strom aus Los 2
Ort: Neustadt (Dosse)
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abrollbehälters Strom (Los 2)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html