Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10_ NTV 07 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7171.010
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10_ NTV 07
09235 Burkhardtsdorf
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistungen Leistungsphase 8 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.- Nr.:102951052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09235 Burkhardtsdorf
Zusätzliche Planungsleistungen im Zusammenhang mit den Binnenentwässerungsanlagen, Besondere Leistungen Leistungsphase 8 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Zusätzliche Planungsleistungen im Zusammenhang mit den Binnenentwässerungsanlagen.
Seitens des AG wurde festgelegt, dass private Entwässerungsleitungen nicht mit in die Schächte für die Binnenentwässerung eingebunden werden sollen..
Daraus ergeben sich entsprechende Anpassungen in der Ausführungsplanung.
Besondere Leistungen Leistungsphase 8 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle.
Es wurden anstelle von Schwergewichtswänden ohne Bewehrung und damit ohne grundlegende Relevanz für ingenieurtechnische Kontrollen bewehrte Konstruktionen mit teilweiser Rückverankerung vorgesehen.
Dadurch ergibt sich für die ingenieurtechnische Kontrolle ein nicht unerheblicher Mehraufwand hinsichtlich Bewehrungsabnahmen und Ankerabnahmen.
Die zusätzlichen Planungs- und Überwachungsleistungen waren zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsumfang des Hauptvertrages, sind aber zwingend bei der Erstellung der Ausführungsplanung auf der Grundlage von Festlegungen seitens des Auftraggebers zur Realisierung des Projektes zwingend erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen können nur von den mit den Planungsleistungen beauftragten Auftragnehmer geplant werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. auf Grund des erreichten Planungsstandes verfügt die Bietergemeinschaft über spezielle Fachkenntnisse, welche sich ein anderer AN erst, verbunden mit neuen Mehrkosten, erarbeiten müsste. Auch würde dieser Umstand einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des Auftragnehmers bedeuten.