Vergabe der Planungsleistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (LOS 1) und des Landschaftsplanes (LOS 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VV.TW-FB4-Blpl-02/22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 003-006443)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werder (Havel)
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14542
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.werder-havel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Planungsleistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (LOS 1) und des Landschaftsplanes (LOS 2)
Die Stadt Werder (Havel) mit seinen Ortsteilen Bliesendorf, Derwitz, Glindow, Kemnitz, Petzow, Phöben, Plötzin und Töplitz, verfügt über einen seit 2008 rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan. Die Stadt Werder (Havel) beabsichtigt, einen Flächennutzungsplan (LOS 1) und einen Landschaftsplan (LOS 2) zu erstellen. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Planungsleistungen je LOS ist die Anwendung der HOAI einzuhalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bewerber muss gemäß § 75 Abs. 1 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die entsprechende Berufsqualifikation verfügen (Mindestanforderung). Dabei muss der Bewerber über die Berufsbezeichnung der Architektin bzw. des Architekten der Ingenieurin bzw. des Ingenieurs verfügen. Die Berufsqualifikation ist durch eine Kammerbescheinigung nachzuweisen.
Sollte eine Kammerbescheinigung nicht vorliegen, kann der berufsqualifizierender Abschluss z.B. als Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieur mittels einer Abschlussbescheinigung nachgewiesen werden.
2) Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz: Der Bewerber muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 angeben.
2) Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz: Der Bewerber muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 angeben.