Ex post: Stiftung Schloss Marienburg - Projektmanagement für die Sanierung von Schloss Marienburg Referenznummer der Bekanntmachung: 57-2021/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pattensen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30982
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftung-schloss-marienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Stiftung Schloss Marienburg - Projektmanagement für die Sanierung von Schloss Marienburg
Die Stiftung Schloss Marienburg beabsichtigt die grundhafte Sanierung des Schlosses Marienburg. Grundlage hierfür bildet eine umfangreiche Befunduntersuchung aus dem Jahr 2014 des Ingenieurbüros IGP Gockel, das im Jahr 2022 aktualisiert wurde, und das durch eine geschossweise Schadenskartierung des Ingenieurbüros Gockel aus April 2021 ergänzt wird. Das relativ komplexe Bauvorhaben soll durch eine externe Projektsteuerung und Projektleitung auf Basis eines Projektmanagementvertrages koordiniert werden.
Schloss Marienburg Marienberg 1 30982 Pattensen Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort am Bauvorhaben.
1. Grundleistungen des Leistungsbilds "Projektsteuerung" gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement (AHO-Schrift Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung", 5. Aufl., Stand März 2020), Projektstufen 1-5, Handlungsbereich A-E
2. Besondere Leistung Fördermittelmanagement des Leistungsbilds "Projektsteuerung" gemäß Abschnitt 5 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement (AHO-Schrift Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung", 5. Aufl., Stand März 2020), Projektstufen 2-5.
3. Grundleistungen des Leistungsbilds "Projektleitung" gemäß § 3 Abs. 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement (AHO-Schrift Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung", 5. Aufl., Stand März 2020), Projektstufen 1-5.
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung in den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) beauftragt (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungen der weiteren Projektstufen wird der Auftraggeber dann insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens entscheiden.
Die Beauftragung mit den Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung in den weiteren Projektstufen 3 (Ausführungsvorbereitung) bis 5 (Projektabschluss) erfolgt - nach Wahl des Auftraggebers in bis zu zwei weiteren Paketen - durch Abruf des Auftraggebers unter Angabe der jeweils abgerufenen Leistungsstufe/n. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der jeweils vorangegangenen Leistungen erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6CUS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.