ASG/99/251 Ingenieurleistung 01/2023 - 12/2025 zzgl. Option (1 Jahr) Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2022-0021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/99/251 Ingenieurleistung 01/2023 - 12/2025 zzgl. Option (1 Jahr)
Ingenieur- sowie fachgutachterliche Leistungen zur Begleitung und Überwachung der laufenden Bodenluft- und Grundwassersanierung, Büdingen, Metallverarbeitung Fa. Linn + Lange
Büdingen
Die ehemalige Fabrikationsanlage "Linn und Lange" liegt auf dem Werksgelände der Fa. EXIDE GmbH, am östlichen Ende der Industriestraße in 63654 Büdingen. Im Bereich des Altstandortes Linn und Lange kam es in der Vergangenheit zu einem Eintrag von leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) in den Untergrund. Durch den Umgang mit Trichlorethen (TRI) kam es zu erheblichen Boden-, Bodenluft- sowie Grundwasserbelastungen. Hierbei wurden LHKW sowohl in einen quartären (oberen) als auch in einen darunter angeordneten permischen Kluftgrundwasserleiter (unterer GW-Leiter) eingetragen. Im Jahr 2001 erfolgte die Sanierung der am höchsten belasteten Bodenzonen durch einen Bodenaustausch, in die schotterverfüllte Sanierungszone wurde der Brunnen SB eingebaut. Seit 2004 wird am Standort eine Grundwasserreinigungsanlage betrieben. Die vergabegegenständlichen Leistungen gliederm sich im Wesentlichen in folgende Teilleistungen: - Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen, - Überprüfung der Arbeitssicherheit, - Datenmanagement mittels HIM-Grundwassermanager, - Qualitätssicherungsmaßnahmen, - Planung und Betreuung der Grundwassersanierungsanlage. Dies umfasst folgende Leistungen: • Überwachung, Begleitung und Kontrolle des Anlagenbetriebes inkl. Termin- und Kostenkontrolle, • Planung und Begleitung des Grundwassermonitorings inkl. Abstimmungen mit der Betreiberfirma und dem chemisch-analytischen Labor, laufende Kontrolle und Auswertung eingehender Messwerte des Betriebs und der Analysen u. a. in Bezug auf die Schadstoffentwicklung und den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb, Aktualisierungen der Gefährdungsbewertungen einschließlich Umsetzung in der Anlagenoptimierung, Dokumentation, • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination inkl. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken während des Betriebes, • Erstellung von Jahresberichten zur Dokumentation des Sanierungsbetriebes, • Prognoserechnung und Fortschreibung des Numerisches Grundwasserströmungsmodell.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr (31.12.2026)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/99/251 Ingenieurleistung 01/2023 - 12/2025 zzgl. Option (1 Jahr)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büdingen
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag
unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig,
soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.
1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022
(BGBl. I S. 1214) geändert worden ist