Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke über die Ruhr am Rathaus, Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Verkehrsanlagen (jeweils LP 1-2) und Bes. Leistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke über die Ruhr am Rathaus, Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Verkehrsanlagen (jeweils LP 1-2) und Bes. Leistungen
Gegenstand der Planungsaufgabe ist die Errichtung einer Fußgänger- und Radwegbrücke über die Ruhr zwischen der Bahnhofsstraße und dem Rathausplatz (Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Verkehrsanlagen [eweils LP 1-2] und Besondere Leistungen).
Arnsberg
Gegenstand der Planungsaufgabe ist die Errichtung einer Fußgänger- und Radwegbrücke über die Ruhr zwischen der Bahnhofsstraße und dem Rathausplatz (Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Verkehrsanlagen [jeweils LP 1-2] und Besondere Leistungen).
Über den Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke soll das Rathausumfeld stärker an den Bahnhof angebunden werden und als Schnittstelle zwischen dem Quartier Müggenberg und dem Schulzentrum Campus Berliner Platz eine neue Quartiersstruktur entwickeln.
Für die zu realisierende Brücke wird mit Kosten in Höhe von 3,73 Mio. Euro brutto gerechnet. Die Maßnahme soll aus der Radwegeförderung des Landes NRW (FöRiNah) finanziert werden. Für eine Einplanung in das Förderprogramm im Jahre 2024 muss die Fertigstellung der Planungsleistung bis Mitte Juli 2023 erfolgen.
Ausgehend vom Bahnhofsvorplatz soll der Einfahrt westlich der Villa Wesco folgend eine Verbindung über die zu planende Fußgänger-/Fahrradbrücke über die Ruhr in gerader Linie zum Rathaus entstehen
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur Eignung:
-Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
-Angaben zur Berufszulassung des/der Büroinhabers/Büroinhaberin, des/der Vertreters/Vertreterin der Büroleitung, des/der gesamtverantwortlichen Ingenieurs/Ingenieurin und des/der verantwortlichen Statikers/Statikerin (Nachweise der beruflichen Befähigung sind dem Angebot beizufügen)
Erklärung zur Eignung:
-Angaben zum Gesamtumsatz des Büros der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021)
-Angaben zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis der Versicherungspolice ist vorzulegen)
zur Berufshaftpflichtversicherung:
-nicht älter als 3 Monate;
-nötige Deckung 1,5 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr;
Erklärung zur Eignung:
-Angaben zum Firmenprofil
-Beschreibung der personellen Besetzung (Mitarbeitersturktur der letzten 3 Jahre - jährliches Mittel 2020 bis 2022)
Es sind zwei Referenzen (Fertigstellung nach dem 31.12.2016, maßgeblicher Zeitpunkt ist die erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme) vergleichbarer Aufgabenstellung vorzulegen.
Es sind Referenzobjekte zu wählen, die unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte nach eigenem Ermessen (Begründung oder ergänzende Erläuterung kann einem Referenzschreiben beigefügt oder in der Kurzbeschreibung eingefügt werden) vergleichbar mit dem Projekt dieser Ausschreibung sind:
• selbständig geführte Fuß- und Radwegebrücken • Bauvolumen von 750.000 -4 Mio. € netto • Brücken, die über ein Gewässer geführt werden Zum Kernprojektteam werden Angaben zu den Personen, die folgende Funktionen im Auftragsfall ausüben werden, erwartet. Für jede Funktion ist jeweils nur eine Person unter Nennung der themenspezifischen Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) zu benennen:
• gesamtverantwortliche/r Ingenieur/in (Berufserfahrungen mind. 5 Jahre in der Erbringung der Leistungsphasen 1-4);
• verantwortliche/r Statiker/in (Berufserfahrungen mind. 5 Jahre mit Nachweis der Brückenbauberechnung)
zu Referenzen:
Fertigstellung nach dem 31.12.2016, maßgeblicher Zeitpunkt ist die erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme.
zum Kernprojektteam:
Berufserfahrung gesamtverantwortliche/r Ingenieur/in und verantwortliche/r Statiker/in mindestens 5 Jahre
Zugelassen sind Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufszulassung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erfolgreichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 (3) VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planung- und Ingenieruleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.